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2 Treffer1509 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 545–549B.2.2.2. Krafträder
geltende FassungRichtlinien01.07.2021
…nach § 2 NoVAG 1991 aus. Rz 547: Krafträder mit einem Hubraum bis einschließlich 50 cm3 (z.B. Mofas) tarifieren nach 8711 10 und sind daher nicht Steuergegenstand. Für Krafträder mit einem Hubraum bis einschließlich 125 cm3 (z.B. Kleinmotorräder) wird allerdings keine Normverbrauchsabgabe erhoben (vgl…
LStR 2002 Rz 188–2034.2.5 Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplatzes (§ 4a der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008)
geltende FassungRichtlinien17.12.2014
…in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken, ist ein Sachbezug von 14,53 Euro monatlich anzusetzen. Rz 189: (2) Abs. 1 ist sowohl bei arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugen als auch bei arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen, für die ein Sachbezug gemäß § 4…