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UP-40023. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen der einzelnen Vertragspartner erfasst sein; 2. die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne…

UP-40013. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.Die Ware muss vom jeweiligen Abkommen der einzelnen Vertragspartner erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne…

UP-81003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien08.02.2021

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom Schema erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln des…

UP-43003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom multilateralen EWR-Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln…

UP-43003.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EWR-Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

3.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EWR-Ursprungserzeugnisse Für vom multilateralen EWR-Abkommen erfasste EWR-Ursprungserzeugnisse wird bei der Wiedereinfuhr eine Zollpräferenz gewährt.

UP-80003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien29.06.2020

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom Übersee-Assoziationsbeschluss erfasst sein (Abschnitt 4.); 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" eines ÜLG sein…

UP-51003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom WPA erfasst sein (Abschnitt 4.) 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" eines der CARIFORUM-Staaten…

UP-55003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle anlässlich der Einfuhr in die EU nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom WPA erfasst sein (Abschnitt 4.); 2.die Ware muss…

UP-42003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…

UP-82003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien18.01.2021

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss von der autonomen Maßnahme erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln…

UP-60003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…

UP-30001.2.4. Kumulierung
geltende FassungRichtlinien04.12.2025

1.2.4. Kumulierung In den Ursprungslisten der jeweiligen Abkommen beziehungsweise autonomen Maßnahmen sind die ursprungsverleihenden Herstellungsvorgängen angegeben, die erfüllt sein müssen, damit eine Präferenzbehandlung in Betracht kommt. Bei der heutigen Produktionsweise ist es nicht ungewöhnlich, dass an der Herstellung einer Ware Unternehmen in zwei…

UP-61003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien14.02.2025

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…

UP-53002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien17.03.2023

2. Anwendungsbereich Grundsätzlich unterliegen dem begünstigten Warenverkehr mit der EU Waren, die ihren Ursprung in einem unterzeichnenden AKP-Staat haben. Räumlich findet die MAR-Verordnung auf folgende Staaten Anwendung: | Staat | Anwendungsbeginn | Anwendungsende | Antigua und Barbuda (Cariforum) | 1.1.2008 |…

UP-50003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien26.05.2020

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom WPA erfasst sein (Abschnitt 4.), 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" eines der ESA-Staaten…

ZT-16003. Präferenzzollbehandlung
geltende FassungRichtlinien20.01.2021

3. Präferenzzollbehandlung Werden bestimmte (Warenkreis ergibt sich aus der jeweiligen Präferenzmaßnahme) zerlegte oder noch nicht zusammengesetzte Erzeugnisse in Teilsendungen eingeführt, so ist den Zollbehördendem Zollamt Österreich bei der Einfuhr der ersten Teilsendung ein einziger präferenzieller Ursprungsnachweis vorzulegen. Sinngemäß gilt das vorgenannte für die Ausfuhr. Für…

UP-52013. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom Abkommen erfasst sein (Abschnitt 4.), 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" einer Vertragspartei sein (Abschnitt…

UP-64003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien06.10.2020

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom Abkommen erfasst sein (Abschnitt 4.), 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" eines Vertragspartners sein (Abschnitt…

UP-46003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…

UP-43008.10. Einfuhr in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

8.10. Einfuhr in Teilsendungen Werden Erzeugnisse der Abschnitte XVI und XVII oder der Positionen 7308 und 9406 des HS in zerlegtem oder noch nicht zusammengesetztem Zustand in Teilsendungen eingeführt, so ist es möglich, diese ursprungsmäßig als Ganzes zu betrachten und nur einen einzigen Präferenznachweis…