…kann. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts sind keine juristischen Personen und kommen daher nicht als Organe in Betracht. 2.2.2.2. Auswirkungen Rz 234: Die Auswirkungen der Organschaft sind, dass das Organ die Stellung eines Betriebes im Unternehmen des Organträgers hat (vgl…
…einen bei diesem Sozialversicherungsträger Versicherten zahlt, da hier inhaltlich keine anderen Leistungen vorliegen, als jene, die der Sozialversicherungsträger durch diese Einrichtung an Versicherte anderer Sozialversicherungsträger erbringt. Eine Einrichtung des Sozialversicherungsträgers, die einen Betrieb gewerblicher Art dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellt, gilt als selbständiger Betrieb…
…2010/17/0144). Für jeden Betrieb gewerblicher Art ist von der Körperschaft des öffentlichen Rechts ein eigener Antrag einzubringen. Die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (zB öffentliche Straßenbeleuchtung bei einer Gemeinde) stellt keinen Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts dar, und ist somit auch von…
…betreibt, zur Nutzung überlassen, so kann eine Aufteilung des Entgelts - erforderlichenfalls durch Schätzung - in einen auf die (unecht steuerfreie) Grundstücksvermietung entfallenden und einen auf die anderen (steuerpflichtigen) Leistungen (einschließlich Überlassung der Betriebsvorrichtungen) entfallenden Entgeltsteil erfolgen. Rz 891a: Bei Umsätzen aus dem Betrieb von Tennisplätzen, Golfplätzen…
…0833/79). Die persönliche (und sachliche) Steuerpflicht eines Betriebes gewerblicher Art ist auch bei Fehlen einer Gewinnabsicht oder bei Unmöglichkeit des Erzielens eines Totalgewinnes gegeben (siehe auch Rz 397). Rz 69: Privatwirtschaftliche Tätigkeit Es muss sich ausschließlich oder überwiegend um eine Tätigkeit handeln, die außerhalb…
…Rz 8: Die Subsumtion rechtlicher Gebilde unter § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 ist zumindest bei den für die Besteuerung wichtigsten Typen der juristischen Personen des privaten Rechts ohne Schwierigkeiten möglich. In Einzelfällen kann zweifelhaft sein, ob bestimmte ausländische Rechtsgebilde einer der österreichischen Grundtypen…
…Zeitschriften und sonstigen Druckschriften, der Werbung und der Informationstätigkeit einschließlich Wahlwerbung besteht, kann nicht als Betrieb gewerblicher Art angesehen werden, weil diese Aktivitäten zum Kernbereich der Tätigkeit politischer Parteien (Hoheitsbereich) gehören (VwGH 9.11.1994, 92/13/0024). Rz 57: Rechtslage bis zur Veranlagung 2015…
…wenn die Umsatzerlöse ihres Betriebes 700.000 Euro pro Geschäftsjahr übersteigen (§ 189 Abs. 1 Z 2 UGB). 1.2.1.1.2.2 Arten von Genossenschaften Rz 14: Das KStG 1988 spricht von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und bezieht sich damit ausschließlich auf privatrechtlich organisierte Genossenschaften…
…des Rechtsträgers bei der Ausstellung von Zeugnissen gesetzliche Weisungsrechte oder besondere Aufsichts- und Ingerenzmöglichkeiten (zB Berichts- und Einschaurechte) eingeräumt. Ist auch nur eines dieser Kriterien erfüllt, ist das als starkes Indiz für schlicht hoheitliches Handeln bei der Zeugnisausstellung und damit das Vorliegen funktioneller Organschaft anzunehmen…
…derartigen Beteiligungen bleibt auch bei einheitlicher Verwaltung dieser Beteiligungen kein Raum (VwGH 18.12.2014, 2011/15/0144). Rz 83: Weil die Einrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts, die der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 21 EStG 1988 dient, nicht Betrieb gewerblicher Art sein kann…
…die erwerbswirtschaftlichen Aufgaben, ist insgesamt ein steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art anzunehmen. Als Kriterien zur Überprüfung des mengenmäßigen Verhältnisses zwischen hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Tätigkeit kommen das Umsatzverhältnis, der Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme, die anteiligen Kosten der einzelnen Bereiche, die Seitenanzahl bei Presseerzeugnissen oder andere, im Einzelfall…
…3 KStG 1988 sein. Ebenso können Personalvertretungen von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts unter § 3 KStG 1988 fallende nichtrechtsfähige Personenvereinigungen sein (VwGH 19.5.1993, 91/13/0169). Wird etwa eine Werksküche durch eine Belegschaft oder ihre Personalvertretung betrieben, unterliegt die Belegschaft…
…Fiktion des § 22 Z 1 lit. b EStG 1988 - steuerlich dem Dienstverhältnis (§ 47 EStG 1988) des Arztes zuzuordnen und stellt daher mit einer vom selben Arzt geführten Ordination keinen einheitlichen Betrieb dar. Siehe auch Rz 5223. 4.1.1.5 Mitunternehmerschaft Siehe Rz 5801 ff.
…Jänner 2011 an die bestehenden Richtlinien angeglichen werden. Gebrauchsüberlassungen, die nicht auf Bestandverträgen beruhen, begründen keinen (fiktiven) Betrieb gewerblicher Art. Zur Einschränkung der Optionsmöglichkeit bei gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 steuerfreien Umsätzen aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch das 1…
…Bankwesengesetzes (BGBl. Nr. 532/1993) oder des Nationalbankgesetzes 1984, BGBl. Nr. 50/1984, berechtigt ist, Bankgeschäfte zu betreiben (§ 1 Abs. 1 BWG). Das BWG enthält einige Bestimmungen, die auch abgabenrechtlich von Bedeutung sind, etwa betreffend die Einbringung in eine Bank AG (§ 92 BWG), die Haftrücklage (§…
…KStG 1988. Unbeschränkt steuerpflichtig sind lediglich die Betriebe gewerblicher Art solcher Körperschaften (Rz 64 bis Rz 88). 1.2.1.2.1.2 Begriff Rz 36: Unter dem Begriff Körperschaft öffentlichen Rechts ist im Abgabenrecht die juristische Person öffentlichen Rechts allgemein zu verstehen. Es ist…
…wenn dadurch vor allem die Besitz-, Benützungs- oder Bewirtschaftungsverhältnisse in einem kleineren Gebiet oder bei einer kleineren Anzahl land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder lediglich durch einzelne Maßnahmen verbessert oder neu gestaltet werden. Weiters stellt die Durchführung von Flurbereinigungsmaßnahmen eine Zwischenlösung bis zur späteren Durchführung eines…
…2019, BGBl. I Nr. 15729/19942019; Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammern) sowie der Österreichische Arbeiterkammertag (§ 1 Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. Nr. 626/1991); Kammern der gewerblichen Wirtschaft (Bundeskammer, Landeskammern, Fachgruppen und Fachverbände, § 3 Abs. 1 Wirtschaftskammergesetz 1998, BGBl. I Nr. 103/1998 idF BGBl. I…
…rechtlichen Status von Gemeindeverbänden bestätigte der VfGH 16.3.1955, B 189/55. Rz 43: Zusammenschlüsse von Gemeinden zur gemeinsamen Abwicklung von Verwaltungsgeschäften (Verwaltungsgemeinschaften) sind keine Körperschaften öffentlichen Rechts und im Regelfall auch keine Betriebe gewerblicher Art. Die so genannten Urbarialgemeinden (Realgemeinden) können je nach…
2.2. Selbstständigkeit, Organschaft 2.2.1. Unselbstständigkeit natürlicher Personen Rz 231: Ob natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen selbstständig oder unselbstständig sind, ist nach dem Innenverhältnis und nicht nach dem Auftreten nach außen zu entscheiden (Maßgeblichkeit des Innenverhältnisses). In § 2 Abs. 2 Z 1…