8.2.4. Folgen der Ergebnisse des Suchverfahrens Die zuständige Behörde des Abgangslandes entscheidet auf der Grundlage der erhaltenen Antworten einschließlich der gegebenenfalls vom Inhaber des Unionsversandverfahrens erhaltenen Angaben, ob das Unionsversandverfahren beendet worden ist und erledigt werden kann bzw. welche weiteren Schritte vorzunehmen sind…
1.5.3. Verfahren bei der Durchgangszollstelle Durchgangszollstelle ist die Eingangszollstelle jedes EFTA-Landes, dessen Gebiet berührt werden soll, und, wenn bei der Beförderung das Gebiet eines EFTA-Landes berührt wurde, die Eingangszollstelle, über die die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft wiedereingeführt werden, oder…
107. Innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 7 UStG 1994) 107.1. Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Rz 3981: Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Gegenstand der Lieferung muss von einem Mitgliedstaat in das übrige Gemeinschaftsgebiet, dh. in einen anderen Mitgliedstaat, befördert oder…
2.4. Entnahme von Proben (1) Erweist sich die Entnahme von Untersuchungsmustern als notwendig, ist die entnommene Menge unbedingt auf Blatt 3 der Einfuhrbewilligung von der Zollstelle in der Spalte "Zollabfertigung" zu vermerken und unter Anführung des Zwecks der Entnahme amtlich zu bestätigen. (2) Nach…
2.2. Belegnachweise Folgende Belege sind im Fall einer Überprüfung der Unterlagen zu kontrollieren (siehe auch die unter Abschnitt 1.3.2. angeführten Belege). 2.2.1. Die Rechnung oder der Verbringungsbeleg 2.2.1.1. Rechnung bei entgeltlicher Lieferung Das Original oder die Durchschrift…
2. Überführung 2.1. Allgemeines 2.1.1. Handelspolitische Maßnahmen Art. 250 UZK Handelspolitische Maßnahmen gelten bei der Überführung in das Verfahren nur dann, wenn sie für die Verbringung von Waren in das Zollgebiet der Union (zB Embargomaßnahmen) vorgesehen sind. Verkehrsbeschränkungen, insbesondere jene, die dem…
1. Übergangszeitraum Bis zur (für Oktober 2019 vorgesehenen) Fertigstellung des UZK-Systems für den Nachweis des Unionscharakters (PoUS) können folgende Nachweise genutzt werden: Versandpapier "T2L" (Art. 124a UZK-DA, geändert durch UZK-TDA); Manifest der Schifffahrtsgesellschaft (Art. 199 Abs. 2 UZK-IA); Rechnung oder Beförderungspapier…
Abschnitt 2 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Artikel 199 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren ist durch eines der nachstehenden Mittel zu erbringen: a)durch die…
5.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren) 5.2.1. Grundsätzliches Das Prüfungsverfahren gemäß den Ursprungsregeln ist bei Vorliegen eines formell gültigen Präferenznachweises das anwendbare Verfahren zur Klärung von Zweifeln am Ursprung der Ware. Ein formell gültiger Präferenznachweis eröffnet dem Anmelder grundsätzlich…