RIS AI
4 Treffer1518 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 2405.2.2 Beiträge an Gewerkschaften und andere Interessensvertretungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…von Beiträgen zu Vereinigungen, die der beruflichen Fortbildung des Arbeitnehmers dienen, ist nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff zu beurteilen (VwGH 28.4.1987, 86/14/0174, betr. Beiträge eines Geografieprofessors zu einer geografischen Gesellschaft). Beiträge zu Interessensvertretungen von Pensionisten (zB Seniorenbund, Pensionistenverband) sind als Werbungskosten abzugsfähig.

LStR 2002 Rz 809–81011.11 Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.11 Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 EStG 1988) Rz 809: Für Pensionisten tritt an die Stelle des Verkehrsabsetzbetrages ein jährlicher Pensionistenabsetzbetrag, der bis zu einer bestimmten Höhe von zu versteuernden laufenden Pensionseinkünften zusteht und sich zwischen der oberen und unteren Grenze der Pensionseinkünfte gleichmäßig einschleifend…

LStR 2002 Rz 684–6859.4.5 Gesetzliche Pensionen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

9.4.5 Gesetzliche Pensionen Rz 684: Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung sind ungeachtet der früheren Tätigkeit des Pensionisten gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 immer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung bzw. Höherversicherungspensionen sind nur…

LStR 2002 Rz 1373.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen Rz 137a: Zum Progressionsvorbehalt bei unbeschränkter Steuerpflicht ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 siehe EStR 2000 Rz 7597a. Botschaftspersonal - Besteuerung sonstiger Bezüge Soweit Bedienstete der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im…