…d sublit. bb UStG 1994 steuerfrei. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Vergütungen aufgrund von Ausspielungen mittels Video-Lotterie-Terminals. Nicht steuerfrei sind Vergütungen, die von Unternehmern ohne Konzession (zB illegale Glücksspielveranstalter) für die Mitwirkung an von ihnen abgehaltenen Glücksspielen gezahlt werden sowie Abgeltungen, die nicht direkt…
…GSpG) Bewilligung von Spielbedingungen für Lotterien (§ 16 GSpG) Bewilligung der Besuchs- und Spielordnung von Spielbanken (§ 26 GSpG) Bewilligung der Durchführung von Lotterien ohne Erwerbszweck (§ 37 GSpG) Bewilligung der Bewerbung des Besuchs von Spielbanken-Betriebsstätten im EU-Raum oder EWR (§ 56 GSpG) Aufsicht über Lotterien-Konzessionäre (…
…in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen (Gewinne in Geld, Waren oder geldwerten Leistungen) des Turniers (§ 57 Abs. 1 GSpG). Rz 691: Lotterien ohne Erwerbszweck nach §§ 32 bis 35 GSpG unterliegen einer ermäßigten Glücksspielabgabe von 12% aller erzielbaren Einsätze. Die Glücksspielabgabe von 12% ermäßigt sich auf 5…
27.7.4. Wetten Rz 1502: Einer Gebühr unterliegen im Inland abgeschlossene Wetten, die nicht unter das Glücksspielgesetz (GSpG) fallen, wenn zumindest eine der am Rechtsgeschäft mitwirkenden Personen Unternehmerin/Unternehmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist. Von diesem Tatbestand umfasst sind insbesondere Wetten auf den Ausgang…
…unterscheidet (VwGH 14.10.2010, 2008/15/0191). Lotterie Rz 284: Siehe Rz 389 und 390. Marktverkaufsaktion Rz 285: Siehe Rz 386 bis 388. Beispiel: Ein gemeinnütziger Verein veranstaltet über Jahre im Sommer einen Flohmarkt sowie in der Adventzeit einen Weihnachtsmarkt, bei dem gesammelte aber…
…jedoch andere Abgaben, zB Verbrauchs-, Energie- und Vergnügungssteuern, Werbeabgabe sowie der Altlastenbeitrag. Nicht zum Entgelt zählen Zuwendungen, die ohne Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch gegeben werden und daher kein Leistungsentgelt darstellen, wie zB Schenkungen, Erbschaften, Spenden, Subventionen, Lotterie- und Spielgewinne, echte Mitgliedsbeiträge, Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen, durchlaufende Posten…
2 Einkommen (§ 2 EStG 1988) 2.1 Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG 1988) Rz 101: Die Aufzählung der Einkunftsarten in § 2 Abs. 3 EStG 1988 ist erschöpfend. Vermögenszugänge, die von dieser Bestimmung nicht umfasst sind oder die ausdrücklich als nicht steuerbar bezeichnet werden (zB die…
8.4. Liebhaberei bei nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften Rz 145: Liegt hinsichtlich einer Betätigung (zB Betrieb, Teilbetrieb, Mietobjekt) Liebhaberei vor, können daraus resultierende Verluste nicht mit Gewinnen (Überschüssen) aus einer anderen Einkunftsquelle ausgeglichen werden. Beispiel: Ein nicht gemeinnütziger Verein führt…