19.2.5 Mitunternehmeranteil Rz 5912: Der steuerliche Mitunternehmeranteil eines Gesellschafters besteht aus seinem Anteil (Quote) am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft (starres und variables Kapitalkonto; unternehmensrechtlich Gesellschaftsanteil) einschließlich allfälliger Mehr- oder Minderwerte einer Ergänzungsbilanz und seinem Sonderbetriebsvermögen. Rz 5912a: Die Anschaffung oder Veräußerung einer Beteiligung an…
18.1.4.3 Veräußerung von Mitunternehmeranteilen Siehe Rz 5964 ff.
19.2.1.3.2 Einkünfte des Mitunternehmers Rz 5859: Die Einkünfte des Mitunternehmers setzen sich zusammen aus dem Gewinnanteil auf Grund seiner Beteiligung zuzüglich den aus der Sonderbilanz (Ergänzungsbilanz) abgeleiteten Sonderbetriebseinnahmen, das sind Vergütungen, die er von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienste…
…Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils zumindest durch einen Übertragenden auf eine Mitunternehmerschaft (Rz 1346) Gesellschaftsvertragliche Grundlage (Rz 1302) Positiver Verkehrswert des Übertragungsvermögens nach der Stand-alone-Methode (Rz 1347 ff) Ausschließliche Gewährung von Gesellschafterrechten (Rz 1374 ff) Jahres- oder Zwischenabschluss (Bilanz) für den Übertragenden (Rz 1389 ff…
…bereits bestehender Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder eine Quote eines Mitunternehmeranteiles (VwGH 8.3.1994, 91/14/0173) als funktionsfähige Sachgesamtheit übernommen wird. 6.14.2 Eröffnung 6.14.2.1 Bewertung Rz 2522: Werden für die Gründung eines Betriebes Wirtschaftsgüter angeschafft oder hergestellt, so sind…
6.19.2.2 Offene und verdeckte Einlagen sowie Nutzungseinlagen Rz 2600: Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Einzelunternehmern und Kapitalgesellschaften besteht darin, dass der Vermögenstransfer in die Kapitalgesellschaft auch in der Form eines Rechtsgeschäfts Platz greifen kann. Es stellt aber nur der gesellschaftsrechtlich veranlasste Vermögenstransfer…
…Substanzauszahlung geschaffen (siehe Rz 264 ff). Rz 78: Die körperschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen einer Zuwendung auf Stiftungsebene richten sich danach, aus welchen Bereichen sie erfolgt: Rz 79: Wird von der Privatstiftung ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil zugewendet, ist aus der Sicht der Privatstiftung § 6 Z 9 lit…
…Differenzbeträge sind steuerwirksam. Mitunternehmeranteile: Verschmelzungsbedingt können die von der übertragenden und übernehmenden Körperschaft gehaltenen Anteile an einer Mitunternehmerschaft zusammenfallen und in der Folge zum Untergang der Mitunternehmerschaft nach § 142 UGB führen. Dabei ist gedanklich zunächst vom Zusammentreffen der beiden Mitunternehmeranteile und in der Folge vom…
…Allgemeines 3.1.1.1. Begriffsbestimmung Rz 640: Einbringung im Sinne des § 12 Abs. 1 UmgrStG ist die Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen oder qualifizierten Kapitalanteilen (Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG) auf eine Körperschaft (§ 12 Abs. 3 UmgrStG) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, dh…
…den Erben zuzurechnen; es bestehen aber keine Bedenken, die Einkünfte bei Fortsetzung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zeitanteilig zuzuordnen (siehe Rz 109). Rz 11: Der Übergang eines (Teil-)Betriebes oder Mitunternehmeranteiles verpflichtet den (die) Erben zur Fortführung der Buchwerte gemäß § 6 Z 9 lit. a EStG…
