RIS AI
7 117 Treffer339 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 1549–155229.2.2 Mindestkörperschaftsteuer (§ 24 Abs. 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…tätig wird. Sie ist in all den angeführten Fällen unbeschränkt steuerpflichtig und damit auch mindestkörperschaftsteuerpflichtig. Rz 1552: Das Gesetz trifft eine Regelung für das Kalendervierteljahr und geht dabei bei einer GmbH von einem Viertel von 5% des Mindeststammkapitals von 35.000 Euro aus. Beim Mindeststammkapital…

LRL 2012 Rz 1448.3.3. Mindestkörperschaftsteuer und Liebhaberei
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

8.3.3. Mindestkörperschaftsteuer und Liebhaberei Rz 144: Wird die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft als Liebhaberei beurteilt, ist sie dennoch zur Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer verpflichtet, weil dafür nicht die Erzielung eines körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens, sondern lediglich das Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht Voraussetzung ist (§ 24 Abs. 4 KStG…

KStR 2013 Rz 1562–156529.2.2.3 Höhe der Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…sich bei Gründung einer Kapitalgesellschaft, dass im Gründungsjahr selbst kein Wirtschaftsjahr endet, besteht - wegen der grundsätzlichen Anknüpfung an die unbeschränkte Steuerpflicht - trotzdem Mindestkörperschaftsteuerpflicht. In diesem Fall wird das Vergleichseinkommen mit Null angesetzt. Beispiel: Eine GmbH wird am 21.05.2014 gegründet. Das Wirtschaftsjahr läuft jeweils…

KStR 2013 Rz 1554–156129.2.2.2 Beginn und Ende der Mindestkörperschaftsteuerpflicht
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

27.2.2.229.2.2.2 Beginn und Ende der Mindestkörperschaftsteuerpflicht Rz 1554: Die Regelung des § 24 Abs. 4 Z 1 KStG 1988 bezieht sich auf das Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht für jeweils ein volles Kalendervierteljahr. Beginnt die unbeschränkte Steuerpflicht exakt am ersten Tag…

KStR 2013 Rz 1327–132924.2.5 Gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

22.2.524.2.5 Gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen Rz 1327: Gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen sind entweder zur Gänze nach § 5 Z 10 KStG 1988 von der unbeschränkten Steuerpflicht ausgenommen (siehe Rz 210), oder infolge einer Ausnahmegenehmigung nur mit begünstigungsschädlichen Geschäften unbeschränkt steuerpflichtig, oder mangels Antrag gemäß…

UmgrStR 2002 Rz 1788–17936.8. Spaltung und atypisch stille Beteiligung
geltende FassungRichtlinien10.12.2014

6.8. Spaltung und atypisch stille Beteiligung 6.8.1. Allgemeines Rz 1788: Die Spaltung ist ein durch das SpaltG geregelter Vermögenstransfer auf eine neue oder übernehmende Kapitalgesellschaft. Hat sich jemand am Unternehmen der übertragenden oder übernehmenden Gesellschaft als atypisch stiller Gesellschafter im Sinne des…

KStR 2013 Rz 136–1391.2.2.2 Inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

1.2.2.2 Inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988) 1.2.2.2.1 Allgemeines Rz 136: Die zweite Art der beschränkten Steuerpflicht trifft zunächst gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 die inländischen Körperschaften öffentlichen Rechts, die…

KStR 2013 Rz 7–121.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

1.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988) Rz 7: Üblicherweise werden die juristischen Personen des privaten Rechts in Personenverbände (Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit usw.) und in Sachgesamtheiten (Stiftungen, Anstalten, Fonds) gegliedert. Von den juristischen…

KStR 2013 Rz 1545–154829.2 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

27.229.2 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988) Rz 1545: Die Vorauszahlungsverpflichtung bei der Körperschaftsteuer ergibt sich aus § 45 EStG 1988 (siehe dazu EStR 2000 Rz 7557 ff). 27.2.129.2.1 Allgemeines Rz 1546: Die Bestimmung des § 45 EStG 1988 ist nach § 24 Abs…

KStR 2013 Rz 1495–149827.2 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

25.227.2 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften 25.2.127.2.1 Allgemeines Rz 1495: Die beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften erstreckt sich auf die Körperschaften öffentlichen Rechts als solche, dh. außerhalb von Betrieben gewerblicher Art (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988) und auf Körperschaften…

KStR 2013 Rz 1603–160630.5 Körperschaftsteuervorauszahlungen und Mindeststeuer (§ 24a Abs. 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

