…weiters VwGH 14.10.1975, 0197/75). Fitness-Studio Rz 4719: Aufwendungen für ein Fitness-Studio sind grundsätzlich als Aufwendungen der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig. Bestimmten Berufsgruppen (zB Leistungssportlern, Mitwirkende bei Unterhaltungsdarbietungen) erwächst jedoch durch das erforderliche Training ein Aufwand, der deutlich über jenem liegt…
…Zweitens wird bei der Bewältigung des technischen Geräts (Fahrrad) die Bewegung des Menschen (Antrieb durch Muskelkraft) einbezogen. Rz 8202t: Leistungssportler (zB im Bereich des Jugendsports oder des Sports im Rahmen bloß nationaler Wettkämpfe) oder Ex-Sportler sind keine Spitzensportler. Rz 8202u: Bei der Beurteilung der…
…Von einer solchen ist dann nicht auszugehen, wenn das Gesellschaftsverhältnis einen maßgeblichen Einfluss des Gesellschafters auf die Gesellschaft begründet (siehe Rz 578 und EStR 2000 Rz 1330b1307c). Sponsorzahlungen Rz 922: Werden Sponsorzahlungen an einen Anteilsinhaber (zB einem Leistungssportler) aus Gründen der Werbewirksamkeit erbracht, sind diese…
…Musik und darstellende Kunst) bzw. den für Sport zuständigen Bundesminister in den Fällen des Sports (Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Abteilung II/3B/4 - Spitzensport, Leistungssport). Liegt das öffentliche Interesse gemäß § 2 Abs. 2 oder § 3 Abs. 2 ZBV 2016 jedenfalls vor…