AlleRichtlinien2Erlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
2 Treffer1530 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 1644–16576. Spaltungen (Art. VI UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025
…ob sie eine entflechtende Spaltung dahingehend beschließen, dass ein (einzelne) Gesellschafter an einer der bei der Spaltung beteiligten Gesellschaften überhaupt nicht mehr beteiligt ist (sind). Gesellschaftsrechtlich besteht die Möglichkeit der Mehrstimmigkeitsspaltung. Bei verhältniswahrenden Spaltungen bedarf es der Zustimmung von mindestens drei Viertel des bei der…
UmgrStR 2002 Rz 1788–17936.8. Spaltung und atypisch stille Beteiligung
geltende FassungRichtlinien10.12.2014
6.8. Spaltung und atypisch stille Beteiligung 6.8.1. Allgemeines Rz 1788: Die Spaltung ist ein durch das SpaltG geregelter Vermögenstransfer auf eine neue oder übernehmende Kapitalgesellschaft. Hat sich jemand am Unternehmen der übertragenden oder übernehmenden Gesellschaft als atypisch stiller Gesellschafter im Sinne des…