…nicht hingegen eine automationsunterstützte (softwareunterstützte) Lohnverrechnung bzw. ein Lohnverrechnungsprogramm voraus. Steht daher ein Internetzugang zur Verfügung, sind die Lohnzetteldaten jedenfalls elektronisch zu übermitteln, und zwar gleichgültig, ob das Lohnkonto automationsunterstützt oder händisch geführt wird. Im Falle einer händischen Lohnverrechnung ist die in ELDA vorgesehene Ausfüllmaske…
31.2 Inhalt des Lohnzettels Rz 1224: Für Lohnzahlungszeiträume ab 1. Jänner 2019 besteht der Lohnzettel nur aus einem lohnsteuerrechtlichen Teil (Formular L 16). Der Lohnzettel ist entsprechend dem amtlichen Formular auf Grund der Eintragungen im Lohnkonto (§ 76 EStG 1988) auszustellen. Auf dem Lohnzettel sind…
…| 18 | Washington | 18 | West Virginia | 18 | Wisconsin | 18 | Wyoming | 18 | Vietnam | 16 | Weißrussland | siehe Belarus | Zentralafrikanische Republik | 18 42.4a Lohnzettelarten Rz 1408: | Art | Bezeichnung bzw…
…Lohnzettel ist bei ganzjährig aufrechtem Dienstverhältnis jeweils für den Zeitraum 1.1. bis 31.12. auszustellen. Den jeweiligen Lohnzettelarten sind die Bezugsteile sowie die anrechenbare österreichische Lohnsteuer (KZ 260) entsprechend der Inlands- bzw. Auslandstätigkeit zuzuordnen. In die KZ 260 im Lohnzettel (zB im LZ-Art…
31.9 Lohnzettelausstellung bei Bezügen gemäß § 67 Abs. 5 EStG 1988 Rz 1233b: Für Arbeitnehmer, die dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und die Abfertigung für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - BUAG) unterliegen, ist bei der Ausstellung des Lohnzettels Folgendes zu beachten: 1…
25 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988) Rz 1194: Ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat, kann nur nach der Sachlage im Zeitpunkt des Abzuges beurteilt werden (VwGH 21.12.1956, 0359/55). Der Arbeitgeber kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im…
31.7 Ausstellung von Lohnzetteln im Konkurs- und AusgleichsverfahrenInsolvenzverfahren Rz 1232: § 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988 sieht für Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen im Insolvenzverfahren eine vorläufige Besteuerung vor. Die ausgezahlten Bezüge sind - ausgenommen Kostenersätze im Sinne des § 26…
…ausländische Steuer ist nicht im Lohnzettel zu erfassen, sondern im Rahmen der Veranlagung vom Arbeitnehmer im Formular L 1i (in der entsprechenden KZ) auszuweisen. Den jeweiligen Lohnzettelarten sind die Bezugsteile sowie die anrechenbare österreichische Lohnsteuer (KZ 260) entsprechend der Inlands- bzw. Auslandstätigkeit zuzuordnen. Beispiel: Die…
23 LOHNKONTO (§ 76 EStG 1988) Rz 1183: Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit aus den nach § 76 EStG 1988 vorgeschriebenen Aufzeichnungen, aus den Lohnkonten, Geschäftsbüchern und sonstigen Unterlagen (§ 87 EStG 1988) ersichtlich sein (vgl. VwGH 08.01.1963, 0947/61). Das Lohnkonto…
31.5 Lohnzettel bei Bezügen gemäß §§ 69 und 70 EStG 1988 Rz 1229: Ein Lohnzettel ist auch für Arbeitnehmer auszuschreiben, bei denen eine Besteuerung gemäß § 69 Abs. 2 bis 5 EStG 1988 vorgenommen wurde, weiters bei Bezügen gemäß § 69 Abs. 5 EStG 1988 und für…
21.9 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - Entsendungen Rz 1177c: Mit BGBl. I Nr. 104/2005 vom 19.8.2005 wurde das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) geändert. Die Bestimmungen betreffend Urlaub sind für die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die von einem Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich…
3.3.10a.3 Beginn bzw. Beendigung der Auslandsentsendung während eines Lohnzahlungszeitraumes Rz 70s66: Bei Auslandsentsendungen, die im Laufe eines Lohnzahlungszeitraumes (Kalendermonat) beginnen oder beendet werden, hat sowohl für die nicht begünstigten Inlandsbezüge als auch für die Bezüge nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG…
38 ANMELDUNG DES ARBEITNEHMERS (§ 128 EStG 1988) Rz 1292: Bei Antritt des Dienstverhältnisses hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unter Vorlage einer amtlichen Urkunde, die geeignet ist, seine Identität nachzuweisen, folgende Daten bekannt zu geben: Name, VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer gemäß §§ 30c ASVG 31 ASVG (wurde eine solche nicht…
41.8 Datenübermittlung (§ 108g Abs. 4 EStG 1988 und § 5 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, BGBl. II Nr. 529/2003) Rz 1390: Die Prämienanforderung hat im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung sind mit der Anforderung zu…
5.4.9 Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro durch den Arbeitgeber Rz 273: Für die Berücksichtigung von Pendlerpauschale und Pendlereuro durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Ausdruck des ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners (L 34 EDV) vorzulegen oder das L 34 EDV…
31.8 Lohnzettelausstellung zum Stichtag der Insolvenzeröffnung Rz 1233a: Dem Insolvenzverwalter kommt während des laufenden Insolvenzverfahrens die Stellung des Arbeitgebers zu (zB Führung eines Lohnkontos, Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer). Bei Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Arbeitgebers ist durch den Insolvenzverwalter ein Lohnzettel…
40.4 Datenübermittlung (§ 108a Abs. 4 EStG 1988 und § 5 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl. II Nr. 530/2003) Rz 1335: Die Prämienanforderung hat im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung sind mit der Anforderung zu…
10.6.3 Übernahme der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten (Öffi-Ticket) gemäß § 26 Z 5 lit. b EStG 1988 Rz 750a: Rechtslage bis 30.06.2021 (Jobticket): Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem öffentlichen…
31.3 Mehrere Dienstverhältnisse beim selben Arbeitgeber Rz 1225: Im Fall eines einheitlichen, fortlaufenden Dienstverhältnisses ist nur ein Lohnzettel auszustellen, und zwar auch dann, wenn während dieses Dienstverhältnisses bezugsfreie Lohnzahlungszeiträume (zB im Falle einer Karenzierung) anfallen. Wurde im Laufe eines Kalenderjahres bereits ein Lohnzettel ausgestellt…
…2 EStG 1988 beim laufenden Arbeitslohn berücksichtigt werden? 2.2.Wie hat die korrekte Erfassung (Einbeziehung) der Sonderzahlungen (UB, WR) in die Lohnzetteldaten anhand des aufgezeigten Falles zu erfolgen? Das Steuerrecht unterscheidet bei der Berechnung des Jahressechstels nicht, unter welchem arbeitsrechtlichen Titel die entsprechenden Bezüge…