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LStR 2002 Rz 132340.1 Voraussetzungen für die Prämienbegünstigung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.1 Voraussetzungen für die Prämienbegünstigung 40.1.1 Persönliche Voraussetzungen Rz 1323: Wie beim Bausparen ist die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Voraussetzung für die Begünstigung (siehe Rz 1293).

LStR 2002 Rz 138641.6 Versicherungssteuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.6 Versicherungssteuerbefreiung Rz 1386: Prämien für Versicherungen im Rahmen der Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988 sind gemäß § 4 Abs. 1 Z 11 Versicherungssteuergesetz von der Versicherungssteuer befreit.

LStR 2002 Rz 140341b Mitarbeiterprämie 2025 (§ 124b Z 478 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

41b Mitarbeiterprämie 2025 (§ 124b Z 478 EStG 1988) Rz 1403e: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern im Kalenderjahr 2025 eine Mitarbeiterprämie bis maximal 1.000 Euro steuerfrei gewähren. Das Gruppenmerkmal ist für die Steuerbefreiung nicht maßgeblich, dh. die Mitarbeiterprämie kann auch nur einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden, ohne…

LStR 2002 Rz 140341a Mitarbeiterprämie 2024 (§ 124b Z 447 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

41a Mitarbeiterprämie 2024 (§ 124b Z 447 EStG 1988) Rz 1403a: Gewährt der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2024 aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 5 oder 6 EStG 1988 seinen Arbeitnehmern als Zulage oder Bonuszahlung eine Mitarbeiterprämie, ist diese bis zu 3.000 Euro…

LStR 2002 Rz 1123.3.42 Teuerungsprämie (§ 124b Z 408 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

3.3.42 Teuerungsprämie (§ 124b Z 408 EStG 1988) Rz 112k: Zahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlich zum Arbeitslohn eine Teuerungsprämie, ist diese als Bonuszahlung oder Zulage in den Kalenderjahren 2022 und 2023 bis zu einem Betrag von 3.000…

LStR 2002 Rz 1355–135640.12 Steuerliche Behandlung von Prämien bzw. Einzahlungen an einen Rechtsträger während der Ansparphase
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.12 Steuerliche Behandlung von Prämien bzw. Einzahlungen an einen Rechtsträger während der Ansparphase Rz 1355: Beiträge an Pensionszusatzversicherungen und Pensionskassen, die über die prämienbegünstigte Bemessungsgrundlage hinausgehen, sind möglich (Versicherungssteuer beträgt auch dafür 2,5%). Die Rechtsträger haben allerdings die prämienbegünstigten Beiträge sowie die darauf…

LStR 2002 Rz 137241.1.5 Personen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen (zB Hausfrauen, Hausmänner, Privatiers)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.5 Personen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen (zB Hausfrauen, Hausmänner, Privatiers) Rz 1372: Leistet eine steuerpflichtige Person, die keine gesetzliche Alterspension bezieht oder beziehen wird (zB Hausfrauen oder Hausmänner, auch wenn sie eine Witwen- oder Witwerpension beziehen, Privatiers) Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung, so…

LStR 2002 Rz 40–443.3.4.2 Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

3.3.4.2 Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung Rz 40: Für Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversorgung besteht keine generelle Steuerbefreiung. Insbesondere unterliegen bloße "Transferleistungen", die Einkommensersätze darstellen, der Steuerpflicht (zB Krankengeld gemäß §§ 138 bis 143 ASVG). Rz 41: Steuerfrei sind gemäß § 3 Abs. 1…

LStR 2002 Rz 1366–136841.1 Voraussetzungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1 Voraussetzungen 41.1.1 Persönliche Voraussetzungen (§ 108g Abs. 1 EStG 1988) Rz 1366: Personen, die in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und keine gesetzliche Alterspension beziehen, können eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge in Anspruch nehmen. Erfolgt innerhalb eines Kalenderjahres ein Wechsel von der unbeschränkten Steuerpflicht in…

LStR 2002 Rz 1391–139241.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…

LStR 2002 Rz 139841.14 Steuerfreiheit der Kapitalerträge
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

