Anlage 1 Liste der Waren, die Beschränkungen nach der Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen (Anhang VI, Anhang XI Teil A und Anhang XII der Verordnung (EU) 2019/2072) Auf Grund der Verordnung (EU) 2016/2031 bestehen für die in dieser Anlage angeführten Waren die hier…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Anwendungsbereich Auf Grund der Verordnung (EU) 2016/2031 und der Verordnung (EU) 2018/2019 bestehen für die in Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 angeführten Waren die dort näher bezeichneten Beschränkungen. 1.1.1. Pflanzen, lebende Teile von Pflanzen (1…
1.1.4. Cannabispflanzen (Hanfpflanzen) Cannabispflanzen, die Blüten- oder Fruchtstände tragen und denen das Harz nicht entzogen ist, unterliegen - mit den unter Punkt I.1.a. des Anhangs I der Suchtgiftverordnung (Anlage 1) angeführten Ausnahmen - ebenfalls den Ein-, Aus- und Durchfuhrbeschränkungen.
Anlage 3 Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, deren Einführen aus bestimmten Drittländern in die Union verboten ist (Anhang VI der Verordnung (EU) 2019/2072) | | Warenbezeichnung | KN-Code | Drittland, Gruppe von Drittländern oder bestimmtes Drittlandsgebiet | 1. | Pflanzen von…
5. Ansprechstellen Für fachliche Zweifelsfragen betreffend die amtliche Kontrolle bestehen folgende Ansprechstellen, die durch die Zollorgane direkt befasst werden können: Für Forstpflanzen und Forstpflanzenerzeugnisse: Bundesamt für Wald (BFW) Institut für Waldschutz - Abteilung Pflanzengesundheits- und Holzhandelskontrolle Seckendorff-Gudent-Weg 8 1131 Wien während der Dienstzeit (Mo…