RIS AI
3 Treffer1505 msnur geltende Fassungen
NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…der in Anspruch genommenen Behörde einzureichen, abzugeben oder zu übermitteln. Beispiel: Der amtliche Vordruck wurde nach der Vertragserrichtung vonanlässlich der zuständigen beratendenBeratung durch die zuständige Stelle ausgestellterstellt. Wird der amtliche Vordruck daher gemeinsam mit der Abgabenerklärung innerhalb der Anzeigefrist vorgelegt, ist die Steuerbefreiung (bei Vorliegen…

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…13/0069). Die Anpassung abgeleiteter Bescheide an nachträgliche Erlassungen (Aufhebungen, Änderungen) des Grundlagenbescheides hat gemäß § 295 Abs. 1 BAO zu erfolgen. Eine Abänderung nach § 295 Abs. 1 BAO kann auch schon vor Rechtskraft der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides erfolgen. Erforderlich ist aber…

GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gebührenschuldner einen Rechtsmittelverzicht abgibt (§ 255 BAO). Der Bescheid wird durch mündliche Bekanntgabe erteilt. Die darin festgesetzte Gebühr wird mit der Bekanntgabe des Bescheides sofort zur Zahlung fällig. Randzahlen 1218 bis 1249: derzeit frei