RIS AI
4 Treffer1545 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 103–1043.3.23 Mitarbeiterrabatte (§ 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Sachbezugswerteverordnung festgelegt, kommt die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 nicht zur Anwendung. Der Mitarbeiterrabatt ist von jenem Endpreis zu berechnen, zu welchem der Arbeitgeber die Ware oder Dienstleistung fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. Endpreis ist daher jener Preis, von welchem…

LStR 2002 Rz 2214.3.4 Personalrabatte
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

4.3.4 Personalrabatte Rz 221: Steuerpflichtige EinnahmenSiehe Rz 103 liegen auch dann vor, wenn dem Arbeitnehmer auf Grund des Dienstverhältnisses Rabatte gewährt werden, die über die handelsüblich allen Endverbrauchern zugänglichen Rabatte hinausgehen. Zur Beurteilung, ob derartige steuerpflichtige Rabatte vorliegen, sind nicht die Vergleichspreise von…

LStR 2002 Rz 208–2094.2.7 Sonstige Sachbezugswerte in der Land- und Forstwirtschaft (§ 6 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 243/2015)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…209a: Ab 1.1.2016 sind die sonstigen Sachbezugswerte laut § 6 der Sachbezugswerteverordnung ausschließlich auf die Land- und Forstwirtschaft eingeschränkt. Sonstige Sachbezugswerte außerhalb der Land- und Forstwirtschaft sind nach den allgemeinen Bewertungsregeln gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 betreffend geldwerte Vorteile bzw. Mitarbeiterrabatte zu beurteilen.

LStR 2002 Rz 656–6619.1.3.9 Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

9.1.3.9 Dienstreisen Rz 656: So weit Reisekostenersätze die im § 26 Z 4 EStG 1988 angeführten Sätze übersteigen, sind sie steuerpflichtiger Arbeitslohn und als laufender Bezug zu versteuern. Nach dem Kollektivvertrag ist grundsätzlich der Überlasser zum Ersatz von Reisekosten verpflichtet. Werden Reisekostenersätze im…