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NeuFöR Rz 41–461.1.7. Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

1.1.7. Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG) Rz 41: Die Befreiungen von bestimmten Lohnabgaben und Lohnnebenkosten nach § 1 Z 7 NeuFöG stehen nur im Zusammenhang mit Neugründungen zu, weil diese Begünstigungen im § 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG für Betriebsübertragungen nicht angeführt sind…

EStR 2000 Rz 4135–413811.1.6 Aufzeichnungsverpflichtungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…nach § 126 BAO aufzuzeichnen bzw. die entsprechenden Belege aufzubewahren: die Betriebseinnahmen, die gesondert absetzbaren Betriebsausgaben (Pflichtversicherungsbeiträge des Unternehmers, Ausgaben für Löhne einschließlich Lohnnebenkosten, Ausgaben für Waren usw. sowie Ausgaben für Fremdlöhne). Aus den Aufzeichnungen muss der Zeitpunkt der Bezahlung hervorgehen. Rz 4136: Nach Maßgabe der …

EStR 2000 Rz 4307–430911.5.5 Voll abzugsfähige Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Dies gilt für: 1.Wareneinsatz; dazu zählen auch Schipässe, Sommercards usw. 2.Löhne und Lohnnebenkosten 3.Sozialversicherungsbeträge 4.Aus- und Fortbildung von Arbeitnehmern 5.AfA, Instandhaltung und Instandsetzung 6.Miete und Pacht von Liegenschaften; dazu zählt zB auch die Anmietung von fremden Hotelzimmern. 7.Fremdmittelkosten…

EStR 2000 Rz 4163–416511.3.2.5 Gewinn aus Gartenbau (§ 5 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…1955) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. (2) Die Betriebsausgaben sind mit einem Durchschnittssatz von 70% der Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen. Neben den mittels dieses Durchschnittssatzes berechneten Betriebsausgaben sind noch Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Der Abzug der gemäß Abs…

NeuFöR Rz 47–542. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…erfolgt sind. Im Interesse der Neugründung von Betrieben sind für die unmittelbar durch die Gründung veranlassten Vorgänge Steuer- und Gebührenbefreiungen vorgesehen (§ 1 Z 1 bis 6 NeuFöG). Durch die Nichterhebung von bestimmten Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Arbeitgeberbeiträge zur Wohnbauförderung, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, Kammerumlage 2…

EStR 2000 Rz 416511.3.2.6 Gewinn aus Bienenzucht (Imkerei)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…sind mit 70% der auf die Bewirtschaftung der Intensivobstanlagen für Tafelobst entfallenden Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen. Neben diesem Durchschnittssatz sind die Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) als zusätzliche Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Der Abzug der Betriebsausgaben darf nur bis zur Höhe der Betriebseinnahmen erfolgen. (3) Ist…

EStR 2000 Rz 4324–433011.7 Drogisten (Verordnung BGBl. II Nr. 229/1999)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Hilfsstoffen und Zutaten, die nach ihrer Art und ihrem betrieblichen Zweck in ein Wareneingangsbuch (§ 128 BAO) einzutragen sind oder einzutragen wären,höchstens aber 26.400 Euro Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten)bei der Veranlagung 2025 13,5% der Umsätze, höchstens aber 43.200 Euro, und …

EStR 2000 Rz 485214.8a Nichtabzugsfähige Aufwendungen für „Gehälter“ über 500.000 Euro
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…Dies betrifft insbesondere Aufwendungen, die der Steuerpflichtige selbst im Zusammenhang mit der Beschäftigung der Person zu tragen verpflichtet ist (Lohnnebenkosten). Dazu zählen etwa: Dienstgeberbeitrag zur Sozialversicherung Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz Kommunalsteuerbeträge Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse Wohnbau-Förderungsbeitrag…

KStR 2013 Rz 728–736Dauerrechtsverhältnisse
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Die Anerkennung des Dienstverhältnisses ist nicht von der Lohnhöhe abhängig. Liegt ein Scheindienstverhältnis vor, sind die Bruttobezüge und Lohnnebenkosten als verdeckte Ausschüttung zuzurechnen (VwGH 27.5.1998, 97/13/0031 - Anteilsinhaberin als Reinigungskraft, die sich an Details der Räumlichkeiten nicht erinnern kann). Rz 735: Bei…

LStR 2002 Rz 91–923.3.18 Freiwillige soziale Zuwendungen (§ 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Vorteile. Somit sind auch Sachbezüge im Zusammenhang mit Katastrophenschäden ohne betragliche Begrenzung steuerfrei (zB Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer ein zinsenloses oder zinsverbilligtes Darlehen). Ist der Spendenempfänger Arbeitnehmer des Spenders, fallen auch keine Lohnnebenkosten (keine Sozialversicherung, kein Dienstgeberbeitrag, keine Kommunalsteuer) an. Steuerfrei sind nur Zuwendungen, die…

LStR 2002 Rz 666–6699.1.3.25 Sachbezüge (Sachleistungen)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…Arbeitgeber übernommene Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung sind Arbeitslohn, beim Arbeitnehmer allerdings Werbungskosten. Arbeitgeberbeiträge stellen für den Arbeitnehmer ebenso wie andere den Arbeitgeber treffende Lohnnebenkosten (zB Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer) keinen Arbeitslohn dar. 9.1.3.28 Trinkgelder Rz 669: Ortsübliche Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von…

LStR 2002 Rz 140642.3a Steuerliche Behandlung von Zahlungen an öffentlich Bedienstete, die in Twinning- (und ähnlichen) Projekten tätig sind
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…Der RTA erhält während seiner/ihrerder Entsendung weiterhin seine normalen Bezüge des betreffenden Mitgliedstaats. Seitens der EU werden dem Mitgliedstaat für den Einsatz von RTA Ausgleichszahlungen für das Gehalt und die Lohnnebenkosten des Twinning-Langzeitberaters erstattet. Diese Ausgleichszahlungen (daily subsistence allowance) beinhalten: Die RTA erhalten…

EStR 2000 Rz 4113–412711.1.3 Ermittlung der Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…sind insbesondere Energiekosten (Beheizung, Strom usw.) einschließlich Treibstoffen (Benzin für Kraftfahrzeuge) nicht den "Roh- und Hilfsstoffen" zuzuordnen und daher "abpauschaliert". 11.1.3.3 Ausgaben für Löhne samt Lohnnebenkosten Rz 4119: Ausgaben für Löhne sind sämtliche laufend oder in Form sonstiger Bezüge (§ 67 EStG 1988…

EStR 2000 Rz 4166–417011.3.3 Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

… 9 Abs. 2 die Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) als zusätzliche Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Der Abzug der Betriebsausgaben darf nur bis zur Höhe der Betriebseinnahmen erfolgen. (2) Die Betriebsausgaben aus Mostbuschenschank (Buschenschank im Rahmen des Obstbaues einschließlich alkoholfreier Getränke und Speisen) sind unter sinngemäßer Anwendung…

EStR 200011.8 entfällt
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Hilfsstoffen und Zutaten, die nach ihrer Art und ihrem betrieblichen Zweck in ein Wareneingangsbuch (§ 128 Bundesabgabenordnung) einzutragen sind oder einzutragen wären. 2. Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) und für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden. 3. Beiträge im…

EStR 2000 Rz 5018–502915.1.3.1 Gewinnermittlungsarten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…mit 70% der Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) zuzüglich Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten), im obstbaulichen Betrieb mit 70% der Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) bzw. bei der Ermittlung des Gewinnes aus Obstbau im Rahmen von Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst zusätzlich auch die Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten…

EStR 2000 Rz 7324–734227.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Als mit den Einnahmen aus der Kalamitätsnutzung im Zusammenhang stehende Aufwendungen gelten: Materialkosten für Schlägerung, Löhne und Gehälter für Forstpersonal einschließlich Lohnnebenkosten für Holzernte und Vermarktung, Gemeinkosten der Holzernte und Vermarktung in Höhe von 5% der der Holzernte und Vermarktung zurechenbaren Lohn- und Gehaltskosten (niedrigere…

VereinsR 2001 Rz 553–5624 Kommunalsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…2 Dienstnehmer iSd KommStG 1993 Rz 584559: Bemessungsgrundlage sind die vom Verein der Körperschaft öffentlichen Rechts ersetzten Aktivbezüge. Dazu gehören nicht die vom lohnsteuerlichen Dienstgeber zu tragenden Lohnnebenkosten. Ist die Höhe der ersetzten AktivbezügeSiehe Information des Bundesministeriums für dienstzugeteilte Arbeitskräfte nicht bekanntFinanzen zum Kommunalsteuergesetz 1993…

LStR 2002 Rz 108319.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…

LStR 2002 Rz 1194–120025 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

25 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988) Rz 1194: Ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat, kann nur nach der Sachlage im Zeitpunkt des Abzuges beurteilt werden (VwGH 21.12.1956, 0359/55). Der Arbeitgeber kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im…