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StiftR 2009 Rz 308–316Teil 3:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…die einen ähnlichen Zweck wie die inländischen Stiftungen und vergleichbaren Vermögensmassen haben. So können beispielsweise Anstalten nach liechtensteinschem Recht oder anglo-amerikanische Trusts durchaus in die Geltung des Stiftungseingangssteuergesetzes fallen, sofern sie nicht als transparent (siehe Rz 21) anzusehen sind. Rz 310: Um beurteilen zu…

LStR 2002 Rz 129539.1.3 Bausparkassen in Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39.1.3 Bausparkassen in Österreich Rz 1295: Folgende Bausparkassen verfügen derzeit über eine Konzession zum Geschäftsbetrieb im Inland: Allgemeine Bausparkasse reg. Gen.m.b.H., Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG, Bausparkasse Wüstenrot AG, Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H.

EStR 2000 Rz 7748–775029.5.5.6 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…muss zweifelsfrei hervorgehen, dass der Stiftungsvorstand (bzw. das zur Vertretung befugte äquivalente Verwaltungsorgan) die ausschließliche Dispositionsbefugnis über das gesamte Vermögen der Stiftung (Anstalt oder Trust) hat und diese unbeeinflusst von Weisungen Dritter ausübt. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Erklärung liegt beim Anleger; ergeben sich…

KStR 2013 Rz 1330–134325. Sonderfragen bei bestimmten Körperschaften (§§ 7 und 13 bis 17 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2325. Sonderfragen bei bestimmten Körperschaften (§§ 7 und 13 bis 17 KStG 1988) 23.125.1 Privatstiftungen Rz 1330: Auf eigen- und gemischtnützige Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG), BGBl. Nr. 694/1993, die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, sind die Sondernormen des § 13…

EStR 2000 Rz 7745–774729.5.5.4 Nachweis der beschränkten Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

29.5.5.4 Nachweis der beschränkten Steuerpflicht 29.5.5.4.1 Nachweis allgemein Rz 7745: Unterliegen Kapitalerträge ausländischer Anleger nicht der beschränkten Steuerpflicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Vornahme eines Steuerabzugs abgesehen werden. Der Steuerabzug darf nur dann unterbleiben, wenn der Anleger…

KStR 2013 Rz 23–291.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen Rz 23: Es wird zwischen Zweckvermögen mit und ohne Rechtspersönlichkeit und zwischen solchen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Zweckvermögen, die Rechtspersönlichkeit besitzen, sind juristische Personen in Form von Vermögensmassen (Sachgesamtheiten). Sie…

StiftR 2009 Rz 17–181.3 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

1.3 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht 1.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 17: Unter die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen inländische Stiftungen des privaten Rechts (da Sitz im Inland); Betriebe gewerblicher Art von inländischen Stiftungen des öffentlichen Rechts; siehe KStR 2001 Rz 65; ausländische Stiftungen, denen die…

KStR 2013 Rz 171–1732.4 Bestimmte Kreditinstitute (§ 5 Z 3 KStG 1988) sowie Sicherungs- und Entschädigungseinrichtungen (§ 5 Z 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

2.4 Bestimmte Kreditinstitute (§ 5 Z 3 KStG 1988) sowie Sicherungs- und Entschädigungseinrichtungen (§ 5 Z 4 KStG 1988) 2.42.4.1 Bestimmte Kreditinstitute im Sinne des BWG (§ 5 Z 3 KStG 1988) Rz 171: Die Befreiung der in dieser Ziffer genannten Banken erfolgt aus…

GMSR Rz 52–558. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

8. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG) 8.1. Allgemeines (§§ 54 bis 56 GMSG) Rz 52: Als "Finanzinstitut" gilt ein Verwahrinstitut (§ 57 GMSG), ein Einlageninstitut (§ 58 GMSG), ein Investmentunternehmen (§ 59 GMSG) oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft (§ 61 GMSG). Der Ausdruck "meldendes Finanzinstitut" bedeutet ein österreichisches Finanzinstitut…

EStR 2000 Rz 7742–774429.5.5 Ausländische Anleger
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

29.5.5 Ausländische Anleger 29.5.5.1 Beschränkte Steuerpflicht Rz 7742: Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen mit Kapitalerträgen im Sinne des § 27 EStG 1988 nach Maßgabe des § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 der…

KStR 2013 Rz 107–1131.2.1.3.3 Gebilde, die idR nicht unter § 3 KStG 1988 fallen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…2 Z 1 oder Abs. 3 Z 2 oder 3 KStG 1988 der Körperschaftsteuer. 1.2.1.3.4.1 Anstalten Rz 110: Anstalt ist die zur juristischen Person erhobene Einrichtung mit einem Bestand an sachlichen und persönlichen Mitteln, die dauernd bestimmten Zwecken der öffentlichen…

EStR 2000 Rz 797230.1.7.7 Zusätzliche Nachweise für ausländische Körperschaften
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…muss zweifelsfrei hervorgehen, dass der Stiftungsvorstand (bzw. das zur Vertretung befugte äquivalente Verwaltungsorgan) die ausschließliche Dispositionsbefugnis über das gesamte Vermögen der Stiftung (Anstalt oder Trust) hat und diese unbeeinflusst von Weisungen Dritter ausübt. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Erklärung liegt beim Anleger; ergeben sich…

KStR 2013 Rz 1507–151327.2.2.4 Einkünfte einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

27.2.2.4 Einkünfte einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft Rz 1507: Siehe Rz 291. Abschnitt 27.2.2.5 und Randzahl 1508: entfallen 27.2.2.6 Bestimmte Kapitalerträge im Sinne des § 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988 Rz 1509: Durch § 94 Z 6 lit. e…

StiftR 2009 Rz 33614. Schenkungsmeldegesetz
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

14. Schenkungsmeldegesetz Rz 336: Gemäß § 121a Abs. 1 BAO sind Schenkungen unter Lebenden (§ 3 ErbStG 1955) sowie Zweckzuwendungen (§ 4 Z 2 ErbStG 1955) an jenes Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis zu melden, in dessen Amtsbereich der zur Meldung Verpflichtete seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung…

StiftR 2009 Rz 261–26310.3 Entlastung von im Ausland ansässigen Empfängern
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

10.3 Entlastung von im Ausland ansässigen Empfängern Rz 261: Unabhängig davon, ob Begünstigte beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen Zuwendungen als Kapitaleinkünfte nach innerstaatlichem Recht dem Kapitalertragsteuerabzug (Rz 235) bzw. stellen steuerfreie Substanzauszahlungen (Rz 264 ff) dar. Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen sind die Zuwendungen, soweit…

KStR 2013 Rz 390–3983.2.8 Liebhaberei
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

3.2.8 Liebhaberei 3.2.8.1 Allgemeines Rz 390: Die Steuersubjekteigenschaft der Körperschaften und der Gleichheitsgrundsatz gebieten, dass die Grundsätze der Liebhaberei auch für den Bereich der Körperschaftsteuer zu beachten sind. Der VwGH hat die Möglichkeit des Vorliegens von Liebhaberei bei Körperschaften bejaht…

StiftR 2009 Rz 1–2Teil 1: Körperschaftsteuerrecht der Stiftungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

Teil 1: Körperschaftsteuerrecht der Stiftungen 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Rechtsgrundlagen für inländische Stiftungen Rz 1: Die Österreichische Rechtsordnung kennt Stiftungen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Stiftungen des öffentlichen Rechts sind jene Stiftungen, denen dieser Status vom jeweiligen Gesetzgeber verliehen wurde. Sie sind Körperschaften…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.1.4. AIF iSd AIFMG Rz 74: Ein AIF iSd AIFMG ist gemäß § 2 Abs. 1 AIFMG jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu…

KStR 2013 Rz 114–1171.2.1.3.5 Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

1.2.1.3.5 Zweckvermögen Rz 114: Zweckvermögen sind einem bestimmten Zweck dienende Vermögen, die - im Unterschied zu Personenvereinigungen - keine Mitglieder haben und nicht unter den Begriff der Anstalten oder Stiftungen fallen. Da solche nichtrechtsfähige Gebilde in Österreich kaum vorkommen, hat ihre Aufzählung in…

KStR 2013 Rz 1492–149427.1.4 Nicht steuerpflichtige Kapitalerträge
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

25.1.427.1.4 Nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Rz 1492: Von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ausgenommen sind nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 generell sämtliche Arten von Zinsen (inklusive Stückzinsen) gemäß § 27 Abs. 2 Z 2…