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VPR 2021 Rz 25–301.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung 1.2.1. Die OECD-Verrechnungspreismethoden 1.2.1.1. Preisvergleichsmethode Rz 25: Wird die Preisvergleichsmethode ("comparable uncontrolled price method", CUP) angewendet, dann ist bei der Preisermittlung für eine konkrete Geschäftsbeziehung zu einem verbundenen ausländischen Unternehmen zu untersuchen, welcher Preis…

VPR 2021 Rz 31–371.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode Rz 31: Der angemessene Verrechnungspreis wird bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ("cost plus method", CPM) auf der Grundlage der Kosten des Leistungserbringers ermittelt, die um einen marktüblichen (Roh-)Gewinnaufschlag erhöht werden. Die Rohgewinnspanne ergibt sich damit grundsätzlich aus der Differenz zwischen…

ZK-06907. Transaktionswert gleicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe a UZK iVm Art. 141 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

7. Transaktionswert gleicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe a UZK iVm Art. 141 UZK-IA) Das Bewertungskriterium des Preises gleicher Waren ist heranzuziehen, wenn das primäre Bewertungskriterium des Kaufpreises der zu bewertenden Waren nicht angewendet werden kann (zB weil der tatsächlich gezahlte oder zu…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Menge und Qualität vergleichbar sind. Die Ähnlichkeit der Eigenschaften gelieferter Wirtschaftsgüter und erbrachter Dienstleistungen wird im Allgemeinen bei der Anwendung der Preisvergleichsmethode wesentlich wichtiger sein als bei einem Vergleich der Gewinnspannen (Z 1.1081.128 OECD-VPL). Beispiel: Die Preise, die ein fremder Erzeuger aus…

ZK-06909. Deduktive Methode (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe c UZK iVm Art. 142 Abs. 1 bis 5 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien01.04.2020

9. Deduktive Methode (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe c UZK iVm Art. 142 Abs. 1 bis 5 UZK-IA) Mit der deduktiven Methode wird von einem inländischen Verkaufspreis auf den Zollwert zurückgerechnet. 9.1. Verkaufspreis Ausgangspunkt für die Zollwertermittlung ist der Preis, zu dem die…

VPR 2021 Rz 74–781.2.2.4. Margenermittlung durch Datenbanken
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.2.4. Margenermittlung durch Datenbanken Rz 74: Für die Identifizierung potenziell vergleichbarer Geschäftsvorfälle wird in der Praxis häufig mit Datenbankrecherchen gearbeitet (deduktiver Ansatz, vgl. Z 3.42 OECD-VPL; der ebenfalls zulässige additive Ansatz ist in der Praxis von untergeordneter Bedeutung). Datenbankrecherchen führen…

VPR 2021 Rz 50–561.2.2. Fragen zur Methodenanwendung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Standardmethoden (Preisvergleichsmethode, Wiederverkaufspreismethode, Kostenaufschlagsmethode) und Gewinnmethoden (Gewinnaufteilungsmethode, Nettomargenmethode). Bei der Auswahl der anzuwendenden Methode ist grundsätzlich jener Methode der Vorzug zu geben, die die größte Sicherheit für die Ermittlung eines fremdvergleichskonformen Verrechnungspreises bietet. Bei gleicher Sicherheitswahrscheinlichkeit sind die Standardmethoden den Gewinnmethoden vorzuziehen; können die Preisvergleichsmethode…

VPR 2021 Rz 149–1531.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…sodass dafür grundsätzlich alle fünf Verrechnungspreismethoden zur Verfügung stehen. Für Transaktionen in Zusammenhang mit immateriellen Werten werden jedoch in den meisten Fällen die Preisvergleichsmethode oder die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode am zweckmäßigsten sein. Auch anerkannte Bewertungsverfahren können einen brauchbaren Lösungsansatz zur Bestimmung fremdüblicher Preise für die Nutzung…

VPR 2021 Rz 79–851.3. Konzerninterner Leistungsverkehr
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…2.1993, I R 3/92, BStBl II 1993, 457). Beispiel: Wendet ein Vertriebsunternehmen die Preisvergleichsmethode in einer Art an, die nach einer Anlaufphase nicht zu einem angemessenen Gesamtgewinn führt, könnte sich im Rahmen einer Außenprüfung die Wiederverkaufspreismethode als die geeignetere Methode erweisen. Sollte diesfalls…

