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VB-03304.6b. Musikinstrumentenbescheinigungen
geltende FassungRichtlinien20.05.2023

4.6b. Musikinstrumentenbescheinigungen (1) Für die nichtkommerzielle grenzüberschreitende Beförderung von Musikinstrumenten zum persönlichen Gebrauch, für Aufführungen, für Produktionen (Aufnahmen), für Sendungen, für den Unterricht, zur Ausstellung oder für Musik-Wettbewerbe und für ähnliche Verwendungszwecke kann eine Musikinstrumentenbescheinigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der…

ZK-250010. Listen
geltende FassungRichtlinien01.08.2023

10. Listen 10.1. Erläuternde Listen Soweit die Listen in den Leitlinien ABl. Nr. C 269 vom 24.09.2001 S. 1 verlautbart wurden, sind sie - mit nationalen Ergänzungen - dieser Arbeitsrichtlinie angeschlossen. 10.1.1. Liste Berufsausrüstung (Art. 226 UZK-DA) A. Ausrüstung für Presse…

VB-03305.2.5. Musikinstrumentenbescheinigungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

5.2.5. Musikinstrumentenbescheinigungen (1) Im Fall der Ausfuhr oder Wiederausfuhr von aus der Union stammenden Musikinstrumenten sind der Ausfuhrzollstelle für jede Sendung, für die eine Musikinstrumentenbescheinigung (Abschnitt 4.6b.; Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C406") ausgestellt wurde, folgende Unterlagen zur…

ZK-250010.1.4. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (Art. 234 Abs. 3 Buchstabe a UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien01.07.2022

10.1.4. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (Art. 234 Abs. 3 Buchstabe a UZK-DA) Unter diese Bestimmung fallen: a)Kunstgegenstände sind folgende Gegenstände: Gemälde (zB Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, vollständig vom Künstler mit der Hand geschaffen, ausgenommen…

LStR 2002 Rz 3835.9.20 Musikinstrumente
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.20 Musikinstrumente Rz 383: Aufwendungen für Musikinstrumente eines nichtselbständigen Musikers (zB Orchestermitglied) oder eines Lehrers für Musikerziehung können Werbungskosten sein. Auch Aufwendungen für ein wertvolles Musikinstrument können nicht von vornherein als Kosten der Lebensführung qualifiziert werden (VwGH 29.11.1982, 2973/80 betr…

VB-04011. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Kriegsmaterial (1) Diejenigen Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, die als Kriegsmaterial anzusehen sind, werden gemäß § 2 Kriegsmaterialgesetz durch Verordnung der Bundesregierung bestimmt (siehe Abschnitt 0.1. Z 2). Diese Verordnung ist als Anlage 1 abgedruckt. Die Anlage 2 enthält Erläuterungen zu dieser…