7.14. MO14 Rohtabak 7.14.1. VO 3478/92 - Prämienregelungentfällt Verordnung (EWG) Nr. 3478/92 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Prämienregelung für Rohtabak Die Marktorganisation für Rohtabak umfasst eine Prämienregelung neben Maßnahmen zur Produktionsausrichtung und -regulierung. Die damit zusammenhängenden Agenden fallen in die Zuständigkeit…
Anlage 6 Antrag auf Durchführung einer Kontrolle [Grafik]
5.1.4.3. Reisefreimengen Im Zuge der Überlassung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr, üblicherweise nach mündlichen Zollanmeldungen oder konkludenten Handlungen (Abschnitt 5.1.5.), kommen häufig Befreiungstatbestände des UStG 1994 zur Anwendung. Für die steuerfreie Einfuhr von vstW für den persönlichen Ge…
3.5. Referenzpreis (1) Für bestimmte Fischereierzeugnisse werden von der Kommission alljährlich Referenzpreise festgesetzt. Die Höhe des Referenzpreises ist abhängig von der genauen Warenbezeichnung (Art, Größe, Aufmachung, Frischeklasse) des jeweiligen Erzeugnisses, die mit einem mit "F" beginnenden Zusatzcode in Feld 33 der Zollanmeldung angegeben wird…
1.2. Eingeschränkte Freimengen und Freigrenze (355) 1.2.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren, die von Reisenden im so genannten "Grenzverkehr" (siehe Abschnitt 1.2.2.) in ihrem persönlichen Gepäck zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden, innerhalb folgender eingeschränkter Freimengen und Freigrenzen (§ 6 Abs. 6 UStG…
4.7.2. Unterscheidung gewerblich - privat Art. 32 SystemRL beinhaltet Hinweise, die der Auslegung des Begriffes Eigenbedarf dienen. Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: handelsrechtliche Stellung und die Gründe des Besitzers für den Besitz der vstW Ort, an dem sich die vstW befinden, oder, gegebenenfalls…
4.4.9. Besonderheiten für bestimmte Warenkategorien 4.4.9.1. Tabakwaren Personen oder Personenvereinigungen, die Tabakwaren im Sinne des TabStG 2022 (Tabakwaren) an Letztverbraucher abgeben (zB Tabaktrafikanten), dürfen keine Tabakwaren aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines MS zu gewerblichen Zwecken beziehen, in Gewahrsame halten…
5.1.4.3.4. Reduzierte Freimengen/Freigrenzen im Grenzverkehr Reduzierte Freimengen bzw. -grenzen im Reiseverkehr (Grenzverkehr) gelten für: Personen mit Wohnsitz im Grenzgebiet (das ist das Gebiet, das in einer Entfernung von bis zu 15 Kilometer Luftlinie vom Ort der Einreise liegt) Grenzarbeitnehmerinnen/Grenzarbeitnehmer…
4.7. Verbringen zu privaten Zwecken Wenn eine Privatperson für den Eigenbedarf vstW im freien Verkehr eines anderen MS (also versteuert) erwirbt und selbst in das Steuergebiet verbringt, kommt es grundsätzlich zu keiner weiteren Steuerschuldentstehung im Steuergebiet. Anders als im gewerblichen Verkehr gilt beim Verbringen…
1. Gegenstand (1) Vermarktungsnormen sind Vorschriften über Qualitätsnormen und Handelsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Ursprungslandangaben. Vermarktungsnormen bestehen für die in Abschnitt 1.1. bis 1.6. angeführten Waren. (2) Bei den in Abschnitt 1.1. bis 1.6. enthaltenen Warenkatalogen ist in…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Waren ohne Einfuhrkontrolle (Abschnitt 2.2.) ist gemäß § 21 Abs. 2 des Vermarktungsnormengesetzes als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder…
11. Verbindung zu anderen Präferenzmaßnahmen der EU und Sonderregelung für Tabakwaren 11.1. Verbindung zu anderen Präferenzmaßnahmen der EU (1) Nach Artikel 7 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra (ABl. Nr. L 374 vom 31.12.1990) wendet Andorra - in gleicher…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von preislich gestaffelten Arzneimitteln anzuwendenden Verbote sind die Verordnung (EGEU) Nr. 9532016/2003793 des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union und der…
3.6. Agrarteilbeträge und Zusatzzölle 3.6.1. Agrarteilbetrag (TB) (1) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird zusätzlich zu einem Wertzoll ein Agrarteilbetrag (TB) eingehoben. Dieser Agrarteilbetrag kann entweder bereits als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt sein oder er ist über die Meursing…
3.4. Mindestpreisregelung (1) Für bestimmte Erzeugnisse wird von der Kommission, in der Regel für ein Wirtschaftsjahr, ein Mindesteinfuhrpreis festgesetzt. Liegt der Einfuhrpreis einer Sendung unter dem Mindestpreis, so ist außer dem Zoll eine Ausgleichsabgabe zu erheben. (2) Derzeit besteht keine Mindestpreisregelung.
7.5. MO05 Wein und Alkohol 7.5.1. VO 555/2008 - Einfuhrpreisregelung für Traubensaft und Traubenmost Verordnung (EGEU) Nr. 12341308/20072013 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (Artikel 133a181 und…
7.10. MO10 Zucker 7.10.1. VO 951/2006 - Zusätzlicher Einfuhrzoll Verordnung (EG) Nr. 951/2006 der Kommission vom 30. Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates für den Zuckerhandel mit Drittländern Gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 75/2013werden die…
Anlage 2 Logo für preislich gestaffelte Arzneimittel [Grafik] Von einer Schlange umwundener, geflügelter Äskulapstab in der Mitte eines Kreises aus 12 Sternen.
Anlage 5 Muster einer Ausfuhrbewilligung Blatt 3 [Grafik] Blatt 4 [Grafik]
Anlage 4 Muster einer Einfuhrbewilligung Blatt 3 [Grafik]