Artikel 136 Lizenzgebühren (Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Lizenzgebühren beziehen sich auf die eingeführten Waren, wenn insbesondere die durch den Lizenzvertrag übertragenen Rechte in den Waren verkörpert sind. Die Art der Berechnung des Betrags der Lizenzgebühr ist dabei nicht der entscheidende…
…einer patentrechtlich geschützten Erfindung von der Gesellschaft erhält. Die Gesellschaft nutzt die Erfindung im Rahmen des eigenen Betriebes; eine Lizenz an dritte Personen wird daneben nicht eingeräumt. Der Gesellschafter A ist mit 40% am Gewinn der OHG beteiligt. Seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb betragen somit 4…
27.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung Rz 1296: Die Höhe der (Teil-)Leistungen muss für ihre Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage nicht ziffernmäßig festgelegt sein, hiefür reicht bereits die grundsätzliche Vereinbarung deren Bezahlung (VwGH 12.7.1962, 0175/62). Rz 1297: Ist die Höhe…
…innerhalb der sich steuerlich anzuerkennende Lizenzgebühren bewegen können. Beispielsweise kann von einem Unternehmen nicht erwartet werden, an ein verbundenes Unternehmen eine Lizenz für die Nutzung eines immateriellen Werts zu bezahlen, wenn es nicht damit rechnen kann, durch die Nutzung im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einen Gewinn…
…die zu bewertenden Waren bezieht, liegt dann vor, wenn das unter die Lizenz fallende geistige Eigentum in die eingeführten Waren eingeflossen ist und/oder bei der Herstellung der Waren genutzt wird. Ist in die eingeführten Waren beispielsweise das Markenzeichen eingearbeitet, für das die Lizenzgebühr gezahlt…
…kann die Verpflichtung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder zur Ausfuhr auch die Verpflichtung umfassen, Erzeugnisse aus dem in der Lizenz angegebenen Land oder der Ländergruppe in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen oder in das darin angegebene Land oder die Ländergruppe auszuführen.
30.1.8 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) Rz 7973: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte (§ 28 EStG 1988…
…bezeichneten Amtssprache der Union ausgefüllt und ausgestellt. 8.2. Abschreibung von Papierlizenzen (1) Die mit einer Lizenz ein- oder ausgeführte Warenmenge (eventuell im Zuge einer Verwiegung festgestellt) ist vom Beteiligten auf der Rückseite in dauerhafter und leserlicher Schrift (mit Maschine, mit Tinte oder Kugelschreiber) abzuschreiben…
10.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit Rz 283: Bei der gebührenrechtlichen Beurteilung des Bestellungsaktes ist zu prüfen, ob der Zweck der Bestellung sich nur auf die Erteilung einer Befugnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit…
…Es ist erforderlich, sowohl die Verträge (Lizenz- und Kaufvertrag) als auch die sonstigen Begleitumstände des Kaufgeschäftes genau zu untersuchen. Beispiele aus der Deutschen Dienstvorschrift Zollwertrecht (VSF Z 5101 Abs. 60): Die Hersteller der Einfuhrwaren werden vom Lizenzgeber im Lizenzvertrag oder einer sonstigen Unterlage verbindlich vorgegeben…
10.14. Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG) 10.14.1. Gegenstand der Gebühr Rz 680: Die Gebühr für Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) ist eine Pauschalgebühr; neben dieser fallen im Zulassungsverfahren keine weiteren Gebühren nach dem GebG und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an. Rz 681: Nach…
Liefervertrag Rz 6855: Siehe unter "Dienstleistungsvertrag" (Rz 6833). Lizenzgebühren Rz 6856: Siehe unter "Patentverletzungen" (Rz 6860). Mietvertrag Rz 6857: Das vom Mieter gezahlte Entgelt für den Verzicht auf die Geltendmachung eines Kündigungsgrundes stellt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988…
…Arbeitsrichtlinie MO-8501 Abschnitt 9.. (2) Eine Lizenz wird von den Mitgliedstaaten grundsätzlich jedem Antragsteller unabhängig vom Ort seiner Niederlassung in der GemeinschaftUnion erteilt und gilt, ebenfalls grundsätzlich, in der gesamten Gemeinschaft. Die Erteilung der Lizenz kann von der Stellung einer Sicherheit abhängig gemacht werden…
2.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten…
27.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1287: Die Bemessungsgrundlage ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Leistungen und der vereinbarten Dauer. Rz 1288: Die Gebühr beträgt im Allgemeinen 1%, bei Jagdpachtverträgen 2% von der Bemessungsgrundlage. 27.3.2.1. Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen Rz…
…Leasingvertrag gegenüber dem Leasinggeber zum Abschluss von Serviceverträgen (zB Full Service-Verträge), ist das dafür zu entrichtende Entgelt Teil der Bemessungsgrundlage für die Gebühr. Desgleichen unterliegt die motorbezogene Versicherungssteuer nicht der Gebühr, sofern sie nicht vom Leasinggeber zu entrichten ist und vom Leasingnehmer übernommen wird…
27.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge Rz 1364: Als Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Auch Computerprogramme können Werke im Sinn des Urheberrechtsgesetzes sein, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen…
4. Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG 1994) 4.1. Entgelt Rz 644: Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen ist Bemessungsgrundlage das Entgelt. Die Umsatzsteuer selbst gehört nicht zum Entgelt, jedoch andere Abgaben, zB Verbrauchs-, Energie- und Vergnügungssteuern, Werbeabgabe sowie der Altlastenbeitrag. Nicht zum Entgelt zählen Zuwendungen, die ohne…
…die Verpflichtung zur Ein- oder Ausfuhr eingehalten wurde. Diese Menge darf nicht weniger als 5% der Gesamtmenge betragen, die in der Lizenz angegeben ist. Beträgt die ein- oder ausgeführte Menge jedoch weniger als 5% der in der Lizenz angegebenen Menge, so verfällt die gesamte Sicherheit.
10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…