RIS AI
54 Treffer1569 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…bzw. turniermäßig betrieben wird und die Pflege der Geselligkeit dabei nicht im Vordergrund steht. Studentenbetreuung Rz 73: Die Betreuung von Studenten zB im Wege des Unterhaltens von Studentenheimen ist gemeinnützig. Suchtbekämpfung Rz 74: Die Bekämpfung des Alkohol-, Nikotin- Drogen- und Medikamentenmissbrauches, zB in Beratungsstellen, ist…

StiftR 2009 Rz 152–1624.2 Unternehmenszweckförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…stiftenden Unternehmens bzw. seiner verbundenen Konzernunternehmen genügt nicht. Beispiel: Die pharmazeutische AG errichtet eine Privatstiftung mit dem Zweck der Schadensabdeckung, sollte die AG für eine Fehlentwicklung auf dem Medikamentensektor aus Schadenersatz zivilrechtlich in Anspruch genommen werden. Schadensabdeckung ist nicht Betriebsgegenstand der pharmazeutischen AG, daher liegt…

LStR 2002 Rz 85112.5.2.6 Heilbehandlung
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…Spitalskosten, Kurkosten für ärztlich verordnete Kuren, Therapiekosten, Kosten für Medikamente, sofern sie im Zusammenhang mit der Behinderung stehen. Ebenso stellen die in diesem Zusammenhang anfallenden Fahrtkosten bzw. Kosten des Krankentransportes im Ausmaß der tatsächlichen Kosten (zB Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels oder Taxikosten) oder des amtlichen…

EStR 2000 Rz 5216–522616.2.3 Ärzte, Tierärzte, Dentisten, Psychologen, Hebammen usw.
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…abgeschlossenes) Studium ausübt, selbst wenn er sich auf andere Art die hiefür notwendigen Kenntnisse angeeignet hat. Rz 5220: Nicht unter die (tier-)ärztliche Tätigkeit fallen etwa Ärztepropagandist = Arzt, der als Konsulent der Pharmazeutischen Industrie für Medikamente wirbt (VwGH 2.2.1968, 1124/67; VwGH…

GK-0500Belgien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2…

GK-0500Bulgarien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2…

GK-0500Dänemark
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2…

GK-0500Deutschland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2…

GK-0500Estland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2…

GK-0500Finnland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2…

GK-0500Frankreich
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2…

GK-0500Griechenland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2…

GK-0500Großbritannien (einschließlich Nordirland)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 2.Beförderung von Postsendungen; 3.Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen; 4.Beförderung von Medikamenten oder medizinischen Geräten in Notfällen; 5.der Werkverkehr; 6.der Transport mit Fahrzeugen nicht über 40 km/h. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen…

GK-0500Irland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2…

GK-0500Island
geltende FassungRichtlinien21.05.2022

…Nutzlast, einschließlich der Nutzlast der Anhänger, 3,5 Tonnen nicht übersteigt; 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen öffentlicher Versorgungsdienste; 3.Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen; 4.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern.

GK-0500Italien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2…

GK-0500Kroatien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2…

GK-0500Lettland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2…

GK-0500Liechtenstein
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2…

GK-0500Litauen
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2…