28.530.5 Körperschaftsteuervorauszahlungen und Mindeststeuer (§ 24a Abs. 4 KStG 1988) 28.5.130.5.1 Körperschaftsteuervorauszahlungen Rz 1603: Da Gruppenmitglieder subjektiv nicht körperschaftsteuerpflichtig sind, kommt es zu keiner Vorschreibung von Körperschaftsteuervorauszahlungen. Die Verpflichtung zur Entrichtung von Körperschaftsteuervorauszahlungen entfällt für das Gruppenmitglied (rückwirkend) ab dem…

KStR 2013 Rz 140–1521.2.3 Beginn und Ende der persönlichen Steuerpflicht (§ 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1.2.3 Beginn und Ende der persönlichen Steuerpflicht (§ 4 KStG 1988) Rz 140: In § 4 KStG 1988 sind der Beginn und das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht normiert. Beginn und Ende der beschränkten Steuerpflicht sind aus § 1 Abs. 3 und § 21 KStG 1988 abzuleiten. 1…

KStR 2013 Rz 130–1351.2.2 Beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

1.2.2 Beschränkte Steuerpflicht Rz 130: § 1 Abs. 3 KStG 1988 sieht drei Arten der beschränkten Steuerpflicht vor. In Z 1 wird jene der "ausländischen" Körperschaften geregelt, Z 2 und 3 umfasst Körperschaften, die zwar ihren Sitz bzw. Ort der Geschäftsleitung im Inland haben…

KStR 2013 Rz 196–1972.8 Kleine Versicherungsvereine (§ 5 Z 8 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

2.8 Kleine Versicherungsvereine (§ 5 Z 8 KStG 1988) 2.8.1 Allgemeines Rz 196: Ein kleiner Versicherungsverein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des VAG VAG (§§ 6268 ff VAG 2016), dessen Wirkungskreis örtlich, sachlich und dem Personenkreis nach eingeschränkt ist. Der Betrieb gilt…

KStR 2013 Rz 1566–156829.2.2.4 Festsetzung der Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

27.2.2.429.2.2.4 Festsetzung der Mindestkörperschaftsteuer Rz 1566: Die Festsetzung der Mindeststeuer erfolgt grundsätzlich durch Veranlagungsbescheid. Bei der Berechnung sind aber folgende Besonderheiten zu beachten: Ergibt sich aus dem zugrundeliegenden Einkommen auch eine Tarifsteuer (bei positiven Einkommen zwischen Eins und dem…

KStR 2013 Rz 153–1651.2.3.2 Ende der Steuerpflicht (§ 4 Abs. 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…5 GmbHG). Die Mindestkörperschaftsteuerpflicht lebt allerdings nur für den Zeitraum der Nachtragsliquidation wieder auf (siehe Rz 1559). Rz 156: Die Einstellung der (laufenden) Geschäftstätigkeit einer Kapitalgesellschaft führt noch nicht zu einer Beendigung ihrer Körperschaftsteuerpflicht. Auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen bewirkt noch kein…

KStR 2013 Rz 118–1291.2.1.3.6 Andere Gebilde
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1.2.1.3.6 Andere Gebilde 1.2.1.3.6.1 Konzerne Rz 118: Konzerne werden aus rechtlich selbstständigen Unternehmen gebildet, die zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst werden. In der Regel wird jedes Konzernunternehmen für sich besteuert, und zwar je nach…

KStR 2013 Rz 1385–138925.3.2.4 Mindestbesteuerung gemäß § 17 Abs. 3 KStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.3.2.425.3.2.4 Mindestbesteuerung gemäß § 17 Abs. 3 KStG 1988 Rz 1385: § 17 Abs. 3 KStG 1988 bestimmt, dass Versicherungsunternehmen mindestens 20% des nach den Vorschriften des EStG 1988 jeweils ermittelten Gewinnes aus verschiedenen Versicherungszweigen zu versteuern haben, von dem der…

KStR 2013 Rz 399–4013.3 Einkommen der unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

3.3 Einkommen der unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften 3.3.1 Körperschaften, die nach UGB rechnungslegungspflichtig sind Rz 399: Bei Körperschaften, die auf Grund ihrer Rechtsform nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind (siehe EStR 2000 Rz 403), sind gemäß § 7…

KStR 2013 Rz 30–341.2.1.1.6 Kreditinstitute
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

1.2.1.1.6 Kreditinstitute Rz 30: Die allen Kreditinstituten gemeinsamen Angelegenheiten werden im BWG (Bankwesengesetz) geregelt. Bank ist, wer auf Grund des Bankwesengesetzes (BGBl. Nr. 532/1993) oder des Nationalbankgesetzes 1984, BGBl. Nr. 50/1984, berechtigt ist, Bankgeschäfte zu betreiben (§ 1 Abs. 1…