…sowie einer allfälligen Spendenbegünstigung nach § 4a EStG 1988 und die Abweichungen vom Statutenvorschlag des BMI sind durch Kursivtext gekennzeichnet. Die Verwendung von Musterstatuten ersetzt nicht eine im Einzelfall eventuell nötige Einschaltung von einschlägig rechtskundigem Beistand bei der Vereinsgründung, insbesondere, falls Änderungen im Statutentext notwendig bzw…
…Körperschaften nur für abgabenrechtlich begünstigte Zwecke verwendet werden (VwGH 26.06.2001, 97/14/0170). Siehe Rz 867 (Musterstatuten). Rz 109a: Für die weiter gehende Einstufung des Vereins bzw. der Körperschaft als "begünstigter Spendenempfänger" im Sinne von § 4a EStG 1988 sind zusätzliche Statutenerfordernisse zu erfüllen…
1 Allgemeiner Teil Vereine Rz 1: Die Ausführungen der Vereinsrichtlinien sind formal auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen über die Begünstigungsvorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) grundsätzlich auf alle Körperschaften anwendbar. Dies hat…
1.2.1.1.4 Vereine Rz 22: Ein Verein im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002 (VerG) ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht…
1.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988) Rz 7: Üblicherweise werden die juristischen Personen des privaten Rechts in Personenverbände (Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit usw.) und in Sachgesamtheiten (Stiftungen, Anstalten, Fonds) gegliedert. Von den juristischen…
Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]
1.4 Gegenüberstellung der zivilrechtlichen Grundlagen von Stiftungen des Privatrechts in Österreich: Rz 19: | | Privatstiftungen (PSG) | Landesstiftungen | BStFG | Rechtspersönlichkeit der Stiftung | Ja | Ja | Ja | Stiftungszweck | Jeder vom Stifter bestimmte Zweck, sofern gesetzlich erlaubt |…
12.6. Belege (§ 101 GMSG) Rz 86: Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein…
1.2.1.3 Nichtrechtsfähige Gebilde (§ 1 Abs. 2 Z 3 in Verbindung mit § 3 KStG 1988) 1.2.1.3.1 Allgemeines Rz 103: Folgende nichtrechtsfähige Gebilde sind in § 3 KStG 1988 als körperschaftsteuerpflichtig aufgezählt: Personenvereinigungen Anstalten Stiftungen andere Zweckvermögen. Diese Vorschrift ist ein…
10.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG) 10.6.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 480: Als Protokoll bezeichnet man das schriftliche Festhalten eines Parteivorbringens, wenn es in einer Form erfolgt, in der ihm auch gegen die Partei Beweiskraft zukommt. Gegenstand der Gebühr…
5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…
3.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen 3.5.1 Allgemeines Rz 129: Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen sind eigennützige Privatstiftungen, auf die daher die vorstehenden Ausführungen anzuwenden sind. 3.5.2 Folgen der Umwandlung einer anteilsverwaltenden Sparkasse bzw. eines anteilsverwaltenden Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit § 13 Abs. 5 KStG 1988…
1.2.1.3.5 Zweckvermögen Rz 114: Zweckvermögen sind einem bestimmten Zweck dienende Vermögen, die - im Unterschied zu Personenvereinigungen - keine Mitglieder haben und nicht unter den Begriff der Anstalten oder Stiftungen fallen. Da solche nichtrechtsfähige Gebilde in Österreich kaum vorkommen, hat ihre Aufzählung in…
2.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988) Rz 261: Die zuständige Abgabenbehörde ist nach § 6a Abs. 3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den…
1.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen Rz 23: Es wird zwischen Zweckvermögen mit und ohne Rechtspersönlichkeit und zwischen solchen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Zweckvermögen, die Rechtspersönlichkeit besitzen, sind juristische Personen in Form von Vermögensmassen (Sachgesamtheiten). Sie…
5.5.4a.5 Verfahren Rz 1323: § 4a Abs. 5 EStG 1988 regelt den Antrag auf Zuerkennung, die Aufrechterhaltung und die Aberkennung der Spendenbegünstigung. Die Zuerkennung der Spendenbegünstigung wirkt grundsätzlich unbefristet, jedoch sind jährlich gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, weil es ansonsten zu einem Widerruf kommen…