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KStR 2013 Rz 1549–155229.2.2 Mindestkörperschaftsteuer (§ 24 Abs. 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…im Kalendervierteljahr | 1.500,00 Euro | Kreditinstitute und Versicherungen | 5.452 Euro | im Kalendervierteljahr | 1.363,00 Euro Für eine vor dem 1.7.2013 neu gegründete GmbH beträgt die Mindestkörperschaftsteuer für das Kalenderjahr 2014 lediglich 1.437,50 Euro…

LRL 2012 Rz 1448.3.3. Mindestkörperschaftsteuer und Liebhaberei
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

8.3.3. Mindestkörperschaftsteuer und Liebhaberei Rz 144: Wird die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft als Liebhaberei beurteilt, ist sie dennoch zur Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer verpflichtet, weil dafür nicht die Erzielung eines körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens, sondern lediglich das Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht Voraussetzung ist (§ 24 Abs. 4 KStG…

KStR 2013 Rz 1562–156529.2.2.3 Höhe der Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…nicht für eine in der Rechtsform einer AG gegründete Körperschaft, die später formwechselnd in eine GmbH umgewandelt wird. 279.2.2.3.2 Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen Rz 1564: Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen unterliegen nur insoweit der Mindestkörperschaftsteuer, als sie in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden…

KStR 2013 Rz 1554–156129.2.2.2 Beginn und Ende der Mindestkörperschaftsteuerpflicht
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

… 24 Abs. 4 Z 1 letzter Satz KStG 1988 vor, dass für die Bemessung der Mindestkörperschaftsteuer jene Rechtsform maßgeblich ist, die am Beginn des betreffenden Kalendervierteljahres bestanden hat. Der Eintritt der Rechtsformänderung ist mit dem Zeitpunkt der Eintragung der entsprechenden Änderung im Firmenbuch anzunehmen. Beispiel…

UmgrStR 2002 Rz 362–3851.9. Verschmelzung und Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Zurechnung (§ 24a Abs. 4 Z 2 KStG 1988) durch die übertragende Körperschaft allenfalls reduzierten - übergehenden Mindestkörperschaftsteuer ist ab dem nachn kann bei der Rechtsnachfolgerin daher erstmals im Rahmen der Veranlagung jenes Veranlagungszeitraumes berücksichtigt werden, in dem Verschmelzungsstichtag endendenjenes Wirtschaftsjahr der übernehmenden Körperschaft möglichendet, in das…

KStR 2013 Rz 1566–156829.2.2.4 Festsetzung der Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

27.2.2.429.2.2.4 Festsetzung der Mindestkörperschaftsteuer Rz 1566: Die Festsetzung der Mindeststeuer erfolgt grundsätzlich durch Veranlagungsbescheid. Bei der Berechnung sind aber folgende Besonderheiten zu beachten: Ergibt sich aus dem zugrundeliegenden Einkommen auch eine Tarifsteuer (bei positiven Einkommen zwischen Eins und dem…

UmgrStR 2002 Rz 1788–17936.8. Spaltung und atypisch stille Beteiligung
geltende FassungRichtlinien10.12.2014

…noch nicht verrechneten Beträge an Mindestkörperschaftsteuer gehen auf die neuen und/oder übernehmenden Körperschaften über. Die übergehende Mindestkörperschaftsteuer ist nach den Verkehrswerten des übertragenen Vermögens bzw. nach direkter Zuordenbarkeit den Rechtsnachfolgern zuzuweisen (siehe KStR 20012013 Rz 15181567). 6.9.2. Mindestkörperschaftsteuer bei Abspaltung Rz 1793…

KStR 2013 Rz 1545–154829.2 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…der letzten Veranlagung die Mindestkörperschaftsteuer nicht überstiegen hat. Weiters kann sich die Mindestkörperschaftsteuer-Vorauszahlung bei der erstmaligen Festsetzung ergeben, wenn von voraussichtlichen Verlusten auszugehen ist oder bei einer Anpassung oder Änderung die Angleichung der Vorauszahlung an das Mindestkörperschaftsteuerniveau geboten ist. Mindestkörperschaftsteuer-Vorauszahlungen sind auch zu…

UmgrStR 2002 Rz 1246–12743.11. Einbringung und atypisch stille Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Einbringung und Mindestkörperschaftsteuer Rz 1251: Die einbringende Kapitalgesellschaft bleibt in jedem Fall einer Einbringung und daher auch im Fall der Einbringung des gesamten Unternehmens weiterhin bestehen. Aus diesem Grund sind auch offene Beträge an entrichteter Mindestkörperschaftsteuer weiterhin bei der einbringenden Kapitalgesellschaft zu verrechnen und gehen…

