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KfzBStR 2021 Rz 568–571B.2.2.4.2. Mehrzweck-Kraftfahrzeuge oder Kombinationskraftwagen (8703 - 8704: Van, SUV, Pick-up, Pritschenwagen, Doppelkabinen-Kraftfahrzeuge)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.4.2. Mehrzweck-Kraftfahrzeuge oder Kombinationskraftwagen (8703 - 8704: Van, SUV, Pick-up, Pritschenwagen, Doppelkabinen-Kraftfahrzeuge) Rz 568: Mehrzweck-Kraftfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die sich auf Grund ihrer Bauart und Konzeption tarifarisch sowohl als Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung der Position 8704 (Lkw) als auch…

KfzBStR 2021 Rz 517–526B.2.1.2.3. Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…also Kraftfahrzeuge der Klasse N1. Dabei handelt es sich beispielsweise um Kastenwagen, Pritschenwagen ("Pick-up") und Kleintransporter. Rz 523: Kraftfahrzeuge der Klasse N1, welche bereits vor dem 1. Juli 2021 in Österreich, dem übrigen Unionsgebiet oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassen waren…

KfzBStR 2021 Rz 559–564B.2.2.3.2. Begriffsabgrenzung zu anderen Positionen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Pumpen ausgestattet), Kühl- und andere Thermoswagen. Diese Kraftfahrzeuge fallen nicht in den Anwendungsbereich des Normverbrauchsabgabegesetzes. Für Mehrzweck-Kraftfahrzeuge (Van, SUV, Pick-up, Pritschenwagen, Doppelkabinen-Kraftfahrzeuge) sowie Kombinationskraftwagen bestehen Abgrenzungskriterien zwischen den Positionen 8703 und 8704 (siehe Rz 568 bis 575). B.2.2.3.2…

KfzBStR 2021 Rz 572–575B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…mit mehr als einer Sitzreihe und offenem Aufbau Rz 574: Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und offener oder abdeckbarer Ladefläche (z.B. Pick-up, Pritschenwagen) sind ihrer Beschaffenheit nach eher zur Personen- als zur Warenbeförderung bestimmt und daher in die Position 8703 (Pkw) einzureihen…

KfzBStR 2021 Rz 439–444B.1.3.3. Fiktive erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Position in der Kombinierten Nomenklatur bzw. die kraftfahrrechtliche Fahrzeugklasse geändert hat. Beispiel 1: Ein Pick-up, der aufgrund seines Aufbaues nach der Kombinierten Nomenklatur als Pkw in der Position 8703 eingestuft wurde, wird in ein Wohnmobil umgebaut und…

KfzBStR 2021 Rz 936–937B.6.1.8.2. Sinngemäße Anwendung für Vorgänge gemäß § 1 Z 3 lit. b und Z 4 NoVAG 1991
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…10. Oktober 2022 wird das Kraftfahrzeug weiterverkauft und auf den Käufer am 12. Oktober 2022 zugelassen. In diesem Zeitpunkt wird der Pick-up nach dem KFG 1967 als Personenkraftwagen der Klasse M1 eingeordnet. Durch die Zulassung wird der Tatbestand des § 1 Z 3 lit. b…