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8 Treffer1541 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator Rz 1698: Die Ausführungen in der Kraftfahrzeugsteuer zu Oldtimern und zur Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator (siehe Rz 1508 ff) sind sinngemäß anzuwenden. D.4.3. Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge Rz 1699: Die Ausführungen in der…

KfzBStR 2021 Rz 527–530B.2.1.3. Von der Normverbrauchsabgabe nicht umfasste Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.2.1.3. Von der Normverbrauchsabgabe nicht umfasste Kraftfahrzeuge Rz 527: Historische Kraftfahrzeuge ("Oldtimer") sind explizit gemäß § 2 Abs. 1 NoVAG 1991 von der Normverbrauchsabgabe ausgenommen. Rz 528: Ein historisches Kraftfahrzeug ist ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Kraftfahrzeug, a)mit Baujahr 1955…

KfzBStR 2021 Rz 586–590B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Rz 100 bis 108. B.2.2.4.9. Oldtimer (87XX - 9705) Rz 588: Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 unterliegen als Oldtimer der spezielleren Einreihung nach Position 9705 (Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert) und sind als solche nicht normverbrauchsabgabepflichtig. Rz 589: Sammlungsstücke sind Gegenstände, die geeignet sind…

KfzBStR 2021 Rz 1264–1270B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…dass diese mit der Absicht angeschafft werden, sie nach der Vervollständigung zuzulassen und zu verwenden (siehe Rz 525). Rz 1265: Da Oldtimer ab 1. Juli 2021 explizit von der Normverbrauchsabgabe ausgenommen sind (siehe Rz 527 f) sowie nach der Kombinierten Nomenklatur unter Position 9705 eingestuft…

KfzBStR 2021 Rz 1505–1512C.5.2.2. Klasse M1 (Personenkraftwagen)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ersten 66 Kilowatt 0,682 Euro, für die weiteren 20 Kilowatt 0,726 Euro und für die darüber hinausgehenden Kilowatt 0,825 Euro, mindestens 6,82 Euro. C.5.2.2.1.1. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator Rz 1508: Gemäß § 5 Abs…

LRL 2012 Rz 71–754.2. Tatbestand der Bewirtschaftung (§ 1 Abs. 2 Z 1 LVO)
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…bzw. als Ausfluss einer Sammelleidenschaft betrieben werden. Dies kann in folgenden Fällen zutreffen: Handel mit oder Verleih und entgeltliche Ausstellung von Antiquitäten und Kunstwerken, Handel mit Weinen, Jagd, Vermietung von Luxusfahrzeugen (zB Oldtimern), Yachten oder Privatflugzeugen, Bewirtschaftung eines Schlosses (zB durch Abhaltung von Ausstellungen, Vermietung…

KfzBStR 2021 Rz 1427–1432C.2.3. Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen (§ 2 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…einem Wechselkennzeichen zugelassene Kraftfahrzeuge zu übertragen. Beispiel: Ein Oldtimer (Klasse M1, Leistung 80 kW, Erstzulassung im Inland am 14. Juli 1980, kein Katalysator) und ein Lkw (Klasse N2, höchstes zulässiges Gesamtgewicht 12 Tonnen) werden unter einem Wechselkennzeichen zugelassen. Oldtimer: 56 kW (80 - 24) x 0…

UStR 2000 Rz 888–9236.1.16. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Yachten) sowie Luftfahrzeuge. Auch beschädigte und nicht fahrbereite Fahrzeuge sowie gebrauchte Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge von historischem Wert ("Oldtimer") gelten als Fahrzeuge im Sinne der gegenständlichen Bestimmung; nicht hingegen fallen schrottreife Fahrzeuge (Wracks) hierunter. Selbstfahrende Maschinen sind nicht als Fahrzeuge anzusehen. Rz 897: Es ist gleichgültig…