5.4.5 Rückwirkende Parteienvereinbarungen Rz 1141: Diese sind im Steuerrecht ganz allgemein gesehen nicht zu beachten (VwGH 18.12.1973, 0979/72; VwGH 3.5.1983, 82/14/0277; VwGH 25.3.1999, 96/15/0079); umso mehr ist ihnen daher bei Rechtsbeziehungen zwischen…
… 12 Abs. 2 UmgrStG Rz 1277: § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 normiert eine Ausnahme vom sonst allgemein gültigen steuerrechtlichen Rückwirkungsverbot von Parteienvereinbarungen. Wird Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG eingebracht und fällt diese Einbringung trotzdem nicht unter die Bestimmung des Art…
…bloß ein ex lege eingetretener Rechtsübergang, sondern die Willensübereinstimmung aller Vertragspartner über die Übernahme des Bestandvertrages festgehalten, dann wird Gebührenpflicht begründet, weil Parteienvereinbarungen auch dann gebührenpflichtig sind, wenn der vereinbarte Erfolg auch ohne Vorliegen der Vereinbarung kraft Gesetzes einträte. Gleiches gilt in den Fällen der §…
…erfolgenden Fälle des Art. III UmgrStG (Anwachsung) und die unter (Teil)Gesamtrechtsnachfolge erfolgenden Handelsspaltungen nach Art. VI UmgrStG. Rz 1891: Parteienvereinbarungen sind jedoch auch dann Gegenstand einer Gebühr, wenn der vereinbarte Erfolg auch ohne Vorliegen der Vereinbarung kraft Gesetz einträte (vgl. VwGH 17.3.1986…
...ABC der Vereinbarungen: | Kapitalgesellschaft (siehe Rz 1196 ff) | Kriterien zur steuerlichen Anerkennung sind auch für Rechtsbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern von Bedeutung | VwGH 26.5.1993, 89/13/0082 | Fremdunüblichkeit der Bürgschaftsübernahme eines Rechtsanwaltes bei Verknüpfung der Erlangung einer Syndikusposition…
...ABC der Vereinbarungen: | Mietvertrag (siehe Rz 1206 ff) | Naheverhältnis rechtfertigt Prüfung, ob Mietvertrag durch eine Leistungsbeziehung oder familienhaft bestimmt ist | VwGH 30.6.1994, 92/15/0221 | Fremdüblichkeit ist aus Sicht beider Vertragsteile zu beurteilen | VwGH 10.7.1996, 94…
5.4.4 Erfordernisse für die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen 5.4.4.1 Allgemeines Rz 1130: Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen finden - selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen (vgl. zB VwGH 3.9.1997, 93/14/0095, VwGH 26.1.1999…
4. Zusammenschlüsse (Art. IV UmgrStG) 4.1. Begriff und Anwendungsvoraussetzungen (§ 23 UmgrStG) 4.1.1. Allgemeines 4.1.1.1. Begriffsbestimmung Rz 1286: Zusammenschluss ist die Vereinigung von zwei oder mehreren Personen zu einer Personengesellschaft, wobei Vermögen ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten auf die Personengesellschaft…
...ABC der Vereinbarungen: | Echte stille Gesellschaft (siehe Rz 1190 ff) | Erfordernis der Bekanntgabe gegenüber dem zuständigen Finanzamt und des Erfüllens der sonstigen Kriterien | VwGH 13.2.1991, 89/13/0223 | Erfordernis der Anzeige beim sachlich zuständigen Finanzamt | VwGH 27.5…
5.9.6 Beiträge an politische Parteien Rz 337a: Darunter fallen alle Zahlungen an politische Parteien, deren Organisationen und Gliederungen, sowie an parteinahe Vereine, die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen (siehe VwGH 25.6.1988, 88/13/0030, VwGH 17.9.1997…
...ABC der Vereinbarungen: | Gehaltszahlungen (siehe Rz 1148 ff) | siehe auch "Dienstverhältnis" | siehe Erkenntnis bei Abschn. 5.4.6.2 | siehe auch "Kollektivvertrag" | VwGH 29.7.1997, 93/14/0056 | Innerbetrieblicher Vergleich mit anderen Angestellten zulässig | VwGH 3.3…
9 Anhang 9.1 Musterstatuten und Formulare 9.1.1 Musterstatuten Rz 866: Verwendung der Musterstatuten: Bitte löschen Sie jeweils das Nichtzutreffende im Text, ergänzen Sie den Text an den vorgesehenen Stellen und löschen Sie dann die Fußnoten und Hinweise. Damit der Verein "offiziell" entsteht…
4 Kommunalsteuer 4.1 Steuerpflicht bei Vereinen Rz 553: Ein Verein unterliegt der Kommunalsteuer, wenn er unternehmerisch tätig ist und in einer inländischen Betriebsstätte seines Unternehmens Dienstnehmer iSd KommStG 1993 beschäftigt. 4.2 Dienstnehmer iSd KommStG 1993 Dienstnehmer sind: Rz 554: Personen, die zum Verein…
4.1.7. Erfordernis der Wahl einer geeigneten Zusammenschluss- bzw. Vorsorgemethode 4.1.7.1. Allgemeines Rz 1303: Unabhängig von steuerlichen Erfordernissen ist bei jedem Zusammenschluss eine zivil- bzw. unternehmensrechtliche Einigung über die geplanten Beteiligungsverhältnisse erforderlich. Ebenso wie in allen anderen gesellschaftsrechtlichen Kooperationen prägt dem…
27.6. Ehepakte (§ 33 TP 11 GebG) Rz 1480: Ehepakte sind Verträge, die in Absicht auf die eheliche Verbindung geschlossen werden. Sie regeln die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten oder eingetragenen Partner, so wie sich diese während der Ehe oder Partnerschaft und nach deren Auflösung gestalten…
17.2. Parteienidentität und Parteiwechsel 17.2.1. Parteienidentität Rz 1142: Von einem Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits voll ausgefertigten Urkunde iSd § 21 GebG kann nur dann gesprochen werden, wenn die Parteien, die den Zusatz oder Nachtrag vereinbart haben, dieselben sind wie die, die…
5 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben Rz 677: Für die Erhebung von Gebühren, Verkehrsteuern und GlücksspielabgabenVerkehrsteuern ist das Finanzamt für Gebühren, VerkehrsteuernÖsterreich zuständig (§ 60 Abs. 1 Z 2 und GlücksspieliVm § 61 Abs. 2 Z 2 BAO in Wien, Vordere Zollamtsstraße 5, 1030 Wien, Tel. 01/71125…
5.5.11.4 Einzelfälle Rz 1420: Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände, die politischen Parteien nahe stehen (zB Wirtschaftsbund, Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender, Freier Wirtschaftsverband): Diese sind in angemessener Höhe abzugsfähig. Beiträge an die Vereinigung der österreichischen Industrie (Industriellenvereinigung): Diese sind in angemessener Höhe abzugsfähig. Private…
5.2 Berufsförderungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) 5.2.1 Beiträge an politische Parteien Rz 239: Beiträge an politische Parteien, deren Organisationen und Gliederungen, sowie an parteinahe Vereine, die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen, sind Werbungskosten nach dem allgemeinen…
2.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988) 2.12.1 Betroffene Körperschaften Rz 279: § 5 Z 12 KStG 1988 normiert eine Steuerbefreiung für entgeltliche Geselligkeitsveranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts, welche sonst als Betrieb gewerblicher Art steuerpflichtig wären. Der Anwendungsbereich des § 5 Z…