…§ 3 bis 53 GMSG obliegt den Abgabenbehörden des Bundes. Die Finanzvergehen sind als verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu ahnden. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 58 Abs. 1 lit. f FinStrG. 13.1. Vorlage einer falschen Selbstauskunft durch den Kontoinhaber Rz 94a: Das GMSG verpflichtet nur meldepflichtige Finanzinstitute…
…Gesetz beim Handelnden voraussetzt, oder nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für…
… 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht strafbar. (4) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten Handlungen…
…Anlage 4 1. AußWV 2011 (siehe AH-3310); (3) Güter mit doppeltem Verwendungszweck (siehe AH-3100); (4) Folterwaren (siehe AH-4501); (5) Güter, die Embargos unterliegen (siehe AH-2*).; (6) Rohdiamanten (siehe AH-4311; Rohdiamanten fallen unter die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 24…
…Zustimmung des Beschuldigten über alle Finanzvergehen mit vereinfachter Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG (mit Überschreitung des Höchstausmaßes der Geldstrafe um die Hälfte gegenüber § 146 FinStrG) erkannt werden. 4.5. Strafbarkeit des Versuches (1) Zur Strafbarkeit des Versuches siehe § 13 FinStrG. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG…
…eine völlige Steuerfreistellung von Auslandsgesellschaften führt, für sich alleine, noch nicht zum Methodenwechsel, andererseits kann es unter Berücksichtigung des Gesamtbildes auch dann zu einem Methodenwechsel nach § 1 Abs. 1 Z 3 der Verordnung zu § 10 Abs. 4 KStG 1988 (BGBl. II Nr. 295/2004) kommen…
… 8 Abs. 1 Z 6 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen strafbar sein. Auf die diesbezüglichen Regelungen in der Arbeitsrichtlinie Jungrobben (Einfuhrverbot) VB-0331 Abschnitt 2. wird verwiesen. (4) Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat…
…Sicherheitskontrollgesetz 2013 - SKG 2013); In-Kraft-Treten am 1. März 2013. (23) Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974 (34) Bundesgesetz vom 26. Juni 1958, betreffend das Finanzstrafrecht und das Finanzstrafverfahrensrecht (Finanzstrafgesetz - FinStrG), BGBl…
5. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG) 5.1. Allgemeines Rz 31: Wenn von einem bestehenden Konto von Rechtsträgern gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber ein Rechtsträger ist oder mehrere Rechtsträger sind. 5.2. Überprüfungspflichtige und meldepflichtige…
…des § 25 FinStrG (Absehen von der Strafe; Verwarnung) bei den gemäß § 8 ArtHG 2009 verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen. (12) Gemäß § 13 Abs. 6 ArtHG 2009 sindist zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 8 ArtHG 2009 genannten Finanzvergehen die indas Zollamt § 58 Abs. 1…
…die Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat (§ 91 GMSG). Als Hinweise werden Gründungsort, Sitz oder Adresse in einem teilnehmenden Staat genannt (§ 38 Abs. 1 GMSG). Folgende Tabelle zeigt Hinweise für die Ansässigkeit von Rechtsträgern (CRS Implementation Handbook Rz 149): | Art des Rechtsträgers |…
… 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht strafbar. (4) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten Handlungen…
… 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 unterliegen Kfz, die auf StrassenStraßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung) der österreichischen Kraftfahrzeugsteuer. Somit verwirklicht die Verwendung des Kraftfahrzeuges auf öffentlichen StrassenStraßen im Inland nach Ablauf der Monatsfrist den…
…9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG und § 32 GebG) Glücksspielabgabe (§ 59 GSpG) Grunderwerbsteuer (§ 10 GrEStG 1987 und Verordnung BGBl. II Nr. 156/2015) Konzessionsabgabe (§ 17 Abs. 4 GSpG) Normverbrauchsabgabe - im Fall der rechtmäßigen Verwendung des Kfz, falls für die Erhebung der Umsatzsteuer des…
…4843 genannten Paragraphen des StGB strafbar sind. 2. Eine strafbare Tat kann dann angenommen werden, wenn es sich umAuch bei Auslandsbezug besteht die Geschenkannahme bzw. Bestechung ausländischer Amtsträger in hoheitlicher Funktion für pflichtwidriges Verhalten handelt. amtswegige Pflicht zur Sachverhaltsermittlung (§ 115 Abs. 1 BAODies sind auch…
…umfasst neben der Überprüfung der Einhaltung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer auch die Prüfung der Einhaltung aller für die Erhebung des Dienstgeberbeitrages (§ 41 FLAG 1967), des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (§ 122 Abs. 8 Wirtschaftskammergesetz 1998) und der Abzugsteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 1…
…Lohnsteueranmeldungen ab, so verletzt er eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht im Sinne des § 33 Abs. 1 FinStrG (vgl. VwGH 14.2.1984, 83/14/0105). Eine von der Abgabenbehörde vorgenommene Schätzung der abzuführenden Beträge vermag daran nichts zu ändern (vgl. VwGH 22.10.1986, 83/13/0055).
…BAO); Ausnahme siehe Rz 165. 3.38.1.2. Ordnungsstrafe Rz 178: Zuständig für Ordnungsstrafen ist in den Fällen des § 112 Abs. 2 BAO jenes Finanzamt, dessen Amtshandlung (zB durch Störung) betroffen ist. Zuständig für die Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise (§ 112 Abs. 3…
…Absetzbeträge sind sodann nach Anwendung des Durchschnittssteuersatzes abzuziehen (§ 33 Abs. 10 EStG 1988). Das Erfordernis der Ermittlung der Durchschnittssteuerbelastung besteht vor allem in folgenden Fällen: Progressionsvorbehalt bei Einkünften nach § 3 Abs. 1 Z 11 und 32 EStG 1988, Berechnung des besonderen Progressionsvorbehaltes gemäß § 3 Abs…
…des § 25 FinStrG (Absehen von der Strafe; Verwarnung) bei den gemäß § 8 ArtHG 2009 verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen. (5) Gemäß § 13 Abs. 6 ArtHG 2009 sindist zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 8 ArtHG 2009 genannten Finanzordnungswidrigkeiten die indas Zollamt § 58 Abs. 1…