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VPR 20215.2. Dokumente der OECD und EU
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

5.2. Dokumente der OECD und EU Die in den VPR 2021 zitierten Dokumente der OECD und der EU können in der Regel im Internet abgerufen werden. In der Folge finden sich die wichtigsten Links: EU-JTPF (2010), Guidelines on low value adding intra-group…

VPR 2021 Rz 18–241.1.4. Rechtliche Bedeutung der OECD-VPL
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…diesem Zweck sollten sie die Leitlinien bekannt machen und gegebenenfalls in ihre Landessprache(n) übersetzen lassen; 3.die Zusammenarbeit in Verrechnungspreisfragen auf bilateraler oder multilateraler Ebene ausbauen." Rz 19: Die OECD-VPL erlangen aufgrund von Art. 31 WVK (Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge…

VB-0800Anhang IIIB - Abfälle der grünen Liste, die zusätzlich aufgeführt werden, bis gemäß Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b über ihre Aufnahme in die entsprechenden Anhänge des Basler Übereinkommens oder des OECD-Beschlusses entschieden ist
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

…der grünen Liste, die zusätzlich aufgeführt werden, bis gemäß Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b über ihre Aufnahme in die entsprechenden Anhänge des Basler Übereinkommens oder des OECD-Beschlusses entschieden ist 1.Unabhängig davon, ob Abfälle in dieser Liste aufgeführt sind oder nicht, dürfen diese…

EStR 2000 Rz 335Anhang (zu Abschnitt 3.4.1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO), BGBl. III Nr. 100/1998 (näheres siehe Abschn. 3.4.3.1); Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), BGBl. Nr. 248/1961 und 164/1955; Abkommen zwischen Österreich und Ägypten auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung…

EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Juni 1997), nicht jedoch im außerbetrieblichen Bereich (BFG 18.7.2019, RV/1100628/2016). 6.13.2.3 Ermittlung des fremdüblichen Verrechnungspreises - OECD-Verrechnungspreisgrundsätze Rz 2511: Gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 ist jener Wert anzusetzen, der im Falle einer Lieferung oder sonstigen Leistung an…

LStR 2002 Rz 1373.8 Anhang
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

…Internationales Institut für angewandte Systemanalyse), BGBl. Nr. 117/1973, Konsularvertrag Rumänien, BGBl. Nr. 317/1972, Konsularvertrag Großbritannien, BGBl. Nr. 19/1964, OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), BGBl. Nr. 248/1961, Europarat, BGBl. Nr. 127/1957, UNO-Übereinkommen, BGBl. Nr. 126/1957, UN-Spezialorganisationen…

UmgrStR 2002 Rz 54–881.1.6. Besteuerungsrecht der Republik Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…1 Z 3 EStG 1988 und Art. 7 OECD-Musterabkommen) idR nicht berührt. Unter der Voraussetzung einer steuerlichen Buchwertfortführung kommt es daher idR auch zu keiner Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechtes hinsichtlich der übergehenden stillen Reserven. Die Besteuerung der stillen Reserven beim Rechtsnachfolger kann aber eingeschränkt…

VPR 2021 Rz 6–121.1.2. Internationale Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…9 DBA Österreich nicht die Verpflichtung auf, den Gewinn der A-GmbH um 100 herabzusetzen. Rz 8: Die Grundsätze des Art. 9 OECD-MA haben auch in Art. 4 Abs. 1 des EU-Schiedsübereinkommens (Übereinkommen vom 23.7.1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im…

VPR 2021 Rz 264–2702.1.2. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.1.2. Bauausführungen und Montagen Rz 264: Bauausführungen und Montagen gelten nach Art. 5 Abs. 3 OECD-MA nur dann als Betriebsstätte, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet. Wenn Bauausführungen oder Montagen die zeitliche Voraussetzung nicht erfüllen, begründen sie auch dann keine Betriebsstätte, wenn…

VPR 2021 Rz 279–2832.2. Betriebsstättengewinnzurechnung - "AOA light"
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…II Nr. 474/2002). Rz 281: Nach Art. 7 OECD-MA idF vor 2010 (AOA light) gilt die Selbständigkeitsfiktion nicht schrankenlos, weil das Stammhaus und seine Betriebsstätte eine rechtliche und tatsächliche Einheit bilden und schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte rechtlich nicht möglich sind. Eine…

