…Bei Berufskrankheiten sind die entsprechenden Aufwendungen Betriebsausgaben (VwGH 10.11.1987, 85/14/0128); ein Herzinfarkt oder ein berufsbedingter Nervenzusammenbruch sind jedoch keine Berufskrankheiten. Eine Liste der Berufskrankheiten ist in der Anlage 1 zum ASVG angeführt (§ 177 ASVG). Zur Qualifikation als außergewöhnliche Belastung siehe weiters…
…einschließlich der Universitätskliniken; Sonderheilanstalten, das sind Anstalten für die Untersuchung und Behandlung von Personen mit bestimmten Krankheiten (zB Anstalten für Lungenkrankheiten, für psychische Krankheiten, für Nervenkrankheiten, Rehabilitationszentren oder Geburtenkliniken) oder von Personen bestimmter Altersstufen (zB Kinderspitäler, geriatrische Spitäler) oder für bestimmte Zwecke (zB Intensivspitäler, Unfallspitäler); …
…| 1A004.a. 2B352 | VI.A1.010 | Weitere Chemikalien, die zur Dekontamination von chemischen Kampfstoffen geeignet sind: Diethylenetriamin (CAS 111-40-0) | entfällt | VI.A1.011 | Chemoprotektion gegen Nervengifte - Pseudocholinesterase (PCHE) - Pyridostigminbromid (CAS-Nr. 101-26-8) - Obidoximchlorid (CAS-Nr…