…2.2.1 Rückübertragung von zugewendetem Betriebsvermögen Rz 286: Als anrechenbare Stiftungseingangswerte kommen in Betracht: bei der Zuwendung von betrieblichen Einheiten (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil): die Buchwerte (§ 6 Z 9 lit. a EStG 1988), bei der Zuwendung von sonstigem Betriebsvermögen: die anlässlich der Entnahme anzusetzenden Teilwerte (…
…den Einbringenden neben der Gewährung neuer Anteile bare Zuzahlungen zur Rundung des Beteiligungsprozentsatzes leistet (Rz 1052 ff), soweit die übernehmende Kapitalgesellschaft den Mitunternehmeranteil an der einbringenden KG aufgibt (Rz 1058 f), wenn der Einbringende die Stellung eines Alleingesellschafters hat oder eine Gleichbeteiligung an der einbringenden…
…Eine etwaige Nachschusspflicht führt zu nachträglichen Anschaffungskosten, ggf. mit anschließender Teilwertabschreibung. 6.4.3.2.5 Mitunternehmeranteil Rz 2249: Anders als die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist der Posten "Beteiligung an einer Personengesellschaft" kein selbständiges Wirtschaftsgut iSd § 6 EStG 1988; er hat ertragsteuerlich grundsätzlich keine…
…nach den allgemeinen Regeln zu beurteilen. Zur Erbauseinandersetzung siehe RzRz 134a ff 5980 ff. 19.1.2.2.76 Die mitunternehmerische Unterbeteiligung Rz 5824: Bei einer Unterbeteiligung beteiligt sich eine natürliche oder juristische Person am Mitunternehmeranteil eines Personengesellschafters (Hauptgesellschafters). Hat der Unterbeteiligte nicht nur Anteil…
19a.2 Begriff des kapitalistischen Mitunternehmers 19a.2.1 Begriffsbestimmung Rz 6030: Betroffen sind nur kapitalistische Mitunternehmer, das sind solche, deren Haftung eingeschränkt ist, wie insbesondere bei Kommanditisten (siehe Rz 6031), und die keine "ausgeprägte Unternehmerinitiative" entfalten (siehe Rz 6032). 19a.2.2 Haftungseinschränkung Rz…
1.2.1.2.3.4 Mitunternehmerbeteiligungen Rz 82: Zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft siehe EStR 2000 Rz 5802 bis 5804. Die Beteiligung einer Körperschaft öffentlichen Rechts an juristischen Personen in Form von Gesellschaftsanteilen oder Mitgliedschaftsrechten stellt Vermögensverwaltung dar; ein Betrieb…
5.4.7 Beteiligung am Betrieb 5.4.7.1 Mitunternehmerschaft Rz 1181: Eine steuerlich beachtliche Mitunternehmerschaft liegt grundsätzlich dann vor, wenn die Beteiligten zur Erreichung des Gesellschaftszweckes durch Mitarbeit, Hingabe von Kapital oder Überlassung von Wirtschaftsgütern in der Form beitragen, wie es im wirtschaftlichen…
…Einbringenden ist zulässig, sondern es geht auf die übernehmende Körperschaft über. Beispiel 1: A ist als Kommanditist an einer KG zu 75% beteiligt. Zum 31.12.01 beträgt sein Mitunternehmeranteil 198.000. Er setzt sich zusammen aus dem starren Kapitalkonto von 3.000, dem variablen…
19 Mitunternehmerschaften, Vermögensverwaltende Personengesellschaften 19.1 Allgemeines, Begriffsbestimmung, Zuordnung zu den Einkunftsarten 19.1.1 Allgemeines Rz 5801: Personengesellschaften und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind kein Steuersubjekt und damit als solche nicht einkommensteuerpflichtig. Die Gewinne der Personengesellschaft werden im Wege der Gewinnfeststellung anteilig bei ihren…
…wird, aber dies nichts über eine Teilbetriebseigenschaft aussagt. Nach dieser Teilbetriebsaufgabe liegt weiterhin gesamthaft eine gewerbliche Betätigung vor, wobei die (nunmehr eigentlich vermögensverwaltende) Tätigkeit des aufgegebenen Teilbetriebes einen unselbständigen Teil des verbleibenden Gewerbebetriebes darstellt. 18.1.5.3 Aufgabe von Mitunternehmeranteilen Siehe Rz 6006 ff.