VPR 2021 Rz 284–2872.2.2. Funktionsanalyse
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…286: Bei der Gewinnzurechnung zu Betriebsstätten (bzw. festen Einrichtungen im Sinne von Art. 14 OECD-MA idF vor 2000) von Freiberuflern gelten die Grundsätze des AOA light ebenso (EAS 3371). Dabei ist die Besonderheit zu beachten, dass die Tätigkeit eines Freiberuflers unter Einsatz besonderer Kenntnisse…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…kein Eigentum erwerben; für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist daher gemäß AOA light nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum im Sinne der OECD-Leitlinien maßgebend (AOA Report 2008 Z I/101). Das wirtschaftliche Eigentum kommt jenem Unternehmensteil zu, bei dem…

VPR 2021 Rz 335–3382.2.3.6. Vertreterbetriebsstätten
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…der Tochtergesellschaft zugeordnet wird, nicht gleichzeitig ein Risiko der Betriebsstätte der Muttergesellschaft sein kann (OECD Additional PE Guidance 2018 Z 41). Rz 337: Der Ein-Steuerpflichtiger-Ansatz ("single taxpayer approach") wird im Allgemeinen verworfen (AOA Report 2008 Z 1/271 ff). Eine besondere Situation besteht…

VPR 2021 Rz 348–3572.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…nicht in der Lage ist, ein Ergebnis zu erzielen, das dem Fremdvergleichsgrundsatz des Art. 7 OECD-MA entspricht. Dies könnte der Fall sein, wenn die Funktionen des Stammhauses und der Betriebsstätte zu unterschiedlich sind. Beispiel: Zur Aufgabe der Betriebsstätte zählt es, neben der Beratung von…

VPR 2021 Rz 368–3742.2.4.4. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…nicht gedeckt. Dies deshalb, weil hierdurch keine dem Art. 7 OECD-MA entsprechende fremdverhaltenskonforme Gewinnabgrenzung erzielt werden kann. Denn ein Unternehmer, der die Funktion eines Generalunternehmers innehat und der ein fremdes unabhängiges Unternehmen im ausländischen Staat mit der nach seinen Instruktionen vorzunehmenden Bauüberwachung beauftragt, wird…

VPR 2021 Rz 375–3812.3. Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…3308 für doppelstöckige Personengesellschaften mit operativer und vermögensverwaltender Gesellschaft). Rz 376: Bei grenzüberschreitenden Beteiligungen an operativen Personengesellschaften kommt daher Art. 7 OECD-MA zur Anwendung - und zwar im Falle von inländischen Mitunternehmerschaften sowohl für die Einkünfte, die sich aus der einheitlichen Gewinnermittlung auf Gesellschaftsebene ergeben…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…der Einkünfte der Beteiligten (Hinweis auf VwGH 29.5.1996, 94/13/0046). Rz 383: Personengesellschaften in diesem weiten Sinn können indessen nur dann im Abkommensrecht von Art. 7 OECD-MA erfasst werden, wenn sie in der Lage sind, grenzüberschreitend durch Betriebsstätten Einkünfte zu erzielen…

VPR 2021 Rz 525–5314.2. Maßnahmen zur Streitbeilegung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…gegebenenfalls nach dessen Scheitern - eines Schiedsverfahrens zu beantragen. Als Rechtsgrundlage dienen dazu entweder bilaterale DBA, die eine dem Art. 25 OECD-MA nachgebildete Bestimmung enthalten, das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (EU-BStbG) oder das EU-Schiedsübereinkommen. Details zu den einzelnen Verfahren, insbesondere betreffend die Voraussetzungen zur Antragstellung…

VPR 2021 Rz 2782.1.4. Befreiung für vorbereitende oder Hilfstätigkeiten
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

2.1.4. Befreiung für vorbereitende oder Hilfstätigkeiten Rz 278a: Gemäß Art. 5 Abs. 4 OECD-MA gelten Geschäftseinrichtungen, die für Tätigkeiten genutzt werden, die für das Unternehmen Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten sind, nicht als abkommensrechtliche Betriebsstätten. Eine Tätigkeit kann nur dann als bloße…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…aber sind die im Stammhaus tatsächlich aufgelaufenen anteiligen Kosten (insb. AfA, Fremdfinanzierungskosten) an die Betriebsstätte weiter zu belasten (OECD-MK Art. 7 Z 33 idF vor 2010). Rz 329: Werden einer Betriebsstätte unkörperliche Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlassen, die nach der Funktionsanalyse dem Stammhaus zuzuordnen sind…