RIS AI
7 117 Treffer414 msnur geltende Fassungen
VS-11301.1.3. Luftfahrtunternehmen
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.1.3. Luftfahrtunternehmen 1.1.3.1. Allgemeines Luftfahrtunternehmen sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Halter von Luftfahrzeugen sind. Ihr Betriebsgegenstand besteht (auch) in der Haltung von Luftfahrzeugen. Daher wäre beispielsweise ein Holzhandelsunternehmen, das zur Warenbeförderung einen Hubschrauber einsetzt, oder ein Unternehmen, das über ein eigenes…

AH-2724Anlage 6
geltende FassungRichtlinien19.04.2023

…zum Regeln von Triebwerksschub oder Wellenleistung benutzt werden. Anmerkung: Buchstabe b gilt nicht für technische Unterlagen, die die "Triebwerk/Zelle"-Integration betreffen und deren Veröffentlichung für den allgemeinen Gebrauch der Luftfahrtgesellschaften von den zivilen Luftfahrtbehörden eines oder mehrerer EU-Mitgliedstaaten gefordert wird (z.B. Installationshandbücher…

FlugAbgR Rz 23–256. Abgabenschuldner und Haftender (§ 6 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

6. Abgabenschuldner und Haftender (§ 6 FlugAbgG) Rz 23: Abgabenschuldner ist der Luftfahrzeughalter (siehe Rz 8), der den Abflug durchführt. Rz 24: Der Luftfahrzeughalter, der den Abflug durchführt, muss nicht Eigentümer des Luftfahrzeuges sein; er muss auch nicht identisch mit jenem Unternehmen sein, das die Flugtickets…

FlugAbgR Rz 6–122. Begriffsbestimmungen (§ 2 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

2. Begriffsbestimmungen (§ 2 FlugAbgG) 2.1. Motorisierte Luftfahrzeuge Rz 6: Ein Luftfahrzeug ist ein Fahrzeug, das sich zur Fortbewegung von Personen oder Sachen in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde eignet, gleichgültig, ob es schwerer oder leichter als Luft ist (vgl. § 11 Abs…

FlugAbgR Rz 1–51. Gegenstand der Abgabe (§ 1 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

1. Gegenstand der Abgabe (§ 1 FlugAbgG) Rz 1: Der Flugabgabe iSd Flugabgabegesetzes unterliegt der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit einem motorisierten Luftfahrzeug. Für das Entstehen der Steuerpflicht ist das Reiseziel nicht maßgeblich; das Ziel des Fluges ist nur für die Höhe der…

ZT-34005.16. Formular "GACA SS&AT _F8130-3" (Allgemeine Zivilluftfahrtbehörde - Saudi-Arabien)
geltende FassungRichtlinien25.01.2021

5.16. Formular "GACA SS&AT _F8130-3" (Allgemeine Zivilluftfahrtbehörde - Saudi-Arabien) [Grafik]  

FlugAbgR Rz 38–419. Registrierung der Luftfahrzeughalter (§ 9 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

9. Registrierung der Luftfahrzeughalter (§ 9 FlugAbgG) Rz 38: Um die abgabenrechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen, hat der Luftfahrzeughalter spätestens bis zur Durchführung des ersten abgabepflichtigen Abfluges von einem inländischen Flughafen beim FA GVG (bis 31.12.2020) - ab 1.1.2021 beim Finanzamt Österreich einen schriftlichen Antrag…

ZT-34005.14. Formular "DAAO Form 21-18" (Generaldirektion für Zivilluftfahrt - Indonesien)
geltende FassungRichtlinien25.01.2021

5.14. Formular "DAAO Form 21-18" (Generaldirektion für Zivilluftfahrt - Indonesien) [Grafik]  

GebR 2025 Rz 762–76910.19. Zivilluftfahrtwesen (§ 14 TP 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.19. Zivilluftfahrtwesen (§ 14 TP 20 GebG) 10.19.1. Gegenstand der Gebühr Rz 760: In der Tarifpost 20 werden Erledigungsgebühren für verschiedene Verfahren des Zivilluftfahrtwesens nach dem LFG festgelegt. Rz 761: Die Tarifpost 20 ist auf Ansuchen anzuwenden, die nach dem 30. September 2022…

