25 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988) Rz 1194: Ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat, kann nur nach der Sachlage im Zeitpunkt des Abzuges beurteilt werden (VwGH 21.12.1956, 0359/55). Der Arbeitgeber kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im…
19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…
19.6.4 Überschreiten der Begünstigungsgrenzen Rz 1090: Überschreiten Abfindungen bzw. freiwillige Abfertigungen die Grenzen des ersten§ 67 Abs. 6 Z 1 und 2 EStG 1988 und zweiten Satzes des § 67 Abs. 6 EStG 1988, sind sie wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens…
19.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze 19.2.4.1 Durchgehendes Arbeitsverhältnis Rz 1068: Beispiel 1: Monatsbezug 500 Euro, Sonderzahlung (Urlaubszuschuss) 500 Euro Das Jahressechstel beträgt 1.000 Euro, die Sonderzahlung ist, weil sie unter dem Jahressechstel und…
3.3.36 Mitarbeitergewinnbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988) Rz 112e: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988 sind Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro im Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit. Arbeitgeber ist, wer Arbeitslohn im Sinne…
9.1.3 Einzelfälle 9.1.3.1 Abfertigungen Rz 649: Abfertigungen, die anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses anfallen, sind Arbeitslohn und gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Siehe Rz 1070 ff. 9.1.3.2 Abfindungen Rz 650: Abfindungen, die im Rahmen eines…
3.3.10a.3 Beginn bzw. Beendigung der Auslandsentsendung während eines Lohnzahlungszeitraumes Rz 70s66: Bei Auslandsentsendungen, die im Laufe eines Lohnzahlungszeitraumes (Kalendermonat) beginnen oder beendet werden, hat sowohl für die nicht begünstigten Inlandsbezüge als auch für die Bezüge nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG…
13.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) Rz 912o912l: Bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte besteht weder eine Bindung an den Steuerabzug durch den Arbeitgeber noch eine Bindung an einen Freibetragsbescheid. Dabei bleiben die vom Arbeitgeber begünstigt behandelten Bezugsteile grundsätzlich außer Ansatz…
3.3.10a.4 Auslandsentsendungen, die vor dem 1.1.2012 begonnen haben Rz 70t: Die steuerliche Beurteilung hat grundsätzlich nach dem Zuflussprinzip zu erfolgen. Das heißt, dass Bezugsteile, deren arbeitsrechtlicher Anspruch durch eine vor dem 1.1.2012 liegende begünstigte Auslandstätigkeit begründet wurde, deren…
20.2 Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 Rz 1127: Der Freibetrag von 400 Euro (bis 2023: 360 Euro ) monatlich steht zu für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und für Überstundenzuschläge im Zusammenhang mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Rz…
16.5 Gesetzliche Vermutung einer Nettolohnvereinbarung (§ 62a EStG 1988) Rz 1038j: Bei Beschäftigungsverhältnissen gilt ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart, wenn der Arbeitgeber die Anmeldeverpflichtung des § 33 ASVG nicht erfüllt und die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten und abgeführt hat. Für den Zeitraum der illegalen Beschäftigung ist das…
33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…
19.8 Besteuerung von Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen 19.8.1 Allgemeines Rz 1100: Vergleichssummen (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988§ 67, Rz 1103 Abs. 8 lit. a EStG 1988), Kündigungsentschädigungen (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988, Rz 1104a), Kündigungsentschädigungen undbei Auszahlung bis…
41b Mitarbeiterprämie 2025 (§ 124b Z 478 EStG 1988) Rz 1403e: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern im Kalenderjahr 2025 eine Mitarbeiterprämie bis maximal 1.000 Euro steuerfrei gewähren. Das Gruppenmerkmal ist für die Steuerbefreiung nicht maßgeblich, dh. die Mitarbeiterprämie kann auch nur einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden, ohne…
19.12 Stellung der sonstigen Bezüge bei der Veranlagung (§ 67 Abs. 9 EStG 1988) Rz 1115: § 67 Abs. 9 EStG 1988 stellt klar, dass alle Steuersätze des § 67 EStG 1988 als feste Steuersätze anzusehen sind. Dazu zählen auch die vervielfachte Tariflohnsteuer des § 67 Abs. 3…
31.9 Lohnzettelausstellung bei Bezügen gemäß § 67 Abs. 5 EStG 1988 Rz 1233b: Für Arbeitnehmer, die dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und die Abfertigung für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - BUAG) unterliegen, ist bei der Ausstellung des Lohnzettels Folgendes zu beachten: 1…
4.3.5 Lebensversicherung Rz 222a: Nimmt der Arbeitgeber eine Lohnreduktion vor und zahlt die Differenz in einen Lebensversicherungsvertrag, wobei er sowohl Versicherungsnehmer als auch Begünstigter ist, und wird die Versicherungssumme nach Ablauf der Versicherungszeit an den Arbeitgeber ausbezahlt und von diesem an den Arbeitnehmer…
21.5 Winterfeiertagsvergütung, Urlaubsentgelt und Urlaubsersatzleistung (§ 69 Abs. 4 EStG 1988) Rz 1176: Winterfeiertagsvergütungen gemäß § 13j Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, BGBl. Nr. 414/1972, die direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ausgezahlt werden, unterliegen ebenfalls einer (vorläufigen) pauschalierten Besteuerung von 20% (bis 31…
3.3.10a Begünstigte Auslandstätigkeiten (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 - unbefristete Rechtslage ab 2012) 3.3.10a.1 Ausmaß der Begünstigung Rz 70h55: § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2011 (AbgÄG 2011) regelt, dass ab dem Jahr…
19 SONSTIGE BEZÜGE (§ 67 EStG 1988) 19.1 Allgemeines 19.1.1 Abgrenzung Rz 1050: Voraussetzung für die Zuordnung einer Zahlung zu den sonstigen Bezügen ist, dass der Arbeitnehmer laufende, dh. für regelmäßige Lohnzahlungszeiträume flüssig gemachte Bezüge erhält (VwGH 21.09.1983, 82/13/0094…