VPR 2021 Rz 125–1291.3.3.3. Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Haftungsprovision (Garantiegebühr) muss auf Basis der am besten geeigneten Methode erfolgen. Gibt es externe oder interne Vergleichswerte, wird die Preisvergleichsmethode anzuwenden sein (Z 10.170rev 10.170 OECD-VPL). Es bestehen keine Bedenken, sich beispielsweise an den für Bankbürgschaften üblichen Sätzen einer Avalprovision zu orientieren…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…für die Beiträge von A und B ein fremdüblicher Aufschlag iHv 10 % auf die Forschungskosten angenommen wird. Der Marktwert des Patents entspricht dem Fremdvergleichspreis (auf Basis der Preisvergleichsmethode). Alle Beiträge sowie das Fremdleistungsentgelt an D werden addiert und sodann auf die drei KVV-Teilnehmer umgelegt…

VPR 2021 Rz 200–2031.3.7.4. Konzernsynergien
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…bei diesem Lieferanten nun als Zentraleinkäufer auf und erlangt aus diesem Grund eine Preisreduktion auf 110. Da sich die Preisvergleichsmethode gemäß Z 2.18 OECD-VPL als besonders verlässlich erweist, beliefert die CH-AG die A-GmbH nach dieser Methode daher weiterhin zum bisherigen Fremdpreis…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…sondern muss jene Preise ansetzen, die bei Erstellung solcher Übersetzungen an vergleichbare dritte Auftraggeber in Rechnung gestellt würden. Rz 331: Ist ein Fremdvergleichspreis nicht nach der Preisvergleichsmethode festzustellen, wird die Dienstleistung der Betriebsstätte in der Regel mit einem nach der Kostenaufschlagsmethode ermittelten Verrechnungspreis in Rechnung…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…dem Konzern um die Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit, um die Sicherung der Liquidität sowie um die Optimierung der Mittel und des Zinsergebnisses. Rz 118: Sofern keine vergleichbaren Geschäftsvorfälle für die Bestimmung des fremdüblichen Zinssatzes auf Basis der Preisvergleichsmethode vorliegen, kann auch auf andere Methoden zurückgegriffen werden…

UZK-IAArtikel 142 Deduktive Methode
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 142 Deduktive Methode (Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Als Preis je Einheit wird zur Ermittlung des Zollwerts gemäß Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex der Preis angesetzt, zu dem die eingeführten Waren oder eingeführte gleiche oder ähnliche Waren…

AD-70011.2. Feststellung des Dumpings
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

1.2. Feststellung des Dumpings 1.2.1. Vergleich Durch einen Vergleich zwischen dem im Ausfuhrland gezahlten oder zu zahlenden Preis (Normalwert) und dem Preis, der bei der Ausfuhr in die Union für eine verkaufte Ware gezahlt wird, oder zu zahlen ist (Ausfuhrpreis), wird die…

ZK-06908. Transaktionswert ähnlicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe b UZK iVm Art. 141 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

8. Transaktionswert ähnlicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe b UZK iVm Art. 141 UZK-IA) Zollwert nach dieser Methode ist der Transaktionswert ähnlicher Waren, die zum selben Zeitpunkt oder annähernd zu demselben Zeitpunkt wie die zu bewertenden Waren ausgeführt wurden (siehe erläuternde Anmerkungen im…

VPR 2021 Rz 38–431.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode Rz 38: Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ("transactional net margin method", TNMM) werden die Nettomargen untersucht, die ein Unternehmen aus konzerninternen Geschäften erzielt und in Vergleich zu den Nettomargen bei Fremdgeschäften gesetzt. Die Nettomarge ergibt sich aus der Relation…

ZK-069010. Errechneter Wert nach Art. 143 UZK-IA
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

10. Errechneter Wert nach Art. 143 UZK-IA Die Anwendung des Bewertungskriteriums des errechneten Wertes bleibt in der Regel auf Fälle beschränkt, in denen der ausländische Hersteller dem inländischen Abnehmer oder der Zollbehörde die erforderlichen Preisberechnungen zur Verfügung stellt und sich bereit erklärt, gegebenenfalls später…

ZK-069011. Schlussmethode nach Art. 144 UZK-IA
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

11. Schlussmethode nach Art. 144 UZK-IA 11.1. Allgemeines Die Ermittlung des Zollwertes durch zweckmäßige Methoden setzt voraus, dass die vorangehenden Bewertungsmethoden nicht anwendbar sind, und beruht auf einer "angemessenen Flexibilität" von Art. 74 Abs. 23 UZK (siehe auchiVm Art. 144 Abs. 1 UZK…