ZT-34005.17. Formular "AW FORM 1" (Allgemeine Zivilluftfahrtbehörde - Vereinigte Arabische Emirate)
geltende FassungRichtlinien25.01.2021

5.17. Formular "AW FORM 1" (Allgemeine Zivilluftfahrtbehörde - Vereinigte Arabische Emirate) [Grafik]  

UZK-IAAnhang 23-01 In den Zollwert einzubeziehende Luftfrachtkosten
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Anhang 23-01 In den Zollwert einzubeziehende Luftfrachtkosten 1.Die nachstehende Tabelle enthält eine Aufstellung a)der Drittländer nach Erdteilen und Zonen (Spalte 1), b)der Prozentsätze der in den Zollwert einzubeziehenden Luftfrachtkosten (Spalte 2). 2.Werden Waren von Ländern oder Flughäfen aus befördert, die…

ZT-34005.6. Formular "SHGM FORM 1" (Generaldirektion für Zivilluftfahrt - Türkei)
geltende FassungRichtlinien25.01.2021

5.6. Formular "SHGM FORM 1" (Generaldirektion für Zivilluftfahrt - Türkei) [Grafik]  

ZT-34005.5. Formular "F-100-01 (SEGVOO 003)" (Nationale Zivilluftfahrtbehörde - Brasilien)
geltende FassungRichtlinien25.01.2021

5.5. Formular "F-100-01 (SEGVOO 003)" (Nationale Zivilluftfahrtbehörde - Brasilien) [Grafik]  

ZT-3400Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.01.2021

  Die Arbeitsrichtlinie »ZT-3400 (»Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung ) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »bei der Einfuhr bestimmter Waren für Luftfahrzeuge dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

ZT-34005.7. Formular "CASA FORM 1" (Behörde für die Sicherheit der Zivilluftfahrt - Australien)
geltende FassungRichtlinien25.01.2021

5.7. Formular "CASA FORM 1" (Behörde für die Sicherheit der Zivilluftfahrt - Australien) [Grafik]  

VS-11301.1.4. Gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen sowie sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels des Luftfahrzeuges entgeltlich erbracht werden
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.1.4. Gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen sowie sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels des Luftfahrzeuges entgeltlich erbracht werden 1.1.4.1. Gewerbsmäßigkeit Gewerbsmäßig ist eine Beförderung grundsätzlich dann, wenn sie selbständig, nachhaltig und mit der Absicht Gewinn zu erzielen erfolgt und sich…

ZT-34005.9. Formular "CAAS (AW)96" (Zivilluftfahrtbehörde Singapurs)
geltende FassungRichtlinien25.01.2021

5.9. Formular "CAAS (AW)96" (Zivilluftfahrtbehörde Singapurs) [Grafik]  

ZT-34005.12. Formular "CAAC Form AAC-038" (Zivilluftfahrtbehörde Chinas)
geltende FassungRichtlinien25.01.2021

5.12. Formular "CAAC Form AAC-038" (Zivilluftfahrtbehörde Chinas) [Grafik]  

FlugAbgR Rz 31–378. Fiskalvertreter (§ 8 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

8. Fiskalvertreter (§ 8 FlugAbgG) Rz 31: Ein Luftfahrzeughalter, der weder im Inland noch in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte hat (Nicht-EU-Luftfahrzeughalter), muss spätestens vor Durchführung des ersten Abfluges von einem inländischen Flughafen, durch den eine Steuerschuld entsteht, einen Fiskalvertreter…

FlugAbgREinleitung
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

Die Flugabgaberichtlinien (FlugAbgR) stellen einen Auslegungsbehelf zum Flugabgabegesetz, BGBl. I Nr. 111/2010 idF des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020, BGBl. I Nr. 11296/20122020, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet…