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2. Allgemeines 2.1. System der Verbrauchsteuern Verbrauchsteuern sind Steuern, die einen bestimmten steuerrelevanten Verbrauch (menschlicher Genuss, energetische Verwendung, etc.) oder die eine entsprechende Nutzung bestimmter Waren im Steuergebiet steuerlich belasten. Zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren (vstW) gehören Mineralöle, Alkohol und alkoholische Getränke (zB Bier) sowie…
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2.3. Rechtsgrundlagen 2.3.1. EU-Rechtsgrundlagen 2.3.1.1. Richtlinie (EU) 2020/262 - SystemRL Grundsätzliche und für alle Verbrauchsteuern gültige Bestimmungen, vor allem jene hinsichtlich Verfahren und Systematik, sind in der sogenannten Verbrauchsteuersystemrichtlinie (aktuell die Richtlinie (EU) 2020/262 vom 19. Dezember…
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7. Richtlinie des BMF ZK-1890ZK-0770, "Arbeitsrichtlinie Zollschuldrecht" Siehe ZK-18900770 Abschnitt 2.124.
3. Steueraussetzungsverfahren 3.1. Allgemeines Das Steueraussetzungsverfahren ist die zentrale steuerliche Regelung im Bereich der Verbrauchsteuern und soll die gewerbliche Herstellung, die Verarbeitung, das Inbesitzhalten und die Lagerung sowie die Beförderung vstW ohne steuerliche Belastung ermöglichen. Darüber hinaus unterstützt das Steueraussetzungsverfahren das in der EU…
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9. Inkrafttreten der Arbeitsrichtlinie, Außerkrafttreten von Alt-Erlässen Die vorliegende Arbeitsrichtlinie VS-1000 wird mit dem Datum ihrer Veröffentlichung anwendbar und ersetzt die bisherige Arbeitsrichtlinie VS-1000, Arbeitsrichtlinie Verbrauchsteuer vom 1.5.1996 (zuletzt wiederverlautbart mit GZ: BMF-010220/0197-IV/9/2007). Gleichzeitig treten…
Die Arbeitsrichtlinie VS-1130 (Arbeitsrichtlinie Mineralölsteuer - Steuerbegünstigungen und ihre Geltendmachung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…
Die Arbeitsrichtlinie VS-1120 (Arbeitsrichtlinie Mineralölsteuer - Steuersätze und Bemessungsgrundlage) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
103.8. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs Rz 3776: Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in dem Gebiet jenes Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Das gilt auch, wenn der Gegenstand nach Ausführung der Lieferung im Auftrag des Abnehmers im…
4.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen Rz 676: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, wobei übernommene Schulden ebenfalls zum Entgelt zählen. Es handelt sich zwar bei der Geschäftsveräußerung um eine einheitliche Lieferung, bei der Berechnung der USt ist aber eine Aufteilung der Bemessungsgrundlage vorzunehmen, als ob der Unternehmer…
Die Arbeitsrichtlinie Verbrauchsteuern (VS-1000) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und sonstigen Organen der Finanzverwaltung in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zu vollziehenden Regelungen dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen…
Die Arbeitsrichtlinie »MO-8600 (»Innergemeinschaftliche Regelungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…
103.7. Neue Fahrzeuge; verbrauchsteuerpflichtige Waren 103.7.1. Lieferung neuer Fahrzeuge Rz 3766: Nach Art. 3 Abs. 7 UStG 1994 gilt die Versandhandelsregelung nicht für die Lieferung neuer Fahrzeuge. Bei diesen kommt es in allen Fällen zur Besteuerung im Bestimmungsland, weil auch private Abnehmer…
1. Zu den Arbeitsrichtlinien im Verbrauchsteuerbereich Zu den Verbrauchsteuern zählen die Mineralölsteuer, die Tabaksteuer, die Alkoholsteuer und die Biersteuer (Verbrauchsteuern auf Bier und sonstige alkoholische Getränke). Das EU-Recht gibt für die Erhebung von Verbrauchsteuern einen rechtlichen Rahmen vor. Österreich hatte schon im Vorfeld des…
11.5. Getrennte Ausweise 11.5.1. Maschinelle Ermittlung des Steuerbetrages Rz 1621: Wird in einer Rechnung der Steuerbetrag für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, durch Maschinen (zB Fakturierautomaten, Datenverarbeitungsanlagen) automatisch ermittelt und durch diese in der Rechnung angegeben, so ist der…
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118. Aufzeichnungspflichten (Art. 18 UStG 1994) Randzahlen 4096 bis 4104: derzeit frei.