…Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994) Randzahl 474: derzeit frei. 3.13.1. Rechtslage ab 1.1.2011 Rz 474a: Die Regelung findet Anwendung bei der Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der…
…vereinbart, so ist der auf die Lieferung von Wärme entfallende Entgeltsteil aus dem einheitlichen Entgelt zu ermitteln. Rz 1195: Bei der Ermittlung des auf die Wärmelieferung entfallenden Entgeltsteiles sind alle Kosten zu berücksichtigen, die mit der Gewinnung und Verteilung der Wärme in Zusammenhang stehen. Das…
…hier ist ein Vergütungsanspruch nur insoweit gegeben, als vergütungsfähige Energieträger unmittelbar für eigene betriebliche Zwecke und nicht zur Erzeugung und Lieferung von Wärme eingesetzt werden. Beispiel 7: Ein Betrieb erwirbt mit Kohleabgabe belastete Kohle zur betrieblichen Verwendung im Produktionsprozess. Daneben veräußert er Kohle in geringem…
…wird dort geliefert, wo sich der Zähler befindet. Dies gilt bis 31.12.2010 auch für die Lieferung von Wärme. Zum Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte siehe Rz 474a bis Rz 474f. Rz 423: Lieferungszeitpunkt ist der Zeitpunkt, in dem die…
…liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage im Sinne des § 16 UStG 1994 vor. Rz 1216: Die als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme ist vom ermäßigten Steuersatz ausdrücklich ausgenommen (siehe Rz 1192 bis Rz 1196). Handelt es sich beim Austausch einer reparaturunwürdigen Heizungsanlage um Erhaltungsaufwendungen im Sinne…
…Lieferung vor. 19.1.4. Übergang der Steuerschuld bei Gas-, Strom-, Wärme- und Kältelieferungen über Verteilungsnetze (§ 19 Abs. 1c UStG 1994) Randzahlen 2604 bis 2604c: derzeit frei. Rz 2604d: Die Steuerschuld für Lieferungen von Gas über Erdgasnetze im Allgemeinen (nicht nur über das Erdgasverteilungsnetz), von…
…von Elektrizität, von Wärme oder Kälte, deren Lieferort sich nach § 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994 bestimmt, kein innergemeinschaftliches Verbringen vorliegt. Ohne diese Bestimmung käme es zu einer Doppelbesteuerung, da gemäß § 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994 der Ort der Lieferung ohnedies in…
…Wärme oder Kälte (vgl. Art. 15 Abs. 1 MwSt-RL 2006/112/EG idF RL 2009/162/EU), Dampf, Wasserkraft, Tiere, Firmenwert]. Zum Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität siehe Rz 474a bis Rz 474e. Zum Ort der Lieferung von Wärme oder Kälte siehe…
…8 ElWOG) ist und Strom liefert, einen Teil der elektrischen Energie aber zur Erzeugung von Wärme und somit nicht zur Weiterlieferung verwendet. Stromlieferungen eines Ökostromerzeugers (zB Stromerzeugung aus Biogas) sind nicht steuerbar und unterliegen auch dann nicht der Elektrizitätsabgabe, wenn der erzeugte Strom in ein…
…Versendung ausgeschlossen. Die Lieferung von Gas über dasein Erdgasnetz undim Gebiet der Gemeinschaft oder jedes an ein solches Netz angeschlossene Netz, von Elektrizität, von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze aus dem Drittlandsgebiet in das Inland ist damit im Inland steuerbar und steuerpflichtig; die…
…KStR 2013 Rz 214 ff. Rz 1237: Nicht begünstigt sind auch die steuerpflichtigen Lieferungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art, eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme und die Lieferung von bestimmten in …
…Anmietung eines Garagenplatzes in einer Tiefgarage handelt). 6.1.6.4.4.2. Die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke Die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke umfasst auch die Lieferung von Wärme. Nicht unter die Vermietung für Wohnzwecke fällt die mit der Wohnung mitvermietete Garage (siehe…
…wäre, sondern verhindert lediglich den Wegfall dieser Begünstigung für Leistungen, die der Verein im Rahmen von vermögensverwaltenden Tätigkeiten sowie von unentbehrlichen und entbehrlichen Hilfsbetrieben erbringt. 3.4.2.2 Vermietungsumsätze, Lieferung von Brennstoffen und Wärme Rz 524: Nicht begünstigt sind auch die steuerpflichtigen Lieferungen von…
… die Lieferung erfolgt zunächst steuerpflichtig. Dies ist deshalb notwendig, weil dem Lieferer nicht bekannt sein muss, in welchem Ausmaß der Empfänger der Kohle diese für begünstigte bzw. nicht begünstigte Zwecke verwendet. Soweit eine Befreiung von der Kohleabgabe wegen einer Verwendung für nichtenergetische Zwecke beantragt werden…
…1994 vorzunehmen. Bezüglich der Weiterverrechnung der auf den Eigenverbrauch entfallenden Steuer nach § 12 Abs. 15 UStG 1994 siehe Rz 2151 bis RzRz 2152 2153. Die unentgeltliche Abgabe von Wärme ist einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt (vgl. EuGH 25.4.2024, Rs C-207/23, Finanzamt…
… die Lieferung erfolgt zunächst steuerpflichtig. Dies ist deshalb notwendig, weil dem Lieferer nicht bekannt sein muss, in welchem Ausmaß der Empfänger des Erdgases dieses für begünstigte bzw. nicht begünstigte Zwecke verwendet. Soweit eine Befreiung von der Erdgasabgabe wegen einer Verwendung für nichtenergetische Zwecke beantragt werden…
…mit einer Leistung von 10 kW (peak) ab. Die Installation erfolgt witterungsbedingt erst im Mai 2025. Lösung: Aufgrund des Vertragsabschlusses vor dem 7. März 2025 kommt der Nullsteuersatz für die Installation der Photovoltaikmodule zur Anwendung. 28.4.1. Begünstigte Umsätze 28.4.1.1. Lieferungen…
…Gegenstand der Lieferung kann durch einen Beauftragten oder mehrere Beauftragte des Abnehmers oder eines folgenden Abnehmer sowohl im Inland als auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Rz 1051c: Durch die spezielle Ortsregelung für die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder…
…zu Wärme- oder Kältenetzen verbunden sind, umfasst. Rz 642s: Zu den mit der Gewährung des Zugangs zu Erdgasnetzen und der Fernleitung, der Übertragung oder der Verteilung über diese Netze unmittelbar zusammenhängenden Umsätzen gehören insbesondere die Gewährung des Zugangs zu Erdgasspeichern sowie die Zwischenspeicherung von Gas…
…auf Leitungsverluste, usw.) ist jener der Erzeugung und nicht jener der Lieferung. Auf diese verhältnismäßige Aufteilung bezieht sich die Aussage, dass nicht genutzte Wärme ausser Betracht bleiben kann. Hier ist zu bedenken, dass grundsätzlich nur die steuerrelevante Verwendung von Mineralölen (nämlich als Treibstoff bzw. zum…