…Werden unterschiedliche Primärenergieträger (zB Kohle, Erdgas, Erdöl, Müll) für die Erzeugung elektrischer Energie herangezogen, so kann eine Vergütung der eingesetzten Kohle nur in dem Ausmaß erfolgen, als ihre Verwendung für die Erzeugung elektrischer Energie nachgewiesen ist. Ist eine exakte Zuordnung der einzelnen Primärenergieträger zur erzeugten…
…vergütungsfähigen Energieträger erzeugte Wärme oder Dampf geliefert, so hat der Lieferer, zB bei KWK-Anlagen, die dafür verbrauchte Menge des Primärenergieträgers gemäß § 2 Abs. 3 EnAbgVergG dem Abnehmer mitzuteilen. Der Abnehmer kann die mitgeteilte Menge in seine Vergütungsberechnung einbeziehen. Damit die Vergleichsrechnung gemäß § 2 Abs…
…Freigrenze liegt. Rechtslage ab 1. Juli 2014 Für Unternehmen und Private, die elektrische Energie selbst erzeugen und verbrauchen, ist für alle eingesetzten Primärenergieträger gemäß § 2 Z 1 lit. a ElAbgG eine Freigrenze von 5.000 kWh pro Jahr vorgesehen. Falls der Erzeuger die erzeugte und…
Teil II Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen Kapitel 1 bis 49 | Harmonisiertes System 2012 Position | Warenbezeichnung | Be- oder Verarbeitungen von Materialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen…
…wenn er unabhängig vom eingesetzten Primärenergieträger elektrische Energie selbst erzeugt und verbraucht, falls er dabei die Freigrenze im Sinne des § 2 Z 1 lit. a ElAbgG in Höhe von 5.000 kWh oder bzw. - wenn der Strom aus erneuerbaren Primärenergieträgern erzeugt wird - soweit er den…
…Werden unterschiedliche Primärenergieträger (zB Kohle, Erdgas, Erdöl, Müll) für die Erzeugung elektrischer Energie herangezogen, so kann eine Vergütung des eingesetzten Erdgases nur in dem Ausmaß erfolgen, als seine Verwendung für die Erzeugung elektrischer Energie nachgewiesen ist. Ist eine exakte Zuordnung der einzelnen Primärenergieträger zur erzeugten…
…und verbraucht, so unterliegt sie gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 ElAbgG ebenfalls der Abgabe. Dies gilt für alle Elektrizitätserzeuger, wenn der Verbrauch des selbst erzeugten Stroms - unabhängig vom dabei eingesetzten Primärenergieträger - die im § 2 Z 1 lit. a ElAbgG (bis 30. Juni 2014: § 2…
4.1.3 vergütungsfähige Energieträger Rz 204: Vergütungsfähige Energieträger gemäß § 1 Abs. 3 EnAbgVergG sind elektrische Energie im Sinne des Elektrizitätsabgabegesetzes (Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur); Erdgas im Sinne des Erdgasabgabegesetzes (Unterposition 2711 21 00 der Kombinierten Nomenklatur); Kohle im Sinne des Kohleabgabegesetzes (Positionen 2701…
3.2 Steuergegenstand 3.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 130: Die Definition des Steuergegenstandes erfolgt im § 2 KohleAbgG gemäß der EU-einheitlichen Kombinierten Nomenklatur (KN), wobei als der Besteuerung unterliegende Kohle Waren folgender Positionen der KN in Betracht kommen: 2701 der KN: Steinkohle; Steinkohlenbriketts…