RIS AI
9 Treffer1526 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2153–21636.3 Gewinnverwirklichung
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

…Der tatsächlichen Abrechnung kommt für die Realisation keine besondere Bedeutung zu (VwGH 19.9.1989, 89/14/0119). Die ausständige Montageüberwachung über den Zeitpunkt des Eigentumsüberganges hinaus rechtfertigt ein Hinausschieben des Realisierungszeitpunkts nicht. Dafür ist durch eine Rückstellung vorzusorgen. Annahmeverweigerung durch den Abnehmer Rz 2155…

EStR 2000 Rz 3482–3532Investitionszuschüsse
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…würde. Montageüberwachung Rz 3492: Im Zeitpunkt der Lieferung der Anlagen (Eigentumsübergang an den Abnehmer) ist der Gewinn in jedem Fall auszuweisen. Ein Hinausschieben der Gewinnverwirklichung wegen der noch ausstehenden Montageüberwachung über den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs hinaus ist unzulässig. Für eine ausstehende Montageüberwachung ist bilanziell durch…

LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

… Nach § 3 Abs. 1 Z 10 lit. b EStG 1988 zählen zu den begünstigten Auslandstätigkeiten die Bauausführung, Montage, Montageüberwachung, Inbetriebnahme, Instandsetzung und Wartung von Anlagen, die Personalgestellung anlässlich der Errichtung von Anlagen durch andere inländische Betriebe sowie die Planung, Beratung und Schulung, soweit sich alle…

ZK-17702.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

2.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung Die Zollbehörden sind verpflichtet, sowohl die Abwicklung der bewilligten Vereinfachung selbst als auch die erteilten Bewilligungen zu überwachen. 2.4.1. Überwachung des Verfahrens Im Sinne des Art. 5 Z 27 UZK umfasst die zollamtliche Überwachung…

ZK-25405. Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

5. Überwachung In der Bewilligung wird eine Überwachungszollstelle festgelegt, die die ordnungsgemäße Abwicklung der Begünstigung sicherstellt. 5.1. Aufgaben der Überwachungszollstelle Im Rahmen der Zollaufsicht obliegt der Überwachungszollstelle die Wahrnehmung der zollamtlichen Überwachung (Art. 5 Z 27 UZK in Verbindung mit § 17 ZollR-DG) sowie…

ZK-03805. Überwachung (Monitoring)
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

5. Überwachung (Monitoring) 5.1. Verpflichtung zur Überwachung Die Geltungsdauer von AEO-Bewilligungen ist zeitlich nicht begrenzt. Die Zollbehörden haben zu überwachen, dass zugelassene Wirtschaftsbeteiligte die Voraussetzungen und Kriterien weiterhin erfüllen (Art. 23 Abs. 5 UZK). Dieses Monitoring ist - anders als eine Neubewertung der AEO…

ZK-25906. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 23, Art. 46 und Art. 48 | - | - | - Die ordnungsgemäße Überwachung des Verfahrens ist durch die in der Bewilligung der pV genannte Überwachungszollstelle…

ZT-28002. Zweck der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Zweck der Überwachung In mehreren Zollpräferenzvereinbarungen der Union (Beispiel: Assoziationsabkommen mit mehreren Mittelmeerländern und den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie APS) und Rechtsakten zur Regelung von Handelsmaßnahmen (Textilien, Schuhe, Obst und Gemüse) sind derartige Überwachungsmaßnahmen vorgesehen. Diese dienen in erster Linie der Beschaffung von…

ZK-25007. Zollamtliche Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

7. Zollamtliche Überwachung Gemäß Art. 23 UZK hat der Inhaber einer Entscheidung über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkung auf die Aufrechterhaltung der Entscheidung oder deren Inhalt haben können, die Zollbehörden unverzüglich zu unterrichten (siehe auch Abschnitt 1.1.10.). 7…