…weil diese Liegenschaftsteile nicht Wohnzwecken dienen. Ab 1.1.2016 entfällt durch das StRefG 2015/2016 die Steuerbefreiung für Garagen und Abstellplätze für Fahrzeuge aller Art. Demnach sind die damit im Zusammenhang stehenden und an die Wohnungseigentümer weiterverrechneten Kosten mit dem Normalsteuersatz zu besteuern. 6…
…auch ("schlichte") Mietentgelte von der Kürzung betroffen, wenn die Anschaffungskosten des Fahrzeuges, die der Berechnung des Mietentgeltes zu Grunde gelegt wurden, die Angemessenheitsgrenze übersteigen. Ob die Ausgaben auf Grund eines Operating-Leasing-Vertrages oder eines Finanzierungs-Leasing-Vertrages getätigt werden, ist für die Vornahme der…
…dem Stand der Technik entsprechenden Komfort und Sicherheitsstandard, und Merkmal der zusätzlichen räumlichen Voraussetzung zur Mitbeförderung eines Mindestausmaßes von Gepäckstücken für die zugelassene Beförderungskapazität. Zudem ist der Kleinbus seiner äußeren Form nach auch von solchen Fahrzeugen abzugrenzen, die äußerlich den üblichen Typen von Geländefahrzeugen entsprechen…
…ausgenommen (siehe Rz 1192 bis Rz 1196). 10.2.3.3.2. Fahrzeugabstellplätze Rz 1191: Werden im Zusammenhang mit einer Wohnungsvermietung den Mietern auch Garagen oder Plätze für das Abstellen von Fahrzeugen (siehe Rz 896 bis 898) überlassen, so ist darauf der Normalsteuersatz anzuwenden (vgl…
…von Stromanschlüssen von technischen Geräten usw., wenn für diese Leistungen ein gesondertes Entgelt verrechnet wird. Rz 1379: Die Überlassung von Campingplätzen zum Abstellen von Fahrzeugen außerhalb des Campingbetriebes (zB im Winter, wenn nicht campiert wird) fällt nicht unter die Begünstigung. In der Zeit vom 1…
…Das Mietentgelt unterliegt daher dem Normalsteuersatz. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter Leistungen erbringt, die über den Rahmen eines gewöhnlichen Mietvertrages hinausgehen, aber nicht den unmittelbaren Beförderungsvorgang betreffen (zB Pflege, Reinigung, Instandsetzung, Auftanken, Versicherung und Unterstellen des Fahrzeuges). Rz 1308: Keine Personenbeförderung liegt auch…
…Allfällige Zuschüsse bzw. Gesellschaftereinlagen sind bei der Kalkulation des Mietentgelts nicht zu berücksichtigen (Kostenkalkulation auf Basis der ungekürzten Anschaffungskosten). 2.3.8. Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts, die Rückgängigmachung solcher Ausgliederungen und die Zusammenlegung von Gebietskörperschaften Rz 276: Gemäß Art…
…1,55 €/t mind. 15 € 12 t < Kfz ≤ 18 t = 1,70 €/t 18 t < Kfz = 1,90 €/t max. 80 € für Anhänger max. 66 € | Höchstzulässiges Gesamtgewicht von 8 t | 15 € |
…2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 Rz 1513: Wird für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (seit 1. Jänner 2023: ausgenommen Wohnmobile bis 3,5 t hzGG mit Basisfahrzeug der Klasse N), die nach…
…stellt eine aus einem Sattelzugfahrzeug und einem Sattelanhänger bestehende Fahrzeugkombination (Sattelkraftfahrzeug) kein einheitliches Kraftfahrzeug im Sinne des KfzStG 1992 dar (siehe Rz 1356). Die Kraftfahrzeugsteuer ist daher jeweils gesondert für das Sattelzugfahrzeug und für den Sattelanhänger zu berechnen. Rz 1524: Bei Sattelanhängern ist das höchste…
…L1e, L2e, L3e, L4e und L5e (Krafträder) Rz 1501: Bei Krafträdern ist für den Hubraum jener Wert zu verwenden, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Die CO2-Emissionen werden nach dem World Motorcycle Test Cycle (WMTC) ermittelt. Diese Wertermittlung basiert auf der Verordnung (EU) Nr…
…4 KfzStG 1992 pro Tag für 1.Krafträder: 1,10 Euro 2.Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen: 2,20 Euro 3.alle übrigen Kraftfahrzeuge: 13,00 Euro (2) Die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer für nicht im Inland zugelassene Kraftfahrzeuge für jeden Kalendermonat nach dem Jahressteuersatz ist nicht vorgesehen…
…Tonnen Gesamtgewicht) / Erstzulassung nach 30.09.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,65 € für die weiteren 20 kW - 0,70 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,79 € (höchstens 76 €) | Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW…
…Kennzeichentafeln in Verlust geraten sind oder für die ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde, vorübergehend auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu verwenden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass die vorübergehende Verwendung des Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zur Überstellung des Fahrzeuges an einen anderen Ort erforderlich…
…sondern nur der frühere NEFZ-Prüfzyklus, dann wird die Berechnung nach den Kilowattwerten angewandt (siehe Rz 1517). Seit 1. Jänner 2023 gilt zudem: Für vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassene Wohnmobile der Aufbauart "SA" bis 3,5 t hzGG, bei denen das Basisfahrzeug ein…
…Wirksamwerden der Änderungen Rz 1540: Die Anpassungen gelten ab dem 1. Jänner des Folgejahres nach dem Wirksamwerden der Änderungen und sind für jene Kraftfahrzeuge anzuwenden, die ab dem Wirksamwerden der Änderungen bis zum Wirksamwerden der Änderungen des Folgejahres erstmalig zugelassen werden. Randzahlen 1541 bis 1559…
…zeitlich unbeschränkten Parken in Kurzparkzonen (§ 14 TP 23 GebG) 10.22.1. Gegenstand der Gebühr Rz 820: In der Tarifpost 23 wird eine Pauschalgebühr für Anträge auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum zeitlich unbeschränkten Parken in Kurzparkzonen gemäß § 45 Abs. 2 oder 4 der Straßenverkehrsordnung 1960…
…und dem Zeitraum, für den das Versicherungsentgelt entrichtet wird, abhängt. Rz 1622: Die motorbezogene Versicherungssteuerpflicht knüpft einerseits an die Zulassung des Fahrzeuges im Inland und andererseits an das Bestehen eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrages an. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist für jede einzelne Versicherung zu berechnen. Die Erhöhung…
…4x1.800 Euro) | 7.200 Euro | AfA-Bemessung | 13.200 Euro | dividiert durch Restnutzungsdauer von vier Jahren ergibt Absetzung für Abnutzung (Werbungskosten jährlich) | 3.300 Euro | 380 Rz 380: Wird das Fahrzeug dem Leasinggeber nach Ablauf der Grundmietzeit zurückgestellt…
…verwendet werden. (2) Die Steuerpflicht dauert dabei vom Tag des Grenzeintrittes bis zum Tag des Grenzaustrittes (§ 4 Abs. 1 Z. 2 KfzStG 1992). (3) Die Steuerpflicht besteht für Fahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Eine zeitweilige andersartige Verwendung eines Kraftfahrzeuges (z. B…