KStR 2013 Rz 1603–160630.5 Körperschaftsteuervorauszahlungen und Mindeststeuer (§ 24a Abs. 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…zu stellen. Sind die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 4 EStG 1988 erfüllt, kann allerdings eine Null-Stellung der Vorauszahlungen an Mindestkörperschaftsteuer bereits vor Ergehen bzw. Rechtskraft des Feststellungsbescheides erfolgen (VwGH 20.10.2016, Ro 2014/13/0007). Der Gruppenträger hat ab dem ersten Jahr, für…

KStR 2013 Rz 153–1651.2.3.2 Ende der Steuerpflicht (§ 4 Abs. 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…5 GmbHG). Die Mindestkörperschaftsteuerpflicht lebt allerdings nur für den Zeitraum der Nachtragsliquidation wieder auf (siehe Rz 1559). Rz 156: Die Einstellung der (laufenden) Geschäftstätigkeit einer Kapitalgesellschaft führt noch nicht zu einer Beendigung ihrer Körperschaftsteuerpflicht. Auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen bewirkt noch kein…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Verlustvorträge Rz 132: Zum Übergang von Verlustvorträgen siehe Rz 187 ff. 1.3.1.3.2.12. Mindestkörperschaftsteuer Rz 133: Zum Übergang der noch nicht verrechneten Beträge an Mindestkörperschaftsteuer siehe KStR 2013 Rz 1556, Rz 1560 und Rz 1568. 1.3.1.3.2.13…

UmgrStR 2002 Rz 557–5652.3.8. Kapitalherabsetzungsfiktion
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Frage des Übergangs einer steuerrechtlichen Rechtsposition ist entscheidend, ob diese Position nach Bestimmungen des materiellen Steuerrechts übertragbar ist. Mindestkörperschaftsteuern können daher trotz zivilrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge nur auf den Rechtsnachfolger übergehen, wenn das UmgrStG auf die Umwandlung anwendbar ist (VwGH 20.01.2021, Ra 2020/15/0076). …

KStR 2013 Rz 1327–132924.2.5 Gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

22.2.524.2.5 Gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen Rz 1327: Gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen sind entweder zur Gänze nach § 5 Z 10 KStG 1988 von der unbeschränkten Steuerpflicht ausgenommen (siehe Rz 210), oder infolge einer Ausnahmegenehmigung nur mit begünstigungsschädlichen Geschäften unbeschränkt steuerpflichtig, oder mangels Antrag gemäß…

KStR 2013 Rz 126621.1.10.2.4.3 Steuersatz von weniger als 10%
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

218.1.10.2.4.3 Steuersatz von weniger als 10% Rz 1266be: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 lit. c zweiter Teilstrich KStG 1988 liegt eine das Abzugsverbot der Zinsen oder Lizenzgebühren auslösende Niedrigbesteuerung dann vor, wenn die Zinsen oder Lizenzgebühren bei der empfangenden…

KStR 2013 Rz 1514–151828. Tarif (§§ 22 und 23 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…beim Empfänger Steuervorteile lukriert werden. Der Zuschlag beträgt 25% von jenen Beträgen, bei denen der Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde die Gläubiger oder Empfänger der Beträge nicht genau bezeichnet und fällt auch in Verlustjahren, parallel zur Mindestkörperschaftsteuer, an. Der Zuschlag zur Körperschaftsteuer gemäß § 22 Abs…

KStR 2013 Rz 136–1391.2.2.2 Inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

1.2.2.2 Inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988) 1.2.2.2.1 Allgemeines Rz 136: Die zweite Art der beschränkten Steuerpflicht trifft zunächst gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 die inländischen Körperschaften öffentlichen Rechts, die…

KStR 2013 Rz 1385–138925.3.2.4 Mindestbesteuerung gemäß § 17 Abs. 3 KStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.3.2.425.3.2.4 Mindestbesteuerung gemäß § 17 Abs. 3 KStG 1988 Rz 1385: § 17 Abs. 3 KStG 1988 bestimmt, dass Versicherungsunternehmen mindestens 20% des nach den Vorschriften des EStG 1988 jeweils ermittelten Gewinnes aus verschiedenen Versicherungszweigen zu versteuern haben, von dem der…

KStR 2013 Rz 1495–149827.2 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

25.227.2 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften 25.2.127.2.1 Allgemeines Rz 1495: Die beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften erstreckt sich auf die Körperschaften öffentlichen Rechts als solche, dh. außerhalb von Betrieben gewerblicher Art (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988) und auf Körperschaften…

KStR 2013 Rz 118–1291.2.1.3.6 Andere Gebilde
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1.2.1.3.6 Andere Gebilde 1.2.1.3.6.1 Konzerne Rz 118: Konzerne werden aus rechtlich selbstständigen Unternehmen gebildet, die zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst werden. In der Regel wird jedes Konzernunternehmen für sich besteuert, und zwar je nach…