15.4.5.21 Lehrbeauftragte Rz 992: § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 kommt nur dann zum Tragen, wenn nicht bereits ein Dienstverhältnis nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 vorliegt. Es ist daher vorrangig zu prüfen…
…und Kapellen, weiters Dirigenten und Kapellmeister, Solisten und Barpianisten. Nicht zu dieser Berufsgruppe gehören ua. Musiklehrer, unabhängig davon, ob sie an allgemein bildenden Schulen oder an Musikschulen tätig sind oder im Rahmen eines anderen Dienstverhältnisses Musikunterricht für ein bestimmtes Instrument erteilen. Sänger gelten als Bühnenangehörige.
…07). Lehrer an einer Musikschule werden dann in einem Dienstverhältnis stehen, wenn eine organisatorische Eingliederung in den Betrieb der Musikschule vorliegt (Unterricht in den Räumlichkeiten und mit den Musikinstrumenten der Musikschule, Übernahme der Verwaltungsarbeiten und Einteilung der Kursstunden durch die Musikschule) und eine persönliche Leistungsverpflichtung…
…dem Gesetz nach spendenbegünstigt (§ 4a Abs. 6 Z 2 EStG 1988). Dazu können auch Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht zählen. Ebenso begünstigt sind die (derzeit acht) Österreichischen Auslandsschulen (ÖAS), an denen nach österreichischem Lehrplan (mit curricularen Adaptierungen gemäß den landesspezifischen Bestimmungen) unterrichtet wird. Unter Kindergärten sind - unabhängig…
…63), die Abgabe von Thermalwasser durch Gemeinden (VwGH 14.12.1962, 0913/62), die Führung von Musikschulen (VwGH 5.5.1965, 2052/64) und den Betrieb von Obdachlosenheimen (VwGH 19.10.1972, 2119/71). Die üblichen Marktveranstaltungen von Gemeinden gelten nicht als Betrieb gewerblicher Art…