…sowie für die Munition für Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art, für Granat-, Minen- und Nebelwerfer und für Granatgewehre | ex 3603 00 90 | Zündladungen für die Munition von Haubitzen, Mörsern und Kanonen aller Art | | Zünder für Pioniersprengmittel (wie Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen…
…§ 11 und 12 des Pyrotechnikgesetzes 1974 als pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 im Sinne des Pyrotechnikgesetzes 2010 (siehe Abschnitt 1.1.3.) und 3.Rauch- oder nebelerzeugende pyrotechnische Gegenstände im Sinne des § 8 des Pyrotechnikgesetzes 1974 als pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T1 im Sinne des…
…ausgelöster chemischer Zustandsänderung bestimmte Bewegungs-, Licht-, Knall-, Rauch-, Nebel-, Druck- oder Reizwirkungen hervorgerufen werden sollen. (3) Sofern eine Ausnahmeregelung gemäß Abs. 1 oder 2 Anwendung findet, ist bei e-zoll im Feld 44 der Zollanmeldung der Dokumentenartencode "7769" anzugeben. 3.2. Ausnahmen vom persönlichen Geltungsbereich …
…für Kriegsmaterial der lit. c. 4. a)Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer; Granatgewehre. b)Rohre, Verschlüsse, Bodenplatten, Zweibeine und Gestelle für Kriegsmaterial der lit. a. c)Munition, insbesondere Wurfgranaten, Wurfminen, Nebelwurfkörper und Flammöl, für Kriegsmaterial der lit. a sowie Handgranaten. d)Zünder, Treibladungen und Treibsätze…
…im Bundesgebiet (Abschnitt 1.6.) vor dem 4. Juli 2010 erfolgte, und 2.pyrotechnische Gegenstände der Klasse IV, Hagelabwehrraketen, Knallraketen und Knallpatronen zur Starenabwehr sowie rauch- oder nebelerzeugende pyrotechnische Gegenstände im Sinne der §§ 6, 8, 11 und 12 des Pyrotechnikgesetzes 1974 (siehe Abschnitt 1.1…
…nur bestimmte Teile und Erzeugnisse aufgenommen sind. In Übereinstimmung mit Artikel 2 Buchstabe t dieser Verordnung bezeichnet das Zeichen "#" vor einer Zahl neben dem Namen einer Art oder eines höheren Taxons in Anhang B oder C Teile oder Erzeugnisse, die in diesem Zusammenhang für die…