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GebR 2025 Rz 1813–181631.1.10. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

31.1.10. Befreiungen 31.1.10.1. Befreiungen im AVG Rz 1813: Von den Bundesverwaltungsabgaben sind gemäß § 78a AVG befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen…

LStR 2002 Rz 1039–104217 FREIBETRAGSBESCHEID (§ 63 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

17 FREIBETRAGSBESCHEID (§ 63 EStG 1988) 17.1 Funktion und Inhalt des Freibetragsbescheides Rz 1039: Der Freibetragsbescheid hat nur für die laufende Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber Bedeutung. Er ergeht jeweils mit dem Veranlagungsbescheid für das dem Veranlagungszeitraum zweitfolgende Kalenderjahr. Freibetragsbescheide, die gemeinsam mit einem Veranlagungsbescheid ab…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.13.8. Gebührenbefreiungen Rz 656: Im GebG sind nachstehende sachliche Befreiungen angeführt (§ 14 TP 14 Abs. 2 GebG): | Z 1 | Armutszeugnisse, auch als Beilagen gebührenpflichtiger Eingaben und Protokolle | Z 2 | Zeugnisse, die im öffentlichen Fürsorgewesen beizubringen sind | Z 3…

ZK-203010.7. Andere völkerrechtliche Befreiungen (399)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

10.7. Andere völkerrechtliche Befreiungen (399) 10.7.1. Waren- und Personenkreis Abgabenbefreiungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sind in zahlreichen völkerrechtlichen Vereinbarungen im Sinne von Art. 128 Abs. 1 Buchstabe e und f ZBefrVO und gegebenenfalls auch Art. 128 Abs. 2 ZBefrVO enthalten. Diese Befreiungen erstrecken…

ZK-2030Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2
geltende FassungRichtlinien03.03.2021

Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2 ZBefr 2 - Seite 1: Gewöhnlicher Wohnsitz [Grafik]   Hinweise zum ZBefr 2: Dieser Vordruck erfüllt den Zweck der Feststellung, ob der Antragsteller mehrere Wohnsitze hat, sodass eine behördliche Ermittlung des gewöhnlichen Wohnsitzes (von mehreren Wohnsitzen) geboten erscheint. Wird der Vordruck…

AH-1120Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.04.2008

  Die Arbeitsrichtlinie »AH-1120 (»Arbeitsrichtlinie Befreiungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

ZK-2030Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.12.2022

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2030 (Außertarifliche Befreiungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

LStR 2002 Rz 91113.1.4 Freibetragsbescheid
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

13.1.4 Freibetragsbescheid Rz 911e: Eine Pflichtveranlagung ist weiters durchzuführen, wenn bei der laufenden Lohnverrechnung ein Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr gemäß § 63 Abs. 1 EStG 1988 oder ein Bescheid gemäß § 103 Abs. 1a EStG 1988 berücksichtigt wurde (§ 41 Abs. 1 Z 4 EStG 1988…

ZT-16006. Andere Waren in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien09.07.2026

…8805, 8905 und 8907 in Teilsendungen gemäß der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Abschnitt XVII der KN. Muster eines Bescheides über Abfertigung von Maschinen in Teilsendungen Zollamt Österreich GZ An die Firma EORI-Nr.: ATEOS B E S C H E I D Nr. (e-zoll…

VB-0710Anlage 1
geltende FassungRichtlinien23.10.2014

Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]  

GebR 2025 Rz 17–192. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

2. Gebührenbefreiungen 2.1. Allgemeines Rz 17: Befreiungen von der Gebührenpflicht können als persönliche oder sachliche gestaltet sein. Neben den im Gebührengesetz 1957 selbst angeführten Befreiungen finden sich in zahlreichen Materiengesetzen (zB GewO 1994, NeuFöG) und Staatsverträgen, sowie in Amtssitzabkommen mit internationalen Organisationen weitere Gebührenbefreiungen…

GebR 2025 Rz 24–292.3. Die persönlichen Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

2.3. Die persönlichen Gebührenbefreiungen 2.3.1. Der Bund, vom Bund betriebene Unternehmungen und öffentlich-rechtliche Fonds, deren Abgänge der Bund zu tragen hat (§ 2 Z 1 GebG) 2.3.1.1. Allgemeines Rz 24: Die persönliche Befreiung des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst…

KfzBStR 2021 Rz 1400–1403C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992) C.2.1. Geltendmachung der Steuerbefreiungen Rz 1400: Stellt eine Befreiungsbestimmung auf die ausschließliche oder vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges für einen bestimmten Zweck ab, ist diese Voraussetzung nur erfüllt, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% für den bezeichneten…

LStR 2002 Rz 1046–104817.4 Freibetragsbescheid losgelöst von einem Veranlagungsverfahren (§ 63 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

17.4 Freibetragsbescheid losgelöst von einem Veranlagungsverfahren (§§ 63 Abs. 3 EStG 1988 63 Abs. 4 EStG 1988) Rz 1046: Losgelöst vom Veranlagungsverfahren hat das FAFinanzamt auf Antrag des Arbeitnehmers einen Freibetragsbescheid in folgenden Fällen zu erlassen: Es werden Werbungskosten in Höhe von mindestens 900 Euro…

UStR 2000Anhang 3 Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

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GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.12. Befreiungen Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 446: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn…

KfzBStR 2021 Rz 206–212A.3.6.1.2. Nachweisdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6.1.2. Nachweisdokumente Rz 206: Für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung können je nach Gesetz und Rechtslage verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Im Wesentlichen sind dabei relevant: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff…

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer Rz 130: Von der Normverbrauchsabgabe (§ 3 Abs. 2 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021), der motorbezogenen Versicherungssteuer (§ 4 Abs. 3 Z 1 VersStG 1953) sowie der Kraftfahrzeugsteuer (§ 2 Abs. 1 Z 1 KfzStG…

ZK-20304.3. Waren für Kriegsopfergedenkstätten (C40)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

4.3. Waren für Kriegsopfergedenkstätten (C40) 4.3.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren zur Verwendung beim Bau, der Unterhaltung oder Ausschmückung von Friedhöfen, Gräbern und Gedenkstätten für die in der Gemeinschaft bestatteten Kriegsopfer dritter Länder (Art. 112 ZBefrVO). Kriegsopfer sind allgemein an den Folgen von…

LStR 2002 Rz 1244–124535 INHABER VON AMTSBESCHEINIGUNGEN UND OPFERAUSWEISEN (§ 105 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

35 INHABER VON AMTSBESCHEINIGUNGEN UND OPFERAUSWEISEN (§ 105 EStG 1988) Rz 1244: Der Freibetrag für die Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen steht nur unbeschränkt Steuerpflichtigen zu (vgl. § 102 Abs. 2 Z 3 EStG 1988). Der Freibetrag gilt die speziellen Nachteile ab, die ein Steuerpflichtiger durch eine…