41.14 Steuerfreiheit der Kapitalerträge Rz 1398: Die in der Zukunftsvorsorgeeinrichtung vereinnahmten Kapitalerträge sind steuerfrei. Die in der Zukunftsvorsorgeeinrichtung vereinnahmten Kapitalerträge sind steuerfrei. Grundlage für die Steuerfreiheit sind § 6 Abs. 5 KStG 1988 für Betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen, § 41 Abs. 1 Z 1 und 2 InvFG 1993…

LStR 2002 Rz 134740.9.4 Höhe der Beiträge
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.9.4 Höhe der Beiträge Rz 1347: Die Prämie kann im Rahmen der Höchstbemessungsgrundlage nur für die tatsächlich gezahlten Beiträge in Anspruch genommen werden. Die Einschränkung, Einstellung (und auch die Wiederaufnahme) der Beitragsleistungen ist jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zulässig. Es kommt…

EStR 2000 Rz 6219–622120.2.5 Befreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.2.5 Befreiungen 20.2.5.1 Genussscheine und junge Aktien Rz 6219: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 ist die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs für Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genussscheinen im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes und für die Erstanschaffung junger Aktien bestimmter…

LStR 2002 Rz 1328–132940.2.3 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.2.3 Bemessungsgrundlage Rz 1328: Bemessungsgrundlage für die Prämienerstattung ist der eingezahlte Betrag. Die Prämienerstattung ist eingeschränkt auf Beiträge von höchstens 1.000 Euro jährlich. Innerhalb der 1.000 Euro Begrenzung kann die Abgabenerklärung jederzeit, auch nach dem 31. Dezember 2003, geändert werden. Im…

LStR 2002 Rz 132740.2.2 Pauschale Förderung
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

40.2.2 Pauschale Förderung Rz 1327: Die Erstattung der Prämie erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach dem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Der Prozentsatz beträgt 2,75% (bis 2011 5,5%) zuzüglich des jeweiligen Prozentsatzes für die Bausparprämie des betreffenden…

LStR 2002 Rz 81–843.3.16 Zukunftsicherungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

3.3.16 Zukunftsicherungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988) Rz 81: Unter Zukunftssicherung sind Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen zu verstehen, die dazu dienen, Arbeitnehmer (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) oder diesen nahe stehende Personen für den Fall der…

LStR 2002 Rz 135840.13.2 Steuerliche Behandlung der Leistungen aus einer Pensionskasse, einer betrieblichen Kollektivversicherung iSd § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 oder auf Grund einer freiwilligen Höherversicherung, für die eine Prämie erstattet wurde
geltende FassungRichtlinien16.12.2016

40.13.2 Steuerliche Behandlung der Leistungen aus einer Pensionskasse, einer betrieblichen Kollektivversicherung im Sinne desiSd § 18f93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 oder auf Grund einer freiwilligen Höherversicherung, für die eine Prämie erstattet wurde Rz 1358: Die Rentenzahlungen (einschließlich Hinterbliebenenrente) aus prämienbegünstigten Arbeitnehmerbeiträgen an eine Pensionskasse oder betriebliche…

EStR 2000 Rz 7018–701924.2.4 Versicherungsrenten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

24.2.4 Versicherungsrenten 24.2.4.1 Allgemeine Versicherungsrenten Rz 7018: Bei Renten, die auf Grund eines Rentenversicherungsvertrages oder anlässlich der Umwandlung der Auszahlung eines Versicherungsanspruches in eine Rente geleistet werden, kann grundsätzlich eine Kaufpreisrente unterstellt werden (VwGH 19.3.2013, 2010/15/0141…

LStR 2002 Rz 173 STEUERBEFREIUNGEN (§ 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

3 STEUERBEFREIUNGEN (§ 3 EStG 1988) 3.1 Gliederung Rz 17: In § 3 Abs. 1 EStG 1988 werden sachliche Steuerbefreiungen aufgezählt. § 3 Abs. 2 EStG 1988 ordnet an, welche Bezüge oder Bezugsteile (zB Arbeitslosengeld, bestimmte Bezüge der Soldaten und Zivildiener) zwar steuerfrei sind, aber zu einem…

LStR 2002 Rz 137841.3 Art und Höhe der Förderung
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

41.3 Art und Höhe der Förderung 41.3.1 Pauschale Förderung Rz 1378: Die Erstattung der Prämie erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Der Prozentsatz beträgt 5,52,75% (dies entspricht dem Arbeitnehmerabsetzbetrag von…