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LRL 2012 Rz 79–854.4.2. Mietwohngrundstücke mit qualifizierten Nutzungsrechten
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

4.4.2. Mietwohngrundstücke mit qualifizierten Nutzungsrechten Rz 79: Sind die Rechte der Miteigentümer so gestaltet, dass sich daraus eine konkrete wirtschaftliche Zuordnung einzelner Wohneinheiten zu einzelnen Miteigentümern ergibt, kann dies zu einer Annahme einer Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO führen. Dies…

LRL 2012 Rz 77–784.4. Tatbestand der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten (§ 1 Abs. 2 Z 3 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

4.4. Tatbestand der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten (§ 1 Abs. 2 Z 3 LVO) 4.4.1. Einordnung und betroffene Wirtschaftsgüter Rz 77: Die Einordnung unter § 1 Abs. 2 Z 3 LVO erfolgt ausschließlich nach der Art des Wohnraumes. Die…

VereinsR 2001 Rz 719–7276 Sonstige für Vereine bedeutsame Abgabenvorschriften
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Boden und Baurechte. Die bebauten Grundstücke werden gemäß § 54 BewG 1955 in 5 Grundstückshauptgruppen eingeteilt: Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke, Einfamilienhäuser, sonstige bebaute Grundstücke. Rz 721: Einheitswerte Für inländischen Grundbesitz werden von den zuständigen Lagefinanzämtern (Finanzamt, in dessen Sprengel das Grundstück liegt) Einheitswerte festgestellt. Ausnahme: Für…

VereinsR 2001 Rz 215–2331.2.6 Vermögensverwaltung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…verloren. Erhält der Rechtsträger im Erb- und Schenkungswege Vermögen, das nicht leicht in liquide Mittel umgewandelt werden kann (zB Einfamilienhäuser, Mietwohngrundstücke), gehen die abgabenrechtlichen Begünstigungen nicht wegen des Ansammelns eines unangemessen hohen Vermögens verloren, wenn durch dieses Vermögen der Zweck der Körperschaft (mit)finanziert wird…

StiftR 2009 Rz 264–27410.4 Substanzauszahlung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…fortgeführt werden. Der beizulegende Wert weicht zumeist von den gemäß Ertragsteuerrecht anzusetzenden Stiftungseingangswerten ab (zB steuerliche Buchwertfortführung bei betrieblichen Einheiten, Ansetzen der historischen Anschaffungskosten von Beteiligungen oder "Wertfortführung" bei Mietwohngrundstücken usw. siehe Rz 61 ff). Zu korrigierende Neubewertungen können auch im Zusammenhang mit Umgründungen vorkommen…

EStR 2000 Rz 4009–402610.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…andererseits nicht der Vermögenssphäre des Geschädigten zuzurechnen sind. Zur Vermögenssphäre zählen etwa Leistungen des Versicherers, welche anlässlich der Vernichtung eines Mietwohngrundstückes durch ein Elementarereignis zur Auszahlung gelangen. Als Einnahmen gelten auch vom Arbeitgeber ersetzte Verwaltungsstrafen (VwGH 29.1.1991, 91/14/0002). Schadenersätze bei denen…

KStR 2013 Rz 424–4254.1.2.1 Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…b KStG 1988). Beispiel: Ein ausländischer nicht gemeinnütziger Verein unterhält im Inland eine Zweigniederlassung, die nach § 189 UGB nicht rechnungslegungspflichtig ist, daneben einen Forstbetrieb und besitzt Mietwohngrundstücke. Der Verein erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft und aus Vermietung und Verpachtung, es sei denn…

StiftR 2009 Rz 233–25410. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…000 -840.000 = 1.350.000 unterliegt der Zuwendungsbesteuerung in Höhe von 25 Prozent. Die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ist nicht anzuwenden. Rz 253: Bei der Zuwendung von Mietwohngrundstücken sind die fiktiven Anschaffungskosten beim Empfänger als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer anzusetzen…

UStR 2000 Rz 1184–119710.2.3. Vermietung von Grundstücken; Wohnungseigentümergemeinschaften; Beherbergungs- und Campingplatzumsätze
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

10.2.3. Vermietung von Grundstücken; Wohnungseigentümergemeinschaften; Beherbergungs- und Campingplatzumsätze 10.2.3.1. Allgemeines Rz 1184: Die Vermietung und Verpachtung sowie die Nutzungsüberlassung von Grundstücken zu Wohnzwecken und die Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften im Zusammenhang mit Wohnungen unterliegen aufgrund einer Vereinbarung im Beitrittsvertrag dem ermäßigten…

EStR 2000 Rz 6632–663322.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

22.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988) 22.4.3.1 Hauptwohnsitzbefreiung 22.4.3.1.1 Eigenheim, Eigentumswohnung Rz 6632: Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht nach § 30 EStG 1988…

EStR 2000 Rz 6526–653421.9 Feststellung gemäß § 188 BAO, Vermietung an Miteigentümer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

21.9 Feststellung gemäß § 188 BAO, Vermietung an Miteigentümer Rz 6526: Jeder Miteigentümer kann insbesondere folgende Wahlrechte getrennt ausüben: Fünfzehntel-(Zehntel)absetzung oder Sofortabzug von nicht regelmäßig wiederkehrenden Instandhaltungsaufwendungen, Verteilung des Herstellungsaufwandes auf fünfzehn Jahre oder auf die Restnutzungsdauer, Inanspruchnahme der Verteilung von § 10 MRG…

GebR 2025 Rz 1353–136327.3.4. Gebührenbefreiungen (§ 33 TP 5 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.4. Gebührenbefreiungen (§ 33 TP 5 Abs. 4 GebG) 27.3.4.1. Miete von Wohnräumen Rz 1353: Befreit sind Verträge über die Miete von Wohnräumen (§ 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG idF BGBl. I Nr. 147/2017). Nicht erfasst von der…

LStR 200237 MIETZINSBEIHILFEN (§ 107 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

37 MIETZINSBEIHILFEN (§ 107 EStG 1988) 37.1 Hauptmietzins Rz 1250: Folgende Erhöhungen des Hauptmietzinses kommenRandzahlen 1250 bis 1291: entfallen für einen Abgeltungsbetrag (Mietzinsbeihilfe) in Betracht: Erhöhung durch Gericht (Gemeinde), gemäß § 7 Mietengesetz oder § 2 Zinsstoppgesetz (Gericht, Gemeinde) auf mehr als das Vierfache des Hauptmietzinses, gemäß…

EStR 2000 Rz 6634–663722.4.3.1.2 Umfang der Befreiung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

22.4.3.1.2 Umfang der Befreiung Rz 6634: Die Hauptwohnsitzbefreiung stellt grundsätzlich eine Gebäudebefreiung dar, wobei auch der Grund und Boden insoweit einbezogen wird, als der Grund und Boden der Nutzung des Eigenheims oder der Eigentumswohnung als Garten oder Nebenfläche dient. Dies gilt…