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ZK-2260Anhang 10Q "Freistellung von der Unterschriftsleistung" (99207)
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

Anhang 10Q "Freistellung von der Unterschriftsleistung" (99207) | Sprachen | Vermerke | BG | [Grafik] . | CS | Podpis se nevyzaduje | DA | Fritaget for underskrift | DE | Freistellung von der Unterschriftsleistung | EE | Allkirjanöudest loobutud | EL | AEV anaiTErrai unoypacpn…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…werden. Rz 307: Wird die Abgabenerklärung im Postweg überreicht, ist der grundsätzlich durch den Poststempel nachweisbare Tag der Postaufgabe maßgebend. Rz 308: Die dem Nachweis der Behinderung dienenden Unterlagen sind dem Versicherer zur Einsichtnahme (über Verlangen des Versicherers im Original) vorzulegen. Sind die Befreiungsvoraussetzungen gegeben…

KfzBStR 2021 Rz 325–331A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…siehe Rz 302 ff). Wird die Abgabenerklärung im Postweg überreicht, ist der grundsätzlich durch den Poststempel nachweisbare Tag der Postaufgabe maßgebend. Rz 328: Bei Wechsel eines Kraftfahrzeuges müssen die Befreiungsvoraussetzungen erneut nachgewiesen werden (neue Abgabenerklärung Kr 21, Nachweis über die Behinderung). Bei Erwerb eines neuen…

EStR 2000 Rz 8204–820531.6 Verfahren zur Erteilung einer Zuzugsbegünstigung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…bei (VfGH 23.9.2019, E 1360/2018; E 3721/2018). Maßgeblich ist grundsätzlich das Datum des Poststempels (VwGH 27.11.2000, 2000/17/0165). Verspätet eingebrachte Anträge sind zurückzuweisen. Rz 8205b: Im Zusammenhang mit geltend gemachten Begünstigungen bestehen erhöhte Mitwirkungspflichten, sodass die amtswegige Ermittlungspflicht…

KStR 2013 Rz 1590–159230.2 Nachträgliche Änderungen (§ 9 Abs. 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…der Unternehmensgruppe zu erklären (zu den Folgen des Ausscheidens siehe Rz 1593). Ist kein spätestens im nächsten Jahr liegender Stichtag für das Ausscheiden genannt, gilt der Tag des Poststempels der Austrittserklärung. Erklärt der Gruppenträger oder das letzte (verbliebene) Gruppenmitglied das Ausscheiden, ist die Unternehmensgruppe beendet…

UZK-IAArtikel 289 Beförderung von Postsendungen, die Unionswaren und Nicht-Unionswaren enthalten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 289 Beförderung von Postsendungen, die Unionswaren und Nicht-Unionswaren enthalten (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe f und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe f des Zollkodex) (1) Enthält eine Postsendung sowohl Unionswaren als auch Nicht-Unionswaren, haben die Sendung und alle Begleitdokumente einen Klebezettel gemäß…

UZK-IAArtikel 290 Beförderung von Postsendungen im internen Versandverfahren in besonderen Situationen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 290 Beförderung von Postsendungen im internen Versandverfahren in besonderen Situationen (Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe f des Zollkodex) (1) Werden Unionswaren im internen Versandverfahren gemäß Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe f des Zollkodex aus, nach oder zwischen steuerlichen Sondergebieten befördert, haben die Postsendung und…

ZK-22602.18. Verschlussanerkenntnisse
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

2.18. Verschlussanerkenntnisse [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

UZK-DAAnhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger…

ZK-22604. NATO - Vordruck 302
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

4. NATO - Vordruck 302 Allgemeines Rechtsgrundlage für die Beförderung von NATO-Waren ist der Art. 226 Abs. 3 Buchstabe e) UZK - Vordruck 302 - nach dem am 19. Juni 1951 in London unterzeichneten Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Streitkräfte. Unionsversandpapiere sind…

UZK-IAUnterabschnitt 5 Versand von im Postsystem beförderten Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 5 Versand von im Postsystem beförderten Waren Artikel 288 Beförderung von Nicht-Unionswaren in Postsendungen im externen Versandverfahren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe f des Zollkodex) Werden Nicht-Unionswaren im externen Versandverfahren gemäß Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe f des Zollkodex befördert, tragen die…

ZK-2260Anhang 10AG "Anschriften der im Abschnitt 3.3.2. Z 26 genannten für die Abgabenerhebung zuständigen Behörden der Länder (TC24)"
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

Anhang 10AG "Anschriften der im Abschnitt 3.3.2. Z 26 genannten für die Abgabenerhebung zuständigen Behörden der Länder (TC24)" Belgien FOD Financiën Administratie der douane en accijnzen Dienst Invordering en Geschillen North Galaxy - Toren A Koning Albert II-Laan 33 - bus 37 B - 1030…