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UP-30005. Verifizierung - Materielle Prüfung von in Österreich bzw. in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

5. Verifizierung - Materielle Prüfung von in Österreich bzw. in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen 5.1. Prüfung von in Österreich ausgestellten Präferenznachweisen 5.1.1. Grundsätzliches Um die richtige Anwendung der Zollpräferenzmaßnahmen sicherzustellen, obliegt es der Zollbehörde, das Zutreffen der in Österreich ausgestellten Präferenznachweise zu prüfen. Da…

ZT-250539.3.3. Materielle Prüfung
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.3. Materielle Prüfung Eine Echtheitsbescheinigung ist nur anzuerkennen, wenn die Nämlichkeit der darin angeführten Waren mit den zur zollamtlichen Abfertigung gestellten Waren gegeben ist. Besonderes Augenmerk ist auf Umstände zu legen, die darauf hinweisen könnten, dass die Ware nicht "handgearbeitet" oder "auf Handwebstühlen…

LStR 2002 Rz 1234–123932 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

32 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988) Rz 1234: Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Richtigkeit des Lohnsteuerabzugs jederzeit anhand geeigneter Unterlagen (insbesondere Lohnkonten, Geschäftsbücher) nachprüfbar ist (VwGH 3.7.1970, 0975/69), die tatsächliche Nachprüfung unter Beachtung der Verpflichtungen gemäß § 87 EStG 1988…

ZK-06126. Überprüfung der Anmeldung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

6. Überprüfung der Anmeldung Die Fallback-Anmeldungen sind von den Kundenteams auf ihre Richtigkeit hin zumindest soweit zu überprüfen, um feststellen zu können, ob eine Überlassung zum Verfahren möglich ist. Im Export und Versand hat immer eine formelle Überprüfung der Anmeldung zu erfolgen. Im Falle…

ZK-25405. Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

5. Überwachung In der Bewilligung wird eine Überwachungszollstelle festgelegt, die die ordnungsgemäße Abwicklung der Begünstigung sicherstellt. 5.1. Aufgaben der Überwachungszollstelle Im Rahmen der Zollaufsicht obliegt der Überwachungszollstelle die Wahrnehmung der zollamtlichen Überwachung (Art. 5 Z 27 UZK in Verbindung mit § 17 ZollR-DG) sowie…

ZK-42003. Rolle des Prüforganes - Art. 48 UZK
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Rolle des Prüforganes - Art. 78 ZK48 UZK Das Art. 78 ZKDas Art. 48 UZK-Prüforgan prüft: 3.1. Belege entsprechend der Rolle des Kontrollorganes (Abschnitt 2.) Die unter Abschnitt 1.3.2.1. zur Versendung bzw. unter Abschnitt 1.3.2.2. zur Beförderung…

ZT-250539.3.5. Vorgangsweise bei materiellen Mängeln
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.5. Vorgangsweise bei materiellen Mängeln 39.3.5.1. Einleitung des Prüfungsverfahrens Bei Bedenken gegen die sachliche Richtigkeit der Echtheitsbescheinigung, die im Zuge der Abfertigung nicht zerstreut werden können, ist ein Prüfungsverfahren einzuleiten. Ein Prüfungsverfahren ist insbesondere immer dann einzuleiten, wenn begründete Zweifel…

UZK-IAArtikel 59 Nachträgliche Überprüfung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse, für die besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen gelten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 59 Nachträgliche Überprüfung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse, für die besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen gelten (Artikel 61 des Zollkodex) (1) Die Überprüfung der in Artikel 57 genannten Ursprungszeugnisse erfolgt gemäß diesem Artikel nach der Annahme der Zollanmeldung (nachträgliche Überprüfung). (2) Wenn die Zollbehörden begründete Zweifel an…

UP-43009.3. Prüfung der Lieferantenerklärungen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

9.3. Prüfung der Lieferantenerklärungen (1) Eine nachträgliche Prüfung der Lieferantenerklärung bzw. der Langzeit-Lieferantenerklärung kann stichprobenweise oder immer dann erfolgen, wenn die Zollbehörden des Landes, in dem die Erklärung bei der Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED oder bei der Ausfertigung einer…

UP-30005.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren)
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

5.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren) 5.2.1. Grundsätzliches Das Prüfungsverfahren gemäß den Ursprungsregeln ist bei Vorliegen eines formell gültigen Präferenznachweises das anwendbare Verfahren zur Klärung von Zweifeln am Ursprung der Ware. Ein formell gültiger Präferenznachweis eröffnet dem Anmelder grundsätzlich…

MO-87002. Zuständigkeit der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

2. Zuständigkeit der Überwachung (1) Zuständige Kontrollbehörde zur Überwachung, einschließlich körperlicher Kontrollen, sowie Beleg- und Buchprüfung ist an sich die Interventionsstelle (in Österreich die Agrarmarkt Austria (AMA), Dresdnerstraße 70, 1200 Wien). (2) Jedoch sind die Zollstellen dann für die Überwachung zuständig, wenn die Waren aus…

ZK-25906. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 23, Art. 46 und Art. 48 | - | - | - Die ordnungsgemäße Überwachung des Verfahrens ist durch die in der Bewilligung der pV genannte Überwachungszollstelle…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.12.10. Anwendungsfälle B.12.10.1. Lieferung/Verbringung durch den Zulassungsbesitzer Rz 1271: Der Vergütungsanspruch nach § 12a Abs. 1 TS 1 NoVAG 1991 wird dann ausgelöst, wenn ein Kraftfahrzeug durch den Zulassungsbesitzer selbst nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert wird. Vergütungsberechtigt ist regelmäßig…

ZT-25006. Nacherhebung von Abgaben; Rückzahlung von Sicherheiten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

6. Nacherhebung von Abgaben; Rückzahlung von Sicherheiten Bei Zollkontingentabfertigungen (dh. bei Kontingentanträgen, welche im Rahmen einer Zollabfertigung gestellt wurden und bei denen sich die Erstattung unmittelbar aus den von Brüssel übermittelten Ziehungsergebnissen ergibt) erfolgt die Nacherhebung von Abgaben für das gesamte Anwendungsgebiet durch die Kontingentstelle…

ZK-25606. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 23, Art. 46, Art. 48 | - | Art. 265 | - 6.1. Überwachungsgrundsatz Die ordnungsgemäße Überwachung des Verfahrens ist durch die in der Bewilligung…

UP-30004.5. Prüfung des Antragsformulars (Rückseite) der Warenverkehrsbescheinigung
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

4.5. Prüfung des Antragsformulars (Rückseite) der Warenverkehrsbescheinigung Die Prüfung der Rückseite des Antragsformulars ist von besonderer Bedeutung, weil sie die Angaben und Erklärung des Ausführers über die sachliche Richtigkeit der Warenverkehrsbescheinigung betrifft. Die Rückseite des Antragsformulars ist jedenfalls in deutscher Sprache abzufassen. 4.5…

ZK-25607.3. Verfahren der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen auf Unionsebene
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

7.3. Verfahren der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen auf Unionsebene | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 171 | Art. 259 | - 7.3.1. Prüfung vor Erteilung der Bewilligung Ist bei einem Antrag auf Bewilligung der aV…

UZK-IAArtikel 110 Nachträgliche Prüfung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und Erklärungen auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 110 Nachträgliche Prüfung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Nachträgliche Prüfungen der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A oder der Erklärungen auf der Rechnung erfolgen stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden der Mitgliedstaaten begründete…

ZT-250539.3.5.2. Nach dem Einlangen des Ergebnisses
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.5.2. Nach dem Einlangen des Ergebnisses Nach dem Einlangen des Ergebnisses ist wie folgt vorzugehen: Wurde von der ausländischen Behörde die Echtheit der Echtheitsbescheinigung und deren sachliche Richtigkeit bestätigt, und liegt ein positives Ziehungsergebnis vor, so sind allenfalls bei der Einfuhr unter…