7.2. Betriebsinhaber 7.2.1. Beherrschende betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers Rz 169: Die Ausführungen unter Rz 71 ff gelten sinngemäß. 7.2.2. Vergleichbare betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers Rz 170: Die Ausführungen unter Rz 74 ff gelten sinngemäß. Rz 170a: Eine bloße Betriebsfortführung während…
…Wird gemeinsam mit dem Betrieb eine Liegenschaft, die zur Hälfte im Eigentum des Betriebsinhabers und zur Hälfte im Eigentum eines Nichtbetriebsinhabers steht, übergeben, liegen zwei Erwerbsvorgänge vor, die jeder für sich zu betrachten sind. Der Nichtbetriebsinhaber übergibt keinen Betrieb, für diesen Erwerbsvorgang steht die Befreiung…
2.2. Betriebsinhaber (§ 2 Z 2 NeuFöG) 2.2.1. Beherrschende betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers Rz 71: Betriebsinhaber ist die die Betriebsführung beherrschende natürliche oder juristische Person. Betriebsinhaber iSd § 2 Z 2 und § 5a NeuFöG sind ungeachtet allfälliger gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmungen: Einzelunternehmer, unbeschränkt haftende Gesellschafter von…
2.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 2 Z 4 NeuFöG) Rz 84: Ein Wechsel der Person des Betriebsinhabers stellt keine Neugründung dar; jedoch kann eine begünstigte Betriebsübertragung vorliegen (siehe Rz 173 ff).
2. Unternehmer, Unternehmen (§ 2 UStG 1994) 2.1. Begriff des Unternehmers 2.1.1. Allgemeines Rz 181: Unternehmer kann jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbstständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Nicht erforderlich…
…An dieser Y-GmbH sind A und C zu je 50% beteiligt. Da A im Hinblick auf seinen Beteiligungsumfang nicht Betriebsinhaber der X-GmbH ist, liegt ein begünstigter Wechsel in der Person des Betriebsinhabers vor. Beispiel 2: Ein Einzelunternehmer überträgt seinen Betrieb an eine KG…
17.1.6 ABC - Abgrenzung Gewerbebetrieb von anderen Einkunftsarten Rz 5417: Abschlussagent, Gewerbebetrieb, sofern Selbständigkeit gegeben ist, aber auch Geschäftsvermittler (Provisionsvertreter) ohne Abschlussvollmacht (VwGH 10.3.1961, 1414/58; VwGH 11.1.1963, 1263/62). AKM-Untervertreter, Gewerbebetrieb (VwGH 22.4.1964, 2066/62). Altenheime…
3a.5. Abgrenzung der Begriffe Unternehmer/Nichtunternehmer 3a.5.1. Allgemeines Rz 638k: § 3a Abs. 5 UStG 1994 normiert, wer für die neuen Leistungsortregelungen gemäß § 3a Abs. 6 bis 16 UStG 1994 und gemäß Art. 3a UStG 1994 als unternehmerischer bzw. nichtunternehmerischer Leistungsempfänger gilt. Randzahlen…
19a.2 Begriff des kapitalistischen Mitunternehmers 19a.2.1 Begriffsbestimmung Rz 6030: Betroffen sind nur kapitalistische Mitunternehmer, das sind solche, deren Haftung eingeschränkt ist, wie insbesondere bei Kommanditisten (siehe Rz 6031), und die keine "ausgeprägte Unternehmerinitiative" entfalten (siehe Rz 6032). 19a.2.2 Haftungseinschränkung Rz…
19.1.2.2 Typische Erscheinungsformen der Mitunternehmerschaft Rz 5809: Das Vorliegen der für eine Mitunternehmerschaft erforderlichen Voraussetzungen ist bei jeder Personengesellschaft zu prüfen, doch besteht bei den im § 23 Z 2 EStG 1988 beispielhaft aufgezählten Gesellschaften schon auf Grund ihrer unternehmensrechtlichen Ausgestaltung eine (widerlegliche…
6. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG) Rz 141: Zur Förderung der Übertragung von Betrieben werden nach § 5a Abs. 2 Z 1 und 2 NeuFöG nicht erhoben: | § 5a Abs. 2 Z 1 iVm § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die…
Pflegetätigkeit (Betreuung) Rz 1616: Erfolgt die Betreuung (Pflegetätigkeit) im Familienverband durch nahe Angehörige (zB Eltern, Kinder, Enkelkinder, Schwiegerkinder, Lebensgefährte/gefährtin), ist davon auszugehen, dass die persönliche Nahebeziehung sowie sittliche Verpflichtung die Betreuung (Pflegetätigkeit) veranlasst. Eine Betreuung (Pflegetätigkeit) durch nahe stehende Personen ist daher als Betätigung…
12.8.19 Konkurs Rz 901a: Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen ist grundsätzlich niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört, abzunehmen. In gleicher Weise besteht keine sittliche Verpflichtung zur unmittelbaren Hingabe von Geldmitteln zur…
3.2 Unternehmereigenschaft von Vereinen 3.2.1 Unternehmer allgemein Rz 460: Nicht unternehmerisch tätig sind Vereine, wenn sie nur in Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Gemeinschaftsaufgaben tätig werden, ohne Einzelleistungen an die Mitglieder (oder Dritte) zu erbringen (VwGH 3.11.1986, 86/15/0003). Rz 461…
3a.7. Generalklausel für nicht unternehmerische Leistungsempfänger Rz 639n: § 3a Abs. 7 UStG 1994 normiert als Generalklausel für sonstige Leistungen, die an einen Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 erbracht werden, das Unternehmerortprinzip. Kommt keine Spezialbestimmung zur Anwendung, ist für die Bestimmung…
B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991) B.1. Steuergegenstand (§ 1 NoVAG 1991) B.1.1. Lieferung (§ 1 Z 1 NoVAG 1991) Rz 400: Der Normverbrauchsabgabe unterliegt die im Inland ausgeführte gewerbliche Lieferung von bisher noch nicht im Inland zugelassenen und vom NoVAG 1991 betroffenen Kraftfahrzeugen, die ein…
Fremdgelder Rz 1041: sind grundsätzlich Durchlaufposten. Dies gilt nicht, wenn die Berechtigung besteht, über die Gelder zu verfügen (VwGH 7.7.1971, 0140/69) oder wenn tatsächlich wie über eigenes Geld verfügt wird (zB Veruntreuung und Verwendung für Schuldenrückzahlung). Vorschüsse für künftige Leistungen sind - auch…
9.2 Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 25 Abs. 1 lit. b EStG 1988) Rz 670: Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer an der Kapitalgesellschaft wesentlich (mehr als 25%) beteiligt, sind auch bei Vorliegen der entsprechenden Merkmale gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 keine Einkünfte aus…
2.1.8.3. Ende der Unternehmereigenschaft 2.1.8.3.1. Allgemeines Rz 199: Die Unternehmereigenschaft endet nicht bereits mit der Einstellung der Leistungstätigkeit oder der Abmeldung des Betriebes. Sie umfasst noch alle Vorgänge und Handlungen, die der Liquidierung der ausgeübten gewerblichen oder beruflichen…
1.1.7. Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG) Rz 41: Die Befreiungen von bestimmten Lohnabgaben und Lohnnebenkosten nach § 1 Z 7 NeuFöG stehen nur im Zusammenhang mit Neugründungen zu, weil diese Begünstigungen im § 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG für Betriebsübertragungen nicht angeführt sind…