11. Kurzübersicht Liebhaberei Rz 211: | Übersicht Liebhaberei | | Verluste treten auf bei | "normaler" Tätigkeit | "verdächtiger" Tätigkeit | Vermietung "groß" | Vermietung "klein" | wirtschaftlich verflochtener Tätigkeit | primäre Rechtsquelle | § 1 Abs. 1 LVO | § 1 Abs. 2 LVO | § 1…
…Pandemie ist als Unwägbarkeit anzusehen. Ein vorzeitiger "Notverkauf" kann Liebhaberei ausschließen (zB VwGH 8.2.2007, 2004/15/0079, hinsichtlich Notverkauf wegen eines Straßenausbaus). Es muss sich aber nicht unbedingt um einen Notverkauf auf Grund eines de facto nicht zu beeinflussenden Ereignisses handeln (VwGH 24…
9.3.2. Vermietung von Wohnraum Rz 168: Unter welchen Voraussetzungen bei der Vermietung von Wohnraum, der sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet, also der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses (des Vermieters) dienen kann (privat nutzbarer…
2.2 Liebhaberei Rz 102: Aus der positiven Umschreibung der Einkünfte als Gewinn bzw. als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten in § 2 Abs. 4 EStG 1988 ist abzuleiten, dass nur jene Einkunftsquellen einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtgewinn bzw…
…0047). Maßgebend ist der nach steuerlichen Vorschriften - einschließlich aller Sondervorschriften für die Einkunftsermittlung - richtig ermittelte Verlust. Ist ein solcher nicht gegeben, ist die Verordnung auchnicht anzuwenden. Fallen bei Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (einer Betätigung iSd § 1 Abs. 2 LVO) nicht anzuwenden, es sei denn…
…14/0025). Rz 193: Ob eine Vermietung als Liebhaberei anzusehen ist, richtet sich danach, ob die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Wird die Vermietung eingestellt (zB bei Verkauf der vermieteten Eigentumswohnung)…
…ist vom Beginn an - nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten - Liebhaberei anzunehmen. Die Begründung von (Quasi-)Wohnungseigentum nach dem 31.12.2023 führt zu keiner Verlängerung des absehbaren Zeitraumes in Bezug auf Vermietungen, bei denen dieser Zeitraum bereits vor dem 1.1.2024 zu laufen begonnen…
…von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO) 9.3.1. Allgemeines Rz 164: Liebhaberei kann im Umsatzsteuerrecht gemäß § 6 LVO nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO vorliegen. Bei Tätigkeiten, die typischerweise einer besonderen, in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder auf diese…
…3 LVO darf niemals von Liebhaberei ausgegangen werden. Danach besteht eine unwiderlegbare Einkunftsquellenvermutung für Einheiten, die mit weiteren Einheiten in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, und die aus Gründen der Gesamtrentabilität, der Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten werden. Selbst bei Begründung und Aufrechterhalten einer dauernd…
… 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 sieht vor, dass eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei), nicht unternehmerisch ist. Umsätze aus einer solchen Tätigkeit unterliegen daher einerseits nicht der Umsatzsteuer, unterliegt und andererseits können die mit einer derartigen…
…absehbaren Zeitraum nicht zu erwarten, bleibt die Annahme von Liebhaberei so lange bestehen, als nicht eine Änderung der Bewirtschaftung vorliegt (siehe Rz 93 ff). Rz 70: Bei Beurteilung eines abgeschlossenen Betätigungszeitraumes sind grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraumes heranzuziehen. Lässt die Art der Bewirtschaftung…
8.4. Liebhaberei bei nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften Rz 145: Liegt hinsichtlich einer Betätigung (zB Betrieb, Teilbetrieb, Mietobjekt) Liebhaberei vor, können daraus resultierende Verluste nicht mit Gewinnen (Überschüssen) aus einer anderen Einkunftsquelle ausgeglichen werden. Beispiel: Ein nicht gemeinnütziger Verein führt…
10.1.2. Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 1 LVO Rz 190: Bei Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO kommt es nicht darauf an, ob Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage tatsächlich zum Erfolg führen (keine Ex-Post-Betrachtung); daher rechtfertigen Zweifel, ob ein solcher…
… 12 Abs. 10 UStG 1994 vorzunehmen. Rz 184: Kommt es bei einer als Liebhaberei beurteilten verlustträchtigen Wohnraumvermietung in den Folgejahren zu einer Änderung der Bewirtschaftung und wird dadurch eine steuerpflichtige, nicht mehr als Liebhaberei zu beurteilende Tätigkeit begründet, liegt - abweichend von Rz 182 - eine Änderung…
…anzunehmen. Liebhaberei liegt nur im Ausnahmefall vor, und zwar dann, wenn die Absicht, einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) zu erzielen, nicht anhand objektiver Umstände nachvollziehbar ist. Eine Tätigkeit, die das typische Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes aufweist, ist nur in Ausnahmefällen als Liebhaberei anzusehen (VwGH 20.11.1996, 89…
…Werbungskosten), Rz 62 (gesetzliche Einnahmenbeschränkungen) und Rz 66 (Betätigungsbeginn nach endgültiger Annahme von Liebhaberei) sind sinngemäß anzuwenden. Rz 90a: Beginnt die Betätigung iSd § 1 Abs. 2 Z 3 LVO nach dem 31.12.2023, oder fallen ab diesem Zeitpunkt bei späterem Betätigungsbeginn erstmalig Aufwendungen an…
… 14 Abs. 13 EStG 1988). Rz 28: Bei einer pauschalierten Gewinnermittlung ist für Zwecke der Liebhabereibeurteilung zur Beurteilung der Totalgewinnfähigkeit auf die Ergebnisse der pauschalierten Gewinnermittlung nach der jeweiligen Pauschalierungs-Verordnung abzustellen. Rz 29: Steuerfreie Einnahmen (einschließlich Forschungs- und Bildungsprämien gemäß § 108c EStG 1988) sind…
3.2.8 Liebhaberei 3.2.8.1 Allgemeines Rz 390: Die Steuersubjekteigenschaft der Körperschaften und der Gleichheitsgrundsatz gebieten, dass die Grundsätze der Liebhaberei auch für den Bereich der Körperschaftsteuer zu beachten sind. Der VwGH hat die Möglichkeit des Vorliegens von Liebhaberei bei Körperschaften bejaht…
…Ein erheblicher Wertverlust bei Vorliegen einer umfänglich unverändert gehaltenen Beteiligung ist kein Vergleichsfaktor. Ein Absinken der Beteiligung auf Grund einer bei der Beteiligungskörperschaft erfolgten Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes oder Verzicht auf das Bezugsrecht stellt bei Wahrung der Äquivalenz keinen für den Vergleich relevanten Faktor…
…Umsätze, echt steuerfreie Umsätze oder Umsätze, die gemäß § 15 UStG 1994 bei der Berechnung des Vorsteuerabzugs grundsätzlich außer Ansatz bleiben. Da die kurzfristige Vermietung unter diesen Umständen steuerpflichtig ist, ist ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 weder erforderlich noch möglich…