3.4. Werklieferung 3.4.1. Begriff Rz 391: Hat der Unternehmer die Bearbeitung oder die Verarbeitung eines vom Auftraggeber beigestellten Gegenstandes übernommen und verwendet er hierbei Stoffe, die er selbst beschafft, so liegen gleichzeitig Merkmale der Lieferung und einer sonstigen Leistung vor. Der Beistellung…
2.2.3. Abfertigungshinweise Um die auf Grund des Kriegsmaterialgesetzes getroffenen Maßnahmen wirksamer zu gestalten, ist bei der Abfertigung von Kriegsmaterial in der Ausfuhr Folgendes besonders zu beachten: 1.Abfertigung in der Ausfuhr Auf die genaue Übereinstimmung der Warenbezeichnung in der Zollanmeldung und in der…
3. Beförderungsmittel Im Sinne der besonderen Bestimmungen der UZK-DA für das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmittel gelten eingebrachte Waren als Beförderungsmittel, wenn sie überwiegend zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen, einschließlich der Ersatzteile, Zubehörteile und Ausrüstungsgegenstände (zB auch Fahrräder, Reittiere, Paletten und…
5. Ursprungserzeugnisse 5.1. Grundsätzliches Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren sind im Protokoll Nr. 1 des Abkommens enthalten. 5.1.1. Arten des präferenziellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung und dem Ursprung…
2.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren Die pV kann außer im Falle der Ausbesserung und Zerstörung nur dann angewendet werden, wenn festgestellt werden kann, dass die in das Verfahren übergeführten Waren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind (Nämlichkeitsprinzip). Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip ist auf…
4.13. Unregelmäßigkeiten 4.13.1. Ausfuhr statt Wiederausfuhr Wurden die Veredelungserzeugnisse oder unveränderte Waren zwar gestellt, jedoch irrtümlich zum Ausfuhrverfahren anstatt zur Wiederausfuhr angemeldet (irrtümliche Verwendung des Verfahrenscodes 10 anstatt 31), entsteht grundsätzlich die Zollschuld nach Art. 79 Abs. 1 UZK. Jedoch kann die…
Unterabschnitt 4 Förmlichkeiten bei der Bestimmungszollstelle Artikel 306 Gestellung von in den Unionsversand übergeführten Waren bei der Bestimmungszollstelle (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Wenn in ein Unionsversandverfahren übergeführte Waren bei der Bestimmungszollstelle eintreffen, ist…
2.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Kriegsmaterial sind Bewilligungen zum Anschreibeverfahren nur im Einvernehmen und mit Zustimmung des Bundesministeriums für Inneres zu erteilen. In diesen Fällen ist vor der Bewilligungserteilung im Wege des Bundesministeriums für Finanzen das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres herzustellen.
2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…
10. Listen 10.1. Erläuternde Listen Soweit die Listen in den Leitlinien ABl. Nr. C 269 vom 24.09.2001 S. 1 verlautbart wurden, sind sie - mit nationalen Ergänzungen - dieser Arbeitsrichtlinie angeschlossen. 10.1.1. Liste Berufsausrüstung (Art. 226 UZK-DA) A. Ausrüstung für Presse…
3.5.2.2. Sonderfälle - Eigener Gebrauch Als Ausnahmen von den grundsätzlichen Voraussetzungen wird die Vorübergehende Verwendung in folgenden Fällen bewilligt Sonderfälle - Eigener Gebrauch | Zulässige Sonderfälle | Verfahren | Art. 212 Abs. 3 UZK-DA Verwendung von Beförderungsmitteln durch Personen, die unter einem vorübergehenden…
19.2. Entstehung der Steuerschuld 19.2.1. Lieferungen und sonstige Leistungen 19.2.1.1. Anzahlungen Rz 2606: Zahlungen, die vor Ausführung der Leistung entrichtet werden, sind auch bei der Sollversteuerung jedenfalls im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung zu versteuern (Mindest - Istbesteuerung). Dies gilt auch für…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Kriegsmaterial (1) Diejenigen Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, die als Kriegsmaterial anzusehen sind, werden gemäß § 2 Kriegsmaterialgesetz durch Verordnung der Bundesregierung bestimmt (siehe Abschnitt 0.1. Z 2). Diese Verordnung ist als Anlage 1 abgedruckt. Die Anlage 2 enthält Erläuterungen zu dieser…
2. Überführung 2.1. Allgemeines 2.1.1. Handelspolitische Maßnahmen Art. 250 UZK Handelspolitische Maßnahmen gelten bei der Überführung in das Verfahren nur dann, wenn sie für die Verbringung von Waren in das Zollgebiet der Union (zB Embargomaßnahmen) vorgesehen sind. Verkehrsbeschränkungen, insbesondere jene, die dem…
3a.4. Besorgungsleistung Rz 638g: Ein Besorgen liegt vor, wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen durch einen Dritten erbringen lässt oder wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen an Dritte erbringt. Bei der Dienstleistungskommission wird fingiert…
6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…
7.4. Ausfuhrnachweis allgemein Rz 1075: Über die erfolgte Ausfuhr muss ein Nachweis, dass der Liefergegenstand ins Drittland befördert oder versendet wurde, vorliegen. Wie der Unternehmer den Ausfuhrnachweis zu führen hat, regelt das Gesetz (§ 7 Abs. 5 und Abs. 6 UStG 1994). Sind die vorgelegten…
3. Lieferung (§ 3 UStG 1994) 3.1. Begriff der Lieferung 3.1.1. Liefergegenstand Rz 342: Eine Lieferung liegt vor, wenn der Unternehmer jemand anderen befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. Gegenstände sind körperliche Sachen oder andere Wirtschaftsgüter, die nach der Verkehrsauffassung…
10.1.4. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (Art. 234 Abs. 3 Buchstabe a UZK-DA) Unter diese Bestimmung fallen: a)Kunstgegenstände sind folgende Gegenstände: Gemälde (zB Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, vollständig vom Künstler mit der Hand geschaffen, ausgenommen…
2. Bewilligung 2.1. Wesen und Grundsätze der aV | UZK | UZK-DA | UZK-IA | Art. 5; Art. 211, Art. 256 | Art. 240 | - In der aV können Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union Veredelungsvorgängen unterzogen werden, ohne Folgendem zu unterliegen…