LStR 2002 Rz 4006.1.3 Fernsehschaffende, die regelmäßig (mehrmals im Monat) auf dem Bildschirm erscheinen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005 …mehrmals im Monat) auf dem Bildschirm erscheinen
Rz 400:
7,5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 3.942 Euro jährlich.
Zu dieser Berufsgruppe gehören ua. folgende Personen, wenn sie regelmäßig auf dem Bildschirm erscheinen: Kommentatoren, Moderatoren, Diskussionsleiter, Fernsehsprecher, Programmansager.
Nicht zu dieser Berufsgruppe gehören ua. technisches Personal…