RIS AI
7 Treffer1514 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dass im Zollverfahren eine Gesamtsicherheit oder eine Befreiung von der Sicherheitsleistung bewilligt worden ist | Z 20 | An- und Abmeldevermerke, die von den Meldebehörden anlässlich der An- oder Abmeldung auf den Meldezetteln angebracht werden | Z 21 | Kursbesuchsbestätigungen, die von juristischen Personen iSd …

ZK-20303.4. Gegenstände von Schülern und Studenten (C06)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…in Betracht: Inskriptionsbestätigung, Auszug aus dem Studienbuch, ev. Nachweise über den Erhalt von Stipendien; Studentenausweis; Meldezettel, Mietvertrag über Unterkunft. 3.4.6. Zweckbindung Die abgabenfrei eingeführten Waren müssen dem persönlichen Gebrauch des Schülers bzw. Studenten während der Schul- bzw. Studienzeit dienen. Eine gelegentliche Mitverwendung durch…

GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

32. Exkurs: Gebühren im Meldewesen Rz 1850: Für alle schriftlichen Eingaben gilt: | Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21…

VB-0710Anlage 1
geltende FassungRichtlinien23.10.2014

Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]  

LStR 2002 Rz 129238 ANMELDUNG DES ARBEITNEHMERS (§ 128 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

38 ANMELDUNG DES ARBEITNEHMERS (§ 128 EStG 1988) Rz 1292: Bei Antritt des Dienstverhältnisses hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unter Vorlage einer amtlichen Urkunde, die geeignet ist, seine Identität nachzuweisen, folgende Daten bekannt zu geben: Name, VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer gemäß §§ 30c ASVG 31 ASVG (wurde eine solche nicht…

GebR 2025 Rz 1199–120325. Anzeigepflicht (§ 31 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

25. Anzeigepflicht (§ 31 GebG) 25.1. Gebührenanzeige 25.1.1. Gegenstand der Gebührenanzeige Rz 1199: Gegenstand der Anzeigepflicht ist grundsätzlich das gebührenpflichtige Rechtsgeschäft, sofern für das Rechtsgeschäft eine Hundertsatzgebühr bescheidmäßig festzusetzen ist. Rz 1200: Keine Pflicht zur Anzeige der einzelnen Urkunden über das Rechtsgeschäft besteht…

LStR 2002 Rz 122431.2 Inhalt des Lohnzettels
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

31.2 Inhalt des Lohnzettels Rz 1224: Für Lohnzahlungszeiträume ab 1. Jänner 2019 besteht der Lohnzettel nur aus einem lohnsteuerrechtlichen Teil (Formular L 16). Der Lohnzettel ist entsprechend dem amtlichen Formular auf Grund der Eintragungen im Lohnkonto (§ 76 EStG 1988) auszustellen. Auf dem Lohnzettel sind…