…die Berufsgruppe der Journalisten ist nicht begünstigt. Esoterik Rz 48a: Die Verbreitung esoterischer Lebensweisheiten wird nicht als gemeinnützig gesehen. Ethische Vereinigungen Rz 49: sind gemeinnützig, sofern Persönlichkeitsbildung angestrebt und die Allgemeinheit gefördert werden soll. Eine Förderung des Gemeinwohls liegt aber insbesondere dann nicht mehr vor…
5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…