2. Persönliche Steuerbefreiungen (§§ 5 bis 6b KStG 1988) 2.1 Allgemeines Rz 166: Die persönliche Befreiung stellt eine Ausnahme von der unbeschränkten Steuerpflicht dar und führt zur beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988, siehe Rz 130 bis 139). Von der unbeschränkten Steuerpflicht…
…gewährleisten, dass die oben angeführten Zuwendungen in unbegrenzter Höhe von der beschränkten Steuerpflicht befreit sind. 27.2.2.7 Persönliche Steuerbefreiungen internationaler Organisationen Rz 1510: Internationale Organisationen sind nach Maßgabe der in Betracht kommenden völkerrechtlichen Privilegienabkommen im Rahmen der amtlichen Tätigkeit von der Körperschaftsteuerpflicht befreit…
…Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass), Erlass des BMF vom 27.9.2017, BMF-010203/0309-IV/6/2017. Es ergibt sich stichwortartig folgender schwerpunktsmäßiger Aufbau der KStR 2013: Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988) Persönliche Steuerbefreiungen (§§ 5 bis 6b KStG 1988) Einkommen (…
3 STEUERBEFREIUNGEN (§ 3 EStG 1988) 3.1 Gliederung Rz 17: In § 3 Abs. 1 EStG 1988 werden sachliche Steuerbefreiungen aufgezählt. § 3 Abs. 2 EStG 1988 ordnet an, welche Bezüge oder Bezugsteile (zB Arbeitslosengeld, bestimmte Bezüge der Soldaten und Zivildiener) zwar steuerfrei sind, aber zu einem…
2 Körperschaftsteuer 2.1 Persönliche Steuerpflicht 2.1.1 Umfang der persönlichenUnbeschränkte Steuerpflicht Rz 319: Im Bereich der Körperschaftsteuer ist zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht zu unterscheiden. 2.1.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 320: Körperschaften des privaten Rechts im Sinne des § 1 Abs. 2…
…vergleichbar sind, sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich nach § 5 Z 11 KStG 1988 von der unbeschränkten Steuerpflicht befreit. Es handelt sich diesbezüglich um eine persönliche Befreiung. Die Befreiung wirkt unabhängig vom Beteiligungsausmaß, von der Behaltedauer und vom Vorliegen einer unmittelbaren Beteiligung. Die…
…Rechnungen ausgewiesene Steuer gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994. 6.1.27.2.6. Innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge durch Kleinunternehmer Rz 10021010: Die persönliche unechte Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 geht den echten Befreiungen (zB Ausfuhrlieferungen gemäß § 7 UStG 1994 und…
…bei den Steuerbefreiungen für völkerrechtlich privilegierte Personen um eine persönliche Steuerbefreiung handelt und daher der persönliche Gebrauch durch die begünstigte Person gefordert wird, müssen bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges auf mehrere Personen alle Personen der Zulassungsbesitzgemeinschaft über eine entsprechende Legitimationskarte verfügen, um die Steuerbefreiungen in…
…Hinsichtlich des ab 1.1.2017 maßgeblichen Grundstücksbegriffes siehe UStR 2000 Rz 639v ff. Werden Grundstücksumsätze von persönlich steuerbefreiten Vereinen getätigt (zB von gemeinnützigen Sportvereinen), kommt demnach hinsichtlich der Grundstücksumsätze eine Option zur Steuerpflicht (§ 6 Abs. 2 UStG 1994) in Betracht. Auch die Steuerbefreiungen gemäß …
…Steuerbefreiungen Rz 685: Wird ein Kraftfahrzeug bzw. Anhänger auf den Bund oder auf vom Bund betriebene Unternehmungen zugelassen, so fällt grundsätzlich keine Gebühr an (§ 2 Z 1 GebG). Die persönliche Befreiung (siehe Rz 17 ff) des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst alle von ihm entfalteten…
…Dies gilt auch, wenn der Erbe in ein Dauerschuldverhältnis eintritt. Der Erbe erzielt dann Umsätze aus eigener Unternehmertätigkeit und kann allfällige persönliche Begünstigungen des Erblassers nicht für sich geltend machen (VwGH 19.11.1962, 1595/60 und VwGH 15.9.1986, 84/15/0186 zu…
…AÖF Nr. 252/1999. Im Folgenden werden stichwortartig die Schwerpunkte der EStR 2000 dargestellt: 1 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988) Der herrenlose Nachlass wird zur Körperschaftsteuer herangezogen (Rz 7). Maßgeblichkeit österreichischer Vorschriften auch bei der Ermittlung der ausländischen Einkünfte (Rz 17). Doppelbesteuerung: Drei-Stufen-Methode…
…des § 1 Abs. 1 UStG 1994 (siehe Rz 1 bis Rz 58) vor. Die unechten Steuerbefreiungen haben Vorrang vor den echten Steuerbefreiungen. Rz 3987: Die persönliche unechte Steuerbefreiung eines Kleinunternehmers geht ebenfalls den echten Befreiungen des § 7 und Art. 7 UStG 1994 vor. Das gilt…
3.2 Allgemeines zu den einzelnen Steuerbefreiungen Rz 18: § 3 Abs. 1 EStG 1988 regelt, welche von den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 steuerfrei sind. Vermögenszugänge, die sich unter § 2 Abs. 3 EStG 1988 nicht einreihen lassen, scheiden von vornherein von…
…werden. Gemäß Art. 17 lit. d steht die österreichische Staatsbürgerschaft dieser Steuerbefreiung nicht entgegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist unerheblich, ob der Angestellte der Europäischen Freihandels - Assoziation in einer Dienststelle dieser Gemeinschaft tätig ist oder von derselben zur Dienstableistung an eine EG - Institution entsandt wird…
12.5.4 Übersichten über mögliche Freibeträge Rz 863: 12.5.4.1 Behinderte | Freibetrag | Behinderte ohne Pflegegeld | Behinderte mit Pflegegeld | Pauschaler Freibetrag bei einem Grad der Behinderung von 25% und mehr | ja | nein *) | Pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung…
…Die persönlichen Gebührenbefreiungen 2.3.1. Der Bund, vom Bund betriebene Unternehmungen und öffentlich-rechtliche Fonds, deren Abgänge der Bund zu tragen hat (§ 2 Z 1 GebG) 2.3.1.1. Allgemeines Rz 24: Die persönliche Befreiung des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst alle von…
3.6 Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen 3.6.1 Völkerrechtlich privilegierte Personen 3.6.1.1 Einrichtungen Rz 120: Zu den völkerrechtlich privilegierten Personen gehören die in Österreich akkreditierten diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungsbehörden, die Vertretungen der Europäischen Union in Österreich…
…Einkünfte und anderes Eigentum sind von jeder Form der Besteuerung (persönlich) befreit (Abschnitt 24 des Abkommens). 3.4.3.1.2 Privilegien Rz 329: Die bei der Organisation beglaubigten Ständigen Vertretungen (nicht aber ständige Beobachtermissionen) und deren höherrangige Mitglieder genießen Privilegien wie die in Österreich…
30.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht Absetzbeträge Rz 8040: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Absetzbeträge sind daher nicht zu berücksichtigen. Einen Sonderfall hinsichtlich der Absetzbeträge stellen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer dar (Ausnahme: